§ 22 Abs. 6 SGB II · Darlehen

Übernimmt das Jobcenter die Kaution? Darlehen, Höhe, Abtretung und Rückzahlung

Ja, das Jobcenter übernimmt die Mietkaution — als zinsloses Darlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II, sofern es dem Umzug vorher zugestimmt hat und die neue Wohnung angemessen ist. Übernommen werden bis zu drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB), gezahlt wird meist direkt an den Vermieter. Allerdings tritt der Mieter den Rückzahlungsanspruch an das Jobcenter ab und tilgt das Darlehen mit 5 Prozent des Regelbedarfs.

Warum die Kaution ein Darlehen ist und kein Zuschuss

Darlehen (§ 22 Abs. 6 SGB II): Die Kaution ist kein verlorener Zuschuss, weil sie am Ende des Mietverhältnisses zurückfließt. Das Jobcenter streckt sie vor und holt sie sich auf zwei Wegen zurück — laufend über die Aufrechnung und am Ende über die Abtretung.

Aufrechnung (§ 42a Abs. 2 SGB II): Solange Leistungen bezogen werden, werden monatlich 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs einbehalten. Bei Regelbedarfsstufe 1 sind das 28,15 Euro. Seit dem 1. Juli 2023 ist dieser Satz fest; vorher waren es 10 Prozent.

Abtretung: Zusätzlich unterschreiben Sie, dass der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegen den Vermieter an das Jobcenter übergeht. Zieht man aus, zahlt der Vermieter die Kaution also nicht an den Mieter, sondern an das Amt — bis zur Höhe der Restschuld.

Genossenschaftsanteile werden genauso behandelt: Darlehen, Abtretung, dieselbe Tilgung.

Was das Jobcenter übernimmt

Die Kaution ist nur ein Teil dessen, was beim Einzug anfällt.

Mietkaution bis zu drei Nettokaltmieten

Mehr darf der Vermieter nach § 551 BGB ohnehin nicht verlangen. Gerechnet wird mit der Nettokaltmiete, nicht mit der Warmmiete — bei 450 Euro Kaltmiete also höchstens 1.350 Euro.

Genossenschaftsanteile

Wer in eine Genossenschaftswohnung zieht, muss Anteile zeichnen. Sie werden wie eine Kaution als Darlehen übernommen und beim Austritt zurückgezahlt.

Zahlung an den Vermieter oder auf ein Kautionskonto

Das Geld geht in aller Regel nicht an den Mieter, sondern direkt an den Vermieter oder auf ein Kautionskonto. Das schützt vor der Versuchung, es anderweitig zu verwenden, und beschleunigt die Bewilligung.

Nicht übernommen: Kautionsbürgschaft mit Gebühr

Kommerzielle Kautionsbürgschaften kosten eine laufende Gebühr, die nie zurückkommt. Das Jobcenter finanziert sie nicht — und wirtschaftlich ist das zinslose Darlehen für Sie ohnehin günstiger.

Wann die Kaution übernommen wird

Vier Bedingungen, von denen die erste alles entscheidet.

1

Die Zusicherung liegt vor dem Mietvertrag

§ 22 Abs. 6 SGB II verlangt die vorherige Zusicherung des kommunalen Trägers. Wer den Vertrag schon unterschrieben hat, steht meist ohne Anspruch da — auch wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

2

Der Umzug ist erforderlich

Eine Kostensenkungsaufforderung, Familienzuwachs, Arbeitsaufnahme, gesundheitliche Gründe oder häusliche Gewalt. Ohne einen anerkannten Grund wird weder der Umzug noch die Kaution finanziert.

3

Die neue Wohnung ist angemessen

Bruttokaltmiete und Wohnfläche müssen zu den Richtwerten des Zielorts passen. Bei einem Ortswechsel gelten die Werte der neuen Kommune — erfragen Sie sie, bevor Sie zusagen.

4

Die Kaution hält sich an die gesetzliche Grenze

Höchstens drei Nettokaltmieten. Verlangt der Vermieter mehr, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam — das Jobcenter zahlt den überschießenden Teil zu Recht nicht.

Rechtsgrundlage: Mietkaution als Darlehen

Drei Normen greifen ineinander: § 22 Abs. 6 SGB II erlaubt die Übernahme als Darlehen, § 551 BGB begrenzt die Höhe auf drei Nettokaltmieten und § 42a SGB II regelt die Tilgung. § 22 Abs. 6 SGB II · § 551 BGB · § 42a SGB II

Ratenzahlung auch gegenüber dem Vermieter

Nach § 551 Abs. 2 BGB darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden; die erste ist zu Mietbeginn fällig. Das ist nützlich, wenn die Zusicherung sich verzögert — der Einzug muss daran nicht scheitern.

Tilgung mit 5 Prozent, auch beim Kautionsdarlehen

Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu § 42a stellen klar, dass die feste Tilgungsrate von 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs auch für Darlehen zur Mietkaution und für Genossenschaftsanteile gilt. Eine abweichende Aufrechnung ist unzulässig.

Nach dem Leistungsbezug endet die Aufrechnung

Verdienen Sie wieder genug, wird nicht mehr monatlich einbehalten. Die Restforderung bleibt bestehen und wird in der Regel erst beim Auszug aus der zurückfließenden Kaution beglichen.

Ablauf · Wer zahlt wann an wen

Der Weg des Geldes — von der Zusicherung bis zum Auszug

Die Kaution wandert in einem Kreis: vom Jobcenter zum Vermieter, über die Aufrechnung von Ihnen zurück zum Jobcenter, am Ende vom Vermieter wieder dorthin.

