§ 22 Abs. 6 SGB II · Zusicherung vorher

Umzugskosten vom Jobcenter: Was übernommen wird und wer zuständig ist

Ist ein Umzug erforderlich, kann das Jobcenter die Kosten übernehmen — Transporter, Helfer, Kaution und in Grenzen sogar die doppelte Miete im Übergangsmonat (§ 22 Abs. 6 SGB II). Entscheidend ist die Reihenfolge: Die Zusicherung muss vorliegen, bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben. Danach ist die Übernahme eine Ermessensfrage, auf die kaum noch Verlass ist.

Drei Begriffe, die über die Übernahme entscheiden

Erforderlichkeit: Der Umzug muss einen anerkannten Grund haben — eine Kostensenkungsaufforderung, eine zu kleine Wohnung nach Familienzuwachs, eine Arbeitsaufnahme am anderen Ort, Gewalt in der Beziehung oder gesundheitliche Gründe. Ein Umzug „aus Lust auf Veränderung" ist nicht erforderlich.

Zusicherung (§ 22 Abs. 6 SGB II): die schriftliche Zusage des Jobcenters vor dem Abschluss des neuen Mietvertrags. Sie ist der Dreh- und Angelpunkt: Ohne sie besteht regelmäßig kein Anspruch auf die Übernahme, auch wenn der Umzug erforderlich war.

Ermessen: Selbst mit Zusicherung entscheidet das Jobcenter über Art und Höhe nach Ermessen. Deshalb gehören Kostenvoranschläge in den Antrag — sie lenken das Ermessen, allgemeine Formulierungen tun das nicht.

Getrennt davon läuft die Zustimmung zu den neuen Unterkunftskosten: Sie betrifft die Frage, ob die neue Miete angemessen ist, nicht die Umzugskosten selbst. Beides sollte in einem Schreiben beantragt werden.

Welche Kosten in Betracht kommen

Der Katalog ist nicht abschließend; diese Posten werden in der Praxis am häufigsten übernommen.

Transport: Mietwagen oder Spedition

Die Regel ist der Selbstumzug mit einem gemieteten Transporter, oft zuzüglich einer Pauschale für Helfer, Kartons und Sprit. Eine Spedition wird nur bezahlt, wenn der Selbstumzug aus gesundheitlichen oder familiären Gründen ausscheidet — dann mit drei Kostenvoranschlägen.

Mietkaution und Genossenschaftsanteile

Als zinsloses Darlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II, in der Regel bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Gezahlt wird meist direkt an den Vermieter, verbunden mit der Abtretung des Rückzahlungsanspruchs.

Doppelte Miete im Übergangsmonat

Überschneiden sich alte und neue Miete unvermeidbar, kann die Doppelzahlung übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die alte Wohnung so früh wie möglich gekündigt wurde — legen Sie die Kündigung mit Datum bei.

Renovierung und Einzugskosten

Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, soweit der Mietvertrag sie wirksam verlangt, und einfache Einzugsrenovierung in der neuen. Dazu kommen Anschlusskosten für Strom und die Ummeldung; Möbel gehören dagegen zur Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II.

Wann das Jobcenter zustimmt

Vier Punkte werden geprüft, bevor die Zusicherung erteilt wird.

1

Der Umzug ist erforderlich

Am stärksten ist die Position, wenn das Jobcenter selbst zur Kostensenkung aufgefordert hat — dann ist der Umzug per Definition erforderlich. Auch Familienzuwachs, Arbeitsaufnahme, gesundheitliche Gründe und häusliche Gewalt sind anerkannte Gründe.

2

Die neue Wohnung ist angemessen

Bruttokaltmiete und Wohnfläche müssen den Richtwerten der künftigen Kommune entsprechen. Prüfen Sie die Grenzen des Zielorts, nicht die Ihres bisherigen Wohnorts — sie können deutlich voneinander abweichen.

3

Die Zusicherung liegt vor dem Mietvertrag

Das ist die harte Bedingung. Wer erst unterschreibt und dann fragt, verliert den Anspruch auf die Übernahme der Umzugskosten und riskiert zusätzlich, dass die neue Miete nur in Höhe der alten anerkannt wird.

4

Die Kosten sind belegt und angemessen

Zwei bis drei Kostenvoranschläge für den Transporter, eine nachvollziehbare Helferpauschale, Belege für Kartons und Sprit. Das Jobcenter zahlt den günstigsten zumutbaren Weg, nicht den bequemsten.

