§ 21 SGB II · Stand 2026

Mehrbedarf beim Grundsicherungsgeld: Arten, Prozentsätze und Beträge 2026

Der Mehrbedarf ist ein monatlicher Zuschlag zum Regelbedarf für Lebenslagen, die dauerhaft mehr Geld kosten (§ 21 SGB II). Er wird in Prozent des maßgebenden Regelbedarfs berechnet — bei 563 Euro sind 17 Prozent also 95,71 Euro. Mehrere Mehrbedarfe können nebeneinander bestehen; zusammen sind höchstens 100 Prozent des Regelbedarfs möglich.

Mehrbedarf ist nicht dasselbe wie Sonderbedarf oder Erstausstattung

Mehrbedarf (§ 21 SGB II): ein laufender monatlicher Zuschlag für eine dauerhafte Lebenslage — Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, krankheitsbedingte Ernährung. Er wird in Prozent des Regelbedarfs berechnet und läuft, solange die Lage besteht.

Einmalige Leistung (§ 24 Abs. 3 SGB II): ein einmaliger Zuschuss für Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung mit Kleidung und Schwangerschaftsbekleidung. Sie muss nicht zurückgezahlt werden und steht auch Menschen ohne laufenden Bezug zu.

Darlehen (§ 24 Abs. 1 SGB II): Geld für einen unabweisbaren Bedarf, den der Regelbedarf eigentlich abdecken soll — etwa der Ersatz eines defekten Geräts. Es wird mit 5 Prozent des Regelbedarfs monatlich zurückgerechnet.

Der Begriff Sonderbedarf steht im SGB II nicht. Gemeint ist meistens der unabweisbare laufende Sonderbedarf nach § 21 Abs. 6 — ein Auffangtatbestand für Fälle, die keine der Pauschalen trifft.

Die Mehrbedarfe des § 21 SGB II

Sieben Tatbestände, vier davon mit festen Prozentsätzen.

Schwangerschaft — 17 Prozent

Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in den die Entbindung fällt. Bei Regelbedarfsstufe 1 sind das 95,71 Euro im Monat. Nachweis ist der Mutterpass.

Alleinerziehung — 36 oder 12 Prozent je Kind

36 Prozent bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren; sonst 12 Prozent je Kind, gedeckelt bei 60 Prozent. Es gilt der jeweils höhere Wert.

Behinderung — 35 Prozent

Für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe zur Schul- und Hochschulbildung erhalten. Der Bewilligungsbescheid dieser Leistung ist der Nachweis.

Kostenaufwändige Ernährung — in angemessener Höhe

Kein fester Prozentsatz: Die Höhe richtet sich nach der Erkrankung, in der Praxis orientiert an den Empfehlungen des Deutschen Vereins. Erforderlich ist eine ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit benennt.

Dezentrale Warmwasserversorgung — 2,3 Prozent

Wenn das Warmwasser nicht über die Heizung, sondern mit Strom oder Gas im Bad erzeugt wird. Bei Regelbedarfsstufe 1 sind das 12,95 Euro im Monat, für Kinder entsprechend weniger.

Unabweisbarer laufender Sonderbedarf und Schulbücher

§ 21 Abs. 6 fängt wiederkehrende Bedarfe auf, die keine Pauschale trifft — etwa Hygienemittel bei chronischer Erkrankung. § 21 Abs. 6a übernimmt Schulbücher in tatsächlicher Höhe.

Wann ein Mehrbedarf anerkannt wird

Die Prüfung ist bei den Pauschalen schematisch — die Fallstricke liegen woanders.

1

Die Lebenslage muss zum Tatbestand passen

Die Pauschalen sind abschließend aufgezählt. Wer alleinerziehend ist, bekommt den Zuschlag automatisch, sobald das Jobcenter davon weiß — ein Nachweis der Mehrkosten ist nicht nötig. Bei der Ernährung und beim Auffangtatbestand muss der Bedarf dagegen konkret belegt werden.

2

Maßgeblich ist der Regelbedarf der betroffenen Person

Der Prozentsatz wird auf die Regelbedarfsstufe der Person angewendet, bei der die Lage besteht. Bei einer alleinerziehenden Person gilt Stufe 1 mit 563 Euro, bei einem Kind mit dezentralem Warmwasser dessen eigene Stufe.

3

Mehrere Mehrbedarfe werden addiert

Schwangerschaft, Alleinerziehung und Behinderung schließen sich nicht aus. Die Summe aller Mehrbedarfe darf allerdings die Höhe des maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8 SGB II).

