Grundsicherungsgeld · SGB II · Stand 2026

Grundsicherungsgeld (Bürgergeld): Welche Leistungen das Jobcenter zahlt

Das Jobcenter zahlt Grundsicherungsgeld — bis zum 30. Juni 2026 hieß die Leistung Bürgergeld. Dazu gehören der Regelbedarf von 563 Euro für Alleinstehende, die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe und einmalige Leistungen sowie Darlehen und Vorschüsse (§§ 19 bis 24 SGB II). Dieser Ratgeber ordnet die acht Leistungsarten und führt zu der Seite, die Ihre Frage im Detail beantwortet.

SGB II §§ 19–24 · Überblick

Die acht Leistungsarten des Jobcenters

Das Grundsicherungsgeld ist keine einzelne Zahlung, sondern ein Bündel aus acht Leistungsarten. Jede hat ihre eigene Rechtsgrundlage, ihre eigene Höhe und ihren eigenen Antragsweg.

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Regelbedarf — die monatliche Pauschale für den Lebensunterhalt, 2026 zwischen 357 und 563 Euro — § 20 SGB II

Der Regelbedarf deckt Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsstrom. Für 2026 wurde er nicht erhöht: Die Anpassungsformel ergab 557 Euro, der Besitzschutz hält ihn bei 563 Euro. Miete und Heizung kommen getrennt hinzu.

Kosten der Unterkunft und Heizung — in tatsächlicher Höhe, solange sie angemessen sind — § 22 SGB II

Was angemessen ist, legt jede Kommune in eigenen Richtwerten nach Personenzahl fest; eine bundesweite Tabelle gibt es nicht. In den ersten zwölf Monaten gilt die Karenzzeit, seit der Reform gedeckelt auf das Eineinhalbfache der angemessenen Kosten. Die Einzelheiten erklärt der Ratgeber zur Jobcenter-Miete.

Mehrbedarfe — Zuschläge zwischen 12 und 60 Prozent des Regelbedarfs — § 21 SGB II

Anerkannt werden Schwangerschaft ab der 13. Woche mit 17 Prozent, Alleinerziehung mit 36 Prozent oder 12 Prozent je Kind, Behinderung bei Teilhabeleistungen mit 35 Prozent und medizinisch notwendige Ernährung in angemessener Höhe. Sie werden nebeneinander gezahlt.

Einmalige Leistungen — Erstausstattung für Wohnung, Kleidung und Schwangerschaft — § 24 Abs. 3 SGB II

Diese drei Bedarfe sind Zuschüsse, kein Darlehen, und sie stehen auch Menschen zu, die sonst kein Grundsicherungsgeld beziehen, wenn ihr Einkommen dafür nicht reicht. Ersatzbeschaffung für ein kaputtes Gerät gehört dagegen zum Darlehen.

Darlehen — für unabweisbare Bedarfe, die der Regelbedarf nicht deckt — § 24 Abs. 1 SGB II

Das Darlehen wird durch Aufrechnung getilgt: monatlich 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, bei 563 Euro also 28,15 Euro. Seit dem 1. Juli 2023 ist dieser Satz fest, eine abweichende Aufrechnung ist unzulässig.

Vorschuss — Geld, bevor der Bescheid fertig ist — § 42 SGB I, § 41a SGB II

Steht der Anspruch dem Grunde nach fest und dauert nur die Berechnung, gibt es Geld im Voraus. Im SGB II geht dabei die vorläufige Entscheidung nach § 41a dem Vorschuss nach § 42 SGB I vor — beantragen Sie im Zweifel beides in einem Schreiben.

Eingliederungsleistungen — Vermittlungsbudget, Weiterbildung, Führerschein — § 16 SGB II

Über das Vermittlungsbudget zahlt das Jobcenter, was die Aufnahme einer Arbeit konkret möglich macht: Bewerbungskosten, Fahrten zum Vorstellungsgespräch, Arbeitskleidung und in engen Grenzen auch den Führerschein. Es ist eine Ermessensleistung.

Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung — § 251 SGB V, § 40 SGB II

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert; die Beiträge trägt das Jobcenter. Rentenversicherungsbeiträge zahlt es seit 2011 nicht mehr — die Zeit gilt nur noch als Anrechnungszeit.

§ 20 SGB II · Regelbedarfsstufen 2026

Regelbedarf 2026: die sechs Stufen

Welche Stufe gilt, hängt vom Alter und von der Rolle in der Bedarfsgemeinschaft ab. Die Beträge blieben zum 1. Januar 2026 unverändert.

Regelbedarfsstufe Betrag 2026 Für wen
Stufe 1 563 € Alleinstehende und Alleinerziehende mit eigenem Haushalt
Stufe 2 506 € Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, je Person
Stufe 3 451 € 18- bis 24-Jährige ohne eigenen Haushalt
Stufe 4 471 € Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
Stufe 5 390 € Kinder von 6 bis 13 Jahren
Stufe 6 357 € Kinder von 0 bis 5 Jahren

Miete, Heizung und Mehrbedarfe kommen zusätzlich hinzu. Kinder und Jugendliche der Stufen 3 bis 6 erhalten zusätzlich den Sofortzuschlag von 25 Euro monatlich (§ 72 SGB II). Quelle: Bundesregierung, Regelbedarfe 2026.

Typische Situationen

Was das Jobcenter in besonderen Lagen zahlt

Vier Situationen, in denen neben dem Regelbedarf weitere Leistungen in Betracht kommen — und die Norm, auf die Sie sich berufen.

Umzug

Die Wohnung wird zu teuer oder zu klein

Bei einem erforderlichen Umzug übernimmt das Jobcenter mehr als nur die neue Miete — aber nur mit vorheriger Zusicherung.