Rechtsgrundlage: Wohnungsbeschaffung und Umzug

§ 22 Abs. 6 SGB II regelt Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution und Umzugskosten in einem Satz — und knüpft alle drei an die vorherige Zusicherung des kommunalen Trägers.

Welches Jobcenter zusichert

Bei einem Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich sichert das <em>bisherige</em> Jobcenter die Umzugskosten zu, das <em>künftige</em> die Angemessenheit der neuen Unterkunftskosten. Stellen Sie den Antrag deshalb bei beiden — das ist der häufigste Stolperstein bei einem Umzug in eine andere Stadt.

Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug erforderlich ist

Das Gesetz formuliert eine Soll-Vorschrift: Ist der Umzug erforderlich und die neue Unterkunft angemessen, ist die Zusicherung im Regelfall zu erteilen. Eine Ablehnung braucht dann eine besondere Begründung — und ist mit dem Widerspruch angreifbar.

Die Kaution ist ein Darlehen und wird getilgt

Anders als die Umzugskosten ist die Kaution kein Zuschuss. Sie wird während des Leistungsbezugs durch Aufrechnung mit 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt (§ 42a Abs. 2 SGB II) — bei Regelbedarfsstufe 1 also mit 28,15 Euro im Monat.

§ 22 Abs. 6 SGB II · Kostenarten

Was übernommen wird — und in welcher Form

Zuschuss oder Darlehen: Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob Sie das Geld zurückzahlen.

Kostenart Zuschuss oder Darlehen Voraussetzung
Mietwagen / Transporter Zuschuss Selbstumzug zumutbar
Umzugshelfer Zuschuss Pauschale je Helfer, oft begrenzt
Spedition Zuschuss Selbstumzug gesundheitlich unmöglich
Mietkaution Darlehen Zusicherung, max. 3 Nettokaltmieten
Genossenschaftsanteile Darlehen Wie Kaution
Doppelte Miete Zuschuss Überschneidung unvermeidbar
Renovierung alte Wohnung Zuschuss Wirksame Klausel im Mietvertrag
Möbel und Hausrat Eigene Norm Erstausstattung nach § 24 Abs. 3

Die Übernahme steht im Ermessen des Trägers; einen festen Katalog gibt es nicht. Mit Kostenvoranschlägen und Belegen steigt die Aussicht erheblich.

In sechs Schritten zum bewilligten Umzug

1

Den Grund schriftlich festhalten

Kostensenkungsaufforderung, Attest, Arbeitsvertrag oder Geburtsurkunde — der Grund gehört als Anlage in den Antrag, nicht nur in den Fließtext.

2

Angemessenheit am Zielort prüfen

Fragen Sie das künftig zuständige Jobcenter nach dem Richtwert für Ihre Haushaltsgröße, bevor Sie eine Wohnung zusagen.

3

Zusicherung beantragen — vor der Unterschrift

Ein Schreiben, zwei Anträge: Zusicherung zu den Umzugskosten beim bisherigen Jobcenter, Zusicherung zu den neuen Unterkunftskosten beim künftigen.

4

Kostenvoranschläge einholen

Zwei bis drei Angebote für den Transporter, dazu die geplante Helferzahl. Bei Spedition drei Angebote und die ärztliche Begründung.

5

Erst nach der Zusicherung unterschreiben

Die schriftliche Zusicherung abwarten. Wer vorher unterschreibt, verliert in aller Regel den Anspruch auf die Übernahme.

6

Nach dem Umzug abrechnen

Belege einreichen, Ummeldung mitteilen und die neue Anlage KDU mit dem neuen Mietvertrag nachreichen.

Muster: Zusicherung für Umzug und Umzugskosten

Ein Schreiben, das beide Zusicherungen beantragt und den Grund benennt. Bei einem Umzug in eine andere Stadt geht es an beide Jobcenter.

Universal-Muster
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben genannten Angelegenheit beantrage ich die Zusicherung nach § 22 Abs. 6 SGB II
zur Übernahme der Umzugskosten sowie die Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue
Unterkunft.

Der Umzug ist erforderlich, weil [GRUND, z. B. Sie mich mit Schreiben vom TT.MM.JJJJ zur
Senkung der Unterkunftskosten aufgefordert haben].