4

Der Mehrbedarf braucht keinen eigenen Antrag — aber ein Schreiben hilft

Als Teil des Gesamtbedarfs ist er vom Hauptantrag mit umfasst. In der Praxis wird er trotzdem oft übersehen, weil das Jobcenter die Lage nicht kennt. Ein kurzes Schreiben mit Nachweis dokumentiert den Zeitpunkt, ab dem das Amt Kenntnis hatte.

Rechtsgrundlage: Mehrbedarfe nach § 21 SGB II

§ 21 SGB II zählt die Mehrbedarfe abschließend auf und legt die Prozentsätze fest. Basis der Berechnung ist stets der für die Person maßgebende Regelbedarf nach § 20 SGB II — für 2026 unverändert 563 Euro in Stufe 1.

Rückwirkend ab Kenntnis, nicht ab Antrag

Wird ein Mehrbedarf nachträglich anerkannt, ist er ab dem Zeitpunkt zu zahlen, in dem seine Voraussetzungen vorlagen und dem Jobcenter die Umstände bekannt waren. Über den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X lassen sich bestandskräftige Bescheide noch bis zu einem Jahr rückwirkend korrigieren.

Deckel bei 100 Prozent

Die Summe der Mehrbedarfe nach den Absätzen 2 bis 5 darf den maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen. In der Praxis wird diese Grenze nur in Kombinationsfällen erreicht, etwa bei Schwangerschaft, Alleinerziehung und Behinderung zugleich.

Der Sofortzuschlag ist kein Mehrbedarf

Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 erhalten zusätzlich 25 Euro monatlich als Sofortzuschlag (§ 72 SGB II). Er wird automatisch gezahlt und ist von den Mehrbedarfen unabhängig.

§ 21 SGB II · Beträge bei Regelbedarfsstufe 1 (563 €)

Mehrbedarf 2026: Prozentsätze und Eurobeträge

Die Eurobeträge gelten für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person mit Regelbedarfsstufe 1. Bei anderen Stufen wird mit dem dort maßgebenden Regelbedarf gerechnet.

Mehrbedarf Prozentsatz Betrag 2026
Schwangerschaft ab der 13. Woche 17 % 95,71 €
Alleinerziehend, ein Kind unter 7 Jahren 36 % 202,68 €
Alleinerziehend, zwei bis drei Kinder unter 16 36 % 202,68 €
Alleinerziehend, sonstige Fälle 12 % je Kind 67,56 € je Kind
Alleinerziehend, Höchstbetrag 60 % 337,80 €
Behinderung mit Teilhabeleistungen 35 % 197,05 €
Kostenaufwändige Ernährung individuell nach Erkrankung
Dezentrale Warmwasserversorgung 2,3 % 12,95 €

Beträge kaufmännisch gerundet. Stand: Regelbedarf 2026 unverändert bei 563 € (Regelbedarfsstufe 1). Die Summe der Mehrbedarfe darf den Regelbedarf nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8 SGB II).

So machen Sie den Mehrbedarf geltend

1

Prüfen, welcher Tatbestand zutrifft

Gehen Sie die sieben Tatbestände durch. Mehrere können gleichzeitig gelten — Schwangerschaft und Alleinerziehung zum Beispiel schließen sich nicht aus.

2

Den Nachweis besorgen

Mutterpass bei Schwangerschaft, Geburtsurkunden bei Alleinerziehung, Bewilligungsbescheid der Teilhabeleistung bei Behinderung, ärztliche Bescheinigung bei der Ernährung.

3

Formlos schreiben und den Zeitpunkt festhalten

Ein kurzes Schreiben an das Jobcenter mit der Lage, dem Datum ihres Eintritts und dem Nachweis als Anlage. Damit steht fest, ab wann das Amt Kenntnis hatte.

4

Den Bescheid nachrechnen

Im Bewilligungsbescheid steht der Mehrbedarf als eigene Position. Fehlt er oder ist der Prozentsatz falsch, hilft der Widerspruch innerhalb eines Monats.

5

Vergangene Monate nachfordern

Wurde der Mehrbedarf übersehen, obwohl die Voraussetzungen vorlagen, lässt sich der Bescheid über § 44 SGB X noch bis zu einem Jahr rückwirkend überprüfen.

Muster: Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen

Ein formloses Schreiben genügt. Entscheidend sind die Angabe des Tatbestands, das Datum und der beigefügte Nachweis.

Universal-Muster
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben genannten Angelegenheit mache ich einen Mehrbedarf nach § 21 SGB II geltend.

