§ 22 SGB II · § 556 BGB

Nebenkostennachzahlung: Zahlt das Jobcenter? Fälligkeit, Fristen und der Anteil, der nicht übernommen wird

Ja, in aller Regel — die Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung ist ein Bedarf für Unterkunft und Heizung in dem Monat, in dem sie fällig wird. Entscheidend ist deshalb nicht der Abrechnungszeitraum, sondern ob Sie zum Fälligkeitstermin im Leistungsbezug stehen. Nicht übernommen wird der Anteil, der auf den Haushaltsstrom entfällt: Er steckt im Regelbedarf.

Nachzahlung, Nachforderung, Guthaben — und der Stromanteil

Betriebskostennachzahlung: die Forderung aus der jährlichen Abrechnung des Vermieters. Sie gilt als Bedarf für Unterkunft und Heizung in dem Monat, in dem sie fällig wird — nicht im Abrechnungsjahr. Wer heute im Bezug steht, bekommt sie deshalb auch dann übernommen, wenn er im Abrechnungszeitraum noch gearbeitet hat.

Guthaben: der umgekehrte Fall. Es mindert die Unterkunftskosten im Folgemonat nach der Gutschrift (§ 22 Abs. 3 SGB II) — das Jobcenter zieht es also von der nächsten Zahlung ab, statt es als Einkommen anzurechnen.

Stromnachzahlung: etwas anderes. Haushaltsstrom gehört zum Regelbedarf und wird nicht als Unterkunftskosten übernommen. Droht eine Sperre, kommt ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II in Betracht, kein Zuschuss.

Steckt der Strom in der Betriebskostenabrechnung, muss dieser Anteil herausgerechnet werden. Dasselbe gilt für Posten, die der Vermieter gar nicht umlegen darf.

Welche Posten das Jobcenter übernimmt

Die Abrechnung enthält meist mehr, als übernahmefähig ist — eine Prüfung lohnt immer.

Heizkosten und zentrale Warmwasserbereitung

Der Kern der meisten Nachforderungen. Sie werden in tatsächlicher Höhe übernommen, solange sie nicht unangemessen hoch sind; als Vergleichsmaßstab dient in der Praxis der bundesweite Heizspiegel, nicht der Mietrichtwert.

Kalte Betriebskosten

Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer, Hausreinigung, Aufzug, Versicherung. Sie gehören zur Bruttokaltmiete und werden als Teil der Unterkunftskosten übernommen.

Haushaltsstrom — nicht übernahmefähig

Der Anteil für Allgemeinstrom im Treppenhaus ist eine umlagefähige Betriebskostenart und damit übernahmefähig. Der eigene Haushaltsstrom dagegen steckt im Regelbedarf und bleibt außen vor.

Nicht umlagefähige Posten

Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten darf der Vermieter nach der Betriebskostenverordnung nicht umlegen. Tauchen sie in der Abrechnung auf, gehört ein Widerspruch an den Vermieter dazu — nicht an das Jobcenter.

Wann die Nachzahlung übernommen wird

Vier Punkte entscheiden, und der erste ist der wichtigste.

1

Sie stehen im Monat der Fälligkeit im Leistungsbezug

Das ist der entscheidende Zeitpunkt. Wer bei Fälligkeit Leistungen bezieht, hat einen Bedarf — unabhängig davon, ob er im Abrechnungsjahr gearbeitet hat. Umgekehrt gilt: Wer bei Fälligkeit aus dem Bezug heraus ist, bekommt die Nachzahlung nicht übernommen, auch wenn sie ein Jahr betrifft, in dem er Leistungen bezog.

2

Die Wohnung war und ist angemessen

Wurden die Unterkunftskosten bereits auf den Richtwert gekürzt, wird auch die Nachzahlung nur anteilig übernommen. Läuft dagegen die Karenzzeit oder ist die Wohnung angemessen, wird der volle Betrag anerkannt.

3

Die Forderung ist berechtigt und fristgerecht

Der Vermieter muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach kann er grundsätzlich nichts mehr nachfordern. Prüfen Sie das Datum, bevor Sie beim Jobcenter beantragen.