Die neue Wohnung in [ANSCHRIFT] hat [ZAHL] m² und eine Bruttokaltmiete von [BETRAG] Euro;
sie liegt damit innerhalb der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Den Mietvertrag habe ich
noch nicht unterschrieben.

Beantragt werden: Mietwagen und Umzugshelfer nach beiliegenden Kostenvoranschlägen, die
Mietkaution in Höhe von [BETRAG] Euro als Darlehen sowie die doppelte Miete für den Monat
[MONAT], da sich die Mietzeiten unvermeidbar überschneiden.

Ich bitte um schriftliche Zusicherung bis zum [DATUM].

Mit freundlichen Grüßen

Hinweis: Ziehen Sie in einen anderen Zuständigkeitsbereich, senden Sie dieses Schreiben an beide Jobcenter: Das bisherige sichert die Umzugskosten zu, das künftige die Angemessenheit der neuen Miete.

Expertenwissen

Praxis: woran Umzugsanträge scheitern

Nicht vor der Zusicherung unterschreiben

Entscheidend

Die Reihenfolge ist die ganze Sache: erst die Zusicherung, dann der Mietvertrag. Danach ist fast nichts mehr zu retten.

Bei Ortswechsel zwei Jobcenter anschreiben

Das alte Jobcenter sichert die Umzugskosten zu, das neue die Angemessenheit der Miete. Wer nur eines anschreibt, wartet vergeblich.

Kostenvoranschläge lenken das Ermessen

Ohne Angebote entscheidet das Amt nach Pauschalen. Mit zwei bis drei Angeboten und einer Helferliste wird der Antrag konkret und schwerer abzulehnen.

Alte Wohnung früh kündigen

Die doppelte Miete wird nur übernommen, wenn die Überschneidung unvermeidbar war. Das beweist die Kündigung mit Datum.

Möbel laufen getrennt

Hausrat ist keine Umzugskostenfrage, sondern Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II — und damit ein Zuschuss, den Sie gesondert beantragen.

Häufige Fragen zu den Umzugskosten

Ja

Zahlt das Jobcenter den Umzug auch ohne Aufforderung zur Kostensenkung?

Ja, wenn der Umzug aus einem anderen anerkannten Grund erforderlich ist: Familienzuwachs, Aufnahme einer Arbeit am anderen Ort, gesundheitliche Gründe, Trennung oder häusliche Gewalt. Am stärksten ist die Position allerdings, wenn das Jobcenter selbst zur Kostensenkung aufgefordert hat — dann steht die Erforderlichkeit nicht mehr zur Debatte.

Welches Jobcenter ist zuständig, wenn ich in eine andere Stadt ziehe?

Beide, aber für Verschiedenes. Die Zusicherung zu den Umzugskosten erteilt das bisher zuständige Jobcenter, die Zusicherung zur Angemessenheit der neuen Unterkunftskosten das Jobcenter am neuen Wohnort. Stellen Sie den Antrag deshalb parallel bei beiden.

Bekomme ich eine Spedition bezahlt?

Nur ausnahmsweise. Die Regel ist der Selbstumzug mit Transporter und Helfern. Eine Spedition kommt in Betracht, wenn der Selbstumzug aus gesundheitlichen Gründen oder wegen des Alters nicht zumutbar ist — dann mit ärztlicher Begründung und drei Kostenvoranschlägen.

Ja

Muss ich die Kaution zurückzahlen?

Ja, sie ist ein zinsloses Darlehen. Während des Leistungsbezugs wird sie durch Aufrechnung mit 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt, bei Regelbedarfsstufe 1 also mit 28,15 Euro monatlich. Beim Auszug fließt die Kaution vom Vermieter an das Jobcenter zurück, soweit sie noch offen ist.

Was passiert, wenn ich ohne Zusicherung umziehe?

Die Umzugskosten werden dann in aller Regel nicht übernommen. Zusätzlich droht, dass die neue Miete nur in Höhe der bisherigen anerkannt wird, wenn sie höher ausfällt als am alten Wohnort. Beides lässt sich später kaum korrigieren — die Zusicherung ist deshalb kein Formalismus.

Werden auch Renovierungskosten übernommen?

In Grenzen ja. Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung kommen in Betracht, soweit der Mietvertrag sie wirksam verlangt — viele Klauseln sind unwirksam, prüfen Sie das vorher. Für die neue Wohnung wird eine einfache Einzugsrenovierung anerkannt, keine Modernisierung.

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