Schritt Wer zahlt an wen Rechtsgrundlage
1. Zusicherung Jobcenter sagt schriftlich zu § 22 Abs. 6 SGB II
2. Darlehensbescheid Jobcenter bewilligt als Darlehen § 22 Abs. 6 S. 3 SGB II
3. Auszahlung Jobcenter an Vermieter oder Kautionskonto Verwaltungspraxis
4. Abtretung Mieter tritt Rückzahlungsanspruch ab § 398 BGB
5. Tilgung Mieter an Jobcenter, monatlich § 42a Abs. 2 SGB II
6. Auszug Vermieter an Jobcenter Abtretung
7. Überschuss Jobcenter an Mieter Restguthaben

Beispiel für die Höchstgrenze: Bei einer Nettokaltmiete von 450 Euro beträgt die zulässige Kaution höchstens 1.350 Euro (§ 551 Abs. 1 BGB).

So beantragen Sie die Kaution

1

Zusicherung zum Umzug einholen

Ohne sie läuft nichts. Beantragen Sie Umzug und Kaution in einem Schreiben, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.

2

Mietangebot und Kautionshöhe vorlegen

Das Jobcenter braucht die Nettokaltmiete, die verlangte Kaution und die Bankverbindung des Vermieters. Ein unterschriebener Vertrag ist dafür nicht nötig, ein Angebot genügt.

3

Darlehensbescheid abwarten

Im Bescheid stehen Höhe, Auszahlungsweg und die Tilgungsrate. Prüfen Sie, ob dort 5 Prozent des Regelbedarfs stehen — mehr ist unzulässig.

4

Abtretungserklärung unterschreiben

Sie ist Teil des Verfahrens und lässt sich nicht vermeiden. Bewahren Sie eine Kopie auf, denn beim Auszug brauchen Sie sie gegenüber dem Vermieter.

5

Auszahlung an den Vermieter bestätigen lassen

Lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen. So vermeiden Sie, dass der Vermieter später eine offene Kaution behauptet.

Muster: Übernahme der Mietkaution beantragen

Formloses Schreiben, das zugleich die Zusicherung zum Umzug und die Kaution abdeckt.

Universal-Muster
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben genannten Angelegenheit beantrage ich die Übernahme der Mietkaution als
Darlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II und die dafür erforderliche vorherige Zusicherung.

Für die Wohnung in [ANSCHRIFT] mit [ZAHL] m² und einer Nettokaltmiete von [BETRAG] Euro
verlangt der Vermieter eine Kaution von [BETRAG] Euro. Das entspricht [ZAHL] Nettokalt-
mieten und liegt damit innerhalb der Grenze des § 551 BGB.

Der Umzug ist erforderlich, weil [GRUND]. Den Mietvertrag habe ich noch nicht unter-
schrieben. Ich bitte um Auszahlung unmittelbar an den Vermieter; die Bankverbindung
lautet [IBAN].

Mit der Abtretung meines Anspruchs auf Rückzahlung der Kaution an Sie bin ich
einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Hinweis: Verzögert sich die Zusicherung, weisen Sie den Vermieter auf § 551 Abs. 2 BGB hin: Die Kaution darf in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, die erste zu Mietbeginn.

Expertenwissen

Praxis: was bei der Kaution schiefgeht

Die Zusicherung kommt zuerst

Entscheidend

Unterschrift unter den Mietvertrag vor der Zusicherung heißt in aller Regel: keine Kaution vom Jobcenter. Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar.

Drei Kaltmieten, nicht drei Warmmieten

Die Grenze des § 551 BGB rechnet mit der Nettokaltmiete. Verlangt der Vermieter mehr, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam.

Die Abtretung ist der Normalfall

Sie ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern der gesetzlich vorgesehene Rückweg des Geldes. Bewahren Sie eine Kopie für den Auszug auf.

Tilgung prüfen: 5 Prozent, nicht mehr

Steht im Aufrechnungsbescheid ein höherer Satz, stammt er aus der Zeit vor Juli 2023. Widerspruch innerhalb eines Monats korrigiert das.

Keine Kautionsbürgschaft abschließen

Kommerzielle Bürgschaften kosten eine laufende Gebühr, die nie zurückkommt. Das zinslose Darlehen ist für Sie günstiger — und Bürgschaftsgebühren zahlt das Jobcenter nicht.

Häufige Fragen zur Kaution

Wie viel Kaution übernimmt das Jobcenter?

Höchstens drei Nettokaltmieten, denn mehr darf der Vermieter nach § 551 BGB nicht verlangen. Bei einer Nettokaltmiete von 450 Euro sind das maximal 1.350 Euro. Gerechnet wird mit der Kaltmiete ohne Nebenkosten, nicht mit der Warmmiete.

Ja

Muss ich die Kaution zurückzahlen?

Ja, sie ist ein zinsloses Darlehen. Während des Leistungsbezugs wird monatlich mit 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs aufgerechnet — bei Regelbedarfsstufe 1 also 28,15 Euro. Beim Auszug fließt die Kaution vom Vermieter direkt an das Jobcenter, soweit noch etwas offen ist.

Bekomme ich die Kaution ohne Zusicherung?

In aller Regel nicht. § 22 Abs. 6 SGB II verlangt die vorherige Zusicherung des kommunalen Trägers. Wer den Mietvertrag bereits unterschrieben hat, hat den Anspruch praktisch verloren — deshalb gehört der Antrag vor die Unterschrift.

Was ist eine Abtretungserklärung?

Mit ihr geht Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegen den Vermieter auf das Jobcenter über (§ 398 BGB). Beim Auszug zahlt der