4

Der Antrag kommt rechtzeitig

Stellen Sie ihn, sobald die Abrechnung vorliegt, und jedenfalls vor dem Fälligkeitstermin. Wer erst nach der Zahlung beantragt, diskutiert über einen Bedarf, der bereits gedeckt ist.

Rechtsgrundlage: Nachforderung als Bedarf

Das SGB II behandelt die Nachforderung wie laufende Unterkunftskosten — nur eben einmalig. Das BGB gibt dem Vermieter dafür eine Frist und Ihnen ein Einwendungsrecht. § 22 Abs. 1 und 3 SGB II · § 556 Abs. 3 BGB

Zwölf Monate für den Vermieter

Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Diese Frist ist die häufigste Fehlerquelle in Abrechnungen.

Zwölf Monate für Ihre Einwendungen

Ab Zugang der Abrechnung haben Sie ebenfalls zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben. Nutzen Sie die Zeit für eine Belegeinsicht beim Vermieter — Sie haben darauf einen Anspruch.

Guthaben mindert den Bedarf im Folgemonat

Nach § 22 Abs. 3 SGB II mindern Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die Aufwendungen nach dem Monat der Rückzahlung. Ein Guthaben wird also nicht als Einkommen angerechnet, sondern von der nächsten Zahlung abgezogen.

Fristen und Posten im Überblick

Was gilt, was zählt, was nicht

Die drei Fristen und die vier Posten, an denen sich jede Nachzahlung entscheidet.

Punkt Regel Grundlage
Maßgeblicher Zeitpunkt Monat der Fälligkeit § 22 Abs. 1 SGB II
Abrechnungsfrist des Vermieters 12 Monate nach Periodenende § 556 Abs. 3 BGB
Einwendungsfrist des Mieters 12 Monate ab Zugang § 556 Abs. 3 BGB
Heizkosten Übernahme § 22 Abs. 1 SGB II
Kalte Betriebskosten Übernahme § 22 Abs. 1 SGB II
Haushaltsstrom Keine Übernahme § 20 SGB II
Guthaben Mindert die KdU im Folgemonat § 22 Abs. 3 SGB II
Verwaltungs- und Instandhaltungskosten Nicht umlagefähig BetrKV

Bei einer bereits gekürzten Miete wird auch die Nachzahlung nur in Höhe des anerkannten Anteils übernommen. Der Anteil für Haushaltsstrom bleibt immer außen vor.

In fünf Schritten zur Übernahme

1

Die Abrechnung auf Fristen prüfen

Endete der Abrechnungszeitraum vor mehr als zwölf Monaten, ist die Nachforderung in der Regel ausgeschlossen. Dann gehört der Widerspruch an den Vermieter, nicht der Antrag an das Jobcenter.

2

Die Posten trennen

Markieren Sie Heizung, kalte Betriebskosten und einen etwaigen Stromanteil. Nur die ersten beiden sind übernahmefähig.

3

Sofort nach Zugang beantragen

Legen Sie die vollständige Abrechnung und die Zahlungsaufforderung des Vermieters bei. Nennen Sie das Fälligkeitsdatum ausdrücklich — daran hängt die Zuordnung zum Bedarfsmonat.

4

Direktzahlung an den Vermieter anbieten

Das beschleunigt die Bearbeitung und verhindert, dass das Geld anderweitig gebraucht wird. Geben Sie die Bankverbindung des Vermieters an.

5

Bei Kürzung oder Ablehnung widersprechen

Innerhalb eines Monats. Häufigster Streitpunkt ist die anteilige Übernahme bei zuvor gekürzten Unterkunftskosten — prüfen Sie, ob die Kürzung damals überhaupt wirksam war.

Muster: Übernahme der Nebenkostennachzahlung

Das Schreiben nennt Fälligkeit, Posten und Bankverbindung — mehr braucht das Jobcenter für die Zuordnung nicht.

Universal-Muster
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben genannten Angelegenheit beantrage ich die Übernahme der Nachforderung aus
der Betriebskostenabrechnung als Bedarf für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II.

Mein Vermieter hat mit Abrechnung vom [DATUM] für den Zeitraum [ZEITRAUM] eine
Nachzahlung von [BETRAG] Euro geltend gemacht. Sie ist fällig am [DATUM]. Die
Abrechnung und das Anschreiben füge ich bei.