  • Zusicherung vor Abschluss des neuen Mietvertrags einholen (§ 22 Abs. 6 SGB II)
  • Umzugskosten, Transporter und Helfer können übernommen werden
  • Die Kaution gibt es als zinsloses Darlehen, bis zu drei Nettokaltmieten
  • Doppelmiete im Übergangsmonat ist übernahmefähig, wenn sie unvermeidbar war
Akute Notlage

Der Kühlschrank ist kaputt, das Geld ist knapp

Für unabweisbare Bedarfe, die der Regelbedarf nicht deckt, gibt es ein Darlehen — für die Erstausstattung dagegen einen Zuschuss.

  • Erstausstattung beim Einzug: Zuschuss nach § 24 Abs. 3 SGB II
  • Ersatz eines defekten Geräts: Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II
  • Tilgung durch Aufrechnung: 5 Prozent des Regelbedarfs, also 28,15 € im Monat
  • Auch bei mehreren Darlehen bleibt die Aufrechnung bei insgesamt 5 Prozent
Schwangerschaft, Kinder, Krankheit

Der Bedarf ist dauerhaft höher als der Regelsatz

Mehrbedarfe nach § 21 SGB II werden monatlich zusätzlich gezahlt und lassen sich kombinieren.

  • Schwangerschaft ab der 13. Woche: 17 Prozent, bei Stufe 1 also 95,71 €
  • Alleinerziehend mit einem Kind unter 7 Jahren: 36 Prozent, also 202,68 €
  • Behinderung mit Teilhabeleistungen: 35 Prozent, also 197,05 €
  • Medizinisch notwendige Ernährung: in angemessener Höhe, mit ärztlicher Bescheinigung
Arbeitsaufnahme

Eine Stelle ist in Sicht, aber die Anfahrt fehlt

Über das Vermittlungsbudget zahlt das Jobcenter, was die Aufnahme der Arbeit konkret ermöglicht.

  • Bewerbungskosten, Fahrtkosten und Arbeitskleidung nach § 16 SGB II
  • Ein Führerschein ist möglich, wenn die Stelle ihn zwingend voraussetzt
  • Immer vorher beantragen — nachträglich wird nichts erstattet
  • Es ist eine Ermessensleistung: Die Ablehnung muss begründet werden
Ratgeber · Silo Jobcenter

Ratgeber zu den einzelnen Leistungen

Zu jeder Leistungsart gibt es eine Seite, die Voraussetzungen, Höhe und Ablauf im Detail erklärt — und die passende Vorlage für den Antrag.

Wie viel Miete das Jobcenter zahlt

Angemessene Bruttokaltmiete nach Personenzahl, Karenzzeit und was bei einer Kostensenkungsaufforderung zu tun ist.

Zum Ratgeber

Mehrbedarf: Arten und Höhe

17 Prozent bei Schwangerschaft, 36 Prozent für Alleinerziehende, 35 Prozent bei Behinderung — mit Beträgen für 2026.

Zum Ratgeber

Darlehen vom Jobcenter

Wann ein Bedarf unabweisbar ist, wie die Tilgung von 5 Prozent läuft und wofür es stattdessen einen Zuschuss gibt.

Zum Ratgeber

Vorschuss beim Grundsicherungsgeld

Wie schnell das Jobcenter zahlen muss, wenn der Bescheid auf sich warten lässt — und welche Norm dafür gilt.

Zum Ratgeber

Widerspruch gegen den Bescheid

Frist, Form und Ablauf — und warum der Widerspruch die Zahlung nicht automatisch aufschiebt.

Zum Ratgeber

Anlage KDU ausfüllen

Die Anlage zu den Kosten der Unterkunft Zeile für Zeile erklärt, mit den Nachweisen, die dazugehören.

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Umzugskosten vom Jobcenter

Was übernommen wird, warum die Zusicherung vorher nötig ist und welches Jobcenter zuständig bleibt.

Zum Ratgeber

Übernimmt das Jobcenter die Kaution?

Zinsloses Darlehen bis zu drei Nettokaltmieten, Abtretung des Rückzahlungsanspruchs und Rückfluss beim Auszug.

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Nebenkostennachzahlung

Warum die Heizkostennachzahlung übernommen wird, der Strom aber nicht — und welche Frist dabei zählt.

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Zahlt das Jobcenter eine Brille?

Warum zuerst die Krankenkasse zuständig ist und wann doch ein Darlehen vom Jobcenter in Frage kommt.

Zum Ratgeber

Zahlt das Jobcenter den Führerschein?

Das Vermittlungsbudget nach § 16 SGB II, die Bedingungen der Praxis und die Chancen nach Führerscheinklasse.

Zum Ratgeber

Formloser Antrag Jobcenter: alle Vorlagen

Rund 37 fertige Vorlagen und Generatoren für Anträge an das Jobcenter — von der Erstausstattung bis zum Widerspruch.

Zu den Vorlagen
Begriffe

Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld: die Begriffe

Die Reform hat den Namen geändert und einige Regeln dazu. Diese Begriffe brauchen Sie, um einen Bescheid zu lesen.

Grundsicherungsgeld — neuer Name des Bürgergeldes seit 1. Juli 2026 Regelbedarf — die monatliche Pauschale nach § 20 SGB II Bedarfsgemeinschaft — wer beim Anspruch zusammengerechnet wird Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) — § 22 SGB II Karenzzeit — zwölf Monate für die Wohnkosten, seit der Reform gedeckelt Schonvermögen — seit 1. Juli 2026 altersgestaffelt von 5.000 bis 20.000 Euro Mehrbedarf — Zuschlag nach § 21 SGB II Aufrechnung — die Tilgung eines Darlehens mit 5 Prozent des Regelbedarfs Was ist ein formloser Antrag?