Seit dem [DATUM] liegen bei mir die Voraussetzungen des [TATBESTAND, z. B. § 21 Abs. 3
Nr. 1 SGB II — Alleinerziehung mit einem Kind unter sieben Jahren] vor. Als Nachweis
füge ich [NACHWEIS] bei.

Ich bitte, den Mehrbedarf ab dem genannten Zeitpunkt zu berücksichtigen und mir einen
entsprechenden Änderungsbescheid zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Hinweis: Liegt der Zeitpunkt in der Vergangenheit und ist der Bescheid schon bestandskräftig, beantragen Sie zusätzlich ausdrücklich die Überprüfung nach § 44 SGB X.

Expertenwissen

Praxis: was beim Mehrbedarf oft schiefgeht

Er wird übersehen, nicht abgelehnt

Häufigster Fall

Der Mehrbedarf ist Teil des Gesamtbedarfs und braucht keinen eigenen Antrag — genau deshalb fehlt er oft im Bescheid. Rechnen Sie jede Bewilligung nach, Position für Position.

Zwei Mehrbedarfe sind kein Widerspruch

Schwanger und alleinerziehend? Dann stehen Ihnen beide Zuschläge zu. Erst bei der Summe greift der Deckel in Höhe des Regelbedarfs.

Bei der Ernährung zählt die Diagnose, nicht die Diät

Anerkannt wird nur, was medizinisch notwendig ist. Die ärztliche Bescheinigung sollte die Erkrankung und die daraus folgende Kostform ausdrücklich benennen.

Warmwasser im Bad prüfen

Ein Durchlauferhitzer oder Boiler im Bad bedeutet dezentrale Warmwasserversorgung — und damit 2,3 Prozent extra. Dieser kleine Zuschlag wird am häufigsten vergessen.

Ein Jahr rückwirkend ist möglich

Über den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X lassen sich übersehene Mehrbedarfe noch nachträglich holen — formlos, ohne Begründungszwang.

Häufige Fragen zum Mehrbedarf

Muss ich den Mehrbedarf gesondert beantragen?

Rechtlich nicht: Er ist Teil des Gesamtbedarfs und vom Hauptantrag umfasst. Praktisch schon, denn das Jobcenter kennt Ihre Lebenslage nur, wenn Sie sie mitteilen. Ein formloses Schreiben mit Nachweis dokumentiert außerdem, ab wann das Amt Kenntnis hatte — und genau darauf kommt es bei der Rückwirkung an.

Ja

Bekomme ich mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig?

Ja. Schwangerschaft, Alleinerziehung und Behinderung können nebeneinander bestehen und werden addiert. Begrenzt ist nur die Summe: Sie darf den maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8 SGB II), bei Stufe 1 also 563 Euro.

Wie hoch ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende 2026?

36 Prozent des Regelbedarfs bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, das sind 202,68 Euro. In den übrigen Fällen 12 Prozent je Kind, also 67,56 Euro, höchstens aber 60 Prozent oder 337,80 Euro. Es gilt der für Sie günstigere Wert.

Zählt ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G für den Mehrbedarf?

Im SGB II nicht automatisch. § 21 Abs. 4 SGB II knüpft nicht an das Merkzeichen an, sondern daran, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe zur Schul- und Hochschulbildung bezogen werden. Den Mehrbedarf allein wegen des Merkzeichens G kennt dagegen die Grundsicherung nach dem SGB XII.

Ja

Bekomme ich den Mehrbedarf rückwirkend?

Ja, wenn die Voraussetzungen schon vorlagen. Innerhalb des laufenden Bewilligungszeitraums genügt ein Änderungsantrag. Ist der Bescheid bestandskräftig, führt der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X noch bis zu einem Jahr rückwirkend zur Korrektur.

Nein

Ist der Sofortzuschlag von 25 Euro ein Mehrbedarf?

Nein. Der Sofortzuschlag nach § 72 SGB II ist eine eigene Leistung für Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufen 3 bis 6. Er wird automatisch gezahlt, unabhängig davon, ob ein Mehrbedarf anerkannt ist.

Ratgeber · Jobcenter

Verwandte Leistungen des Jobcenters

Übergeordnete Seite

Grundsicherungsgeld (Bürgergeld): Welche Leistungen das Jobcenter zahlt

Alle acht Leistungsarten im Überblick — Regelbedarf, Wohnkosten, Mehrbedarfe, Darlehen und mehr.

Zum Überblick

Übergeordnete Seite

Formloser Antrag: Vorlagen für jede Behörde

Mehrbedarfe kennt auch das Sozialamt — mit anderen Prozentsätzen.

Zum vollständigen Archiv