Auf Heizung und Warmwasser entfallen [BETRAG] Euro, auf die kalten Betriebskosten
[BETRAG] Euro. Ein Anteil für Haushaltsstrom ist in der Abrechnung nicht enthalten.

Ich bitte um Überweisung unmittelbar an den Vermieter; die Bankverbindung lautet [IBAN].

Mit freundlichen Grüßen

Hinweis: Enthält die Abrechnung Posten für Verwaltung oder Instandhaltung, sind diese nicht umlagefähig. Widersprechen Sie insoweit gegenüber dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang — das ist ein mietrechtlicher, kein sozialrechtlicher Schritt.

Expertenwissen

Praxis: worauf es ankommt

Die Fälligkeit zählt, nicht das Abrechnungsjahr

Kernregel

Auch wer im Abrechnungszeitraum noch gearbeitet hat, bekommt die Nachzahlung übernommen, solange er im Monat der Fälligkeit im Bezug steht.

Zwölf Monate prüfen, bevor Sie zahlen

Rechnet der Vermieter zu spät ab, ist die Nachforderung nach § 556 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. Diese Prüfung dauert eine Minute und spart oft den ganzen Betrag.

Strom gehört nicht dazu

Der eigene Haushaltsstrom steckt im Regelbedarf. Nur der Allgemeinstrom des Hauses ist eine umlagefähige Betriebskostenart.

Direkt an den Vermieter zahlen lassen

Das ist schneller und sicherer. Geben Sie die Bankverbindung des Vermieters gleich im Antrag an.

Guthaben ist kein Einkommen

Es mindert nach § 22 Abs. 3 SGB II die Unterkunftskosten im Folgemonat. Wird es als Einkommen angerechnet, lohnt der Widerspruch.

Häufige Fragen zur Nebenkostennachzahlung

Zahlt das Jobcenter die Nebenkostennachzahlung?

In der Regel ja. Die Nachforderung gilt als Bedarf für Unterkunft und Heizung in dem Monat, in dem sie fällig wird. Entscheidend ist deshalb, ob Sie zu diesem Zeitpunkt im Leistungsbezug stehen — nicht, ob Sie es im Abrechnungszeitraum waren.

Ja

Ich habe im Abrechnungsjahr noch gearbeitet — bekomme ich sie trotzdem?

Ja, wenn Sie im Monat der Fälligkeit Leistungen beziehen. Der Bedarf entsteht mit der Fälligkeit, nicht rückwirkend im Abrechnungszeitraum. Umgekehrt gilt dasselbe: Wer bei Fälligkeit nicht mehr im Bezug ist, bekommt die Nachzahlung nicht übernommen.

Wird auch eine Stromnachzahlung übernommen?

Nicht als Unterkunftskosten. Haushaltsstrom gehört zum Regelbedarf. Droht allerdings eine Sperre, ist der Bedarf unabweisbar, weil eine Wohnung ohne Strom nicht bewohnbar bleibt — dann kommt ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II in Betracht, das mit 5 Prozent des Regelbedarfs getilgt wird.

Was passiert mit einem Guthaben aus der Abrechnung?

Es mindert nach § 22 Abs. 3 SGB II die Unterkunftskosten in dem Monat, der auf die Rückzahlung folgt. Das Jobcenter überweist in diesem Monat also weniger für die Miete. Als Einkommen darf das Guthaben nicht angerechnet werden.

Der Vermieter hat zu spät abgerechnet — muss ich zahlen?

Meist nicht. Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen; danach sind Nachforderungen ausgeschlossen, sofern der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat. Prüfen Sie das Datum, bevor Sie den Antrag stellen — und widersprechen Sie gegenüber dem Vermieter.

Das Jobcenter übernimmt nur einen Teil — ist das zulässig?

Das kommt darauf an. Wurden Ihre Unterkunftskosten zuvor wirksam auf den Richtwert gekürzt, wird auch die Nachzahlung nur anteilig übernommen. War die Kürzung dagegen unwirksam — etwa weil eine Kostensenkungsaufforderung fehlte —, ist der volle Betrag zu zahlen. Das ist der häufigste Streitpunkt und ein guter Grund für den Widerspruch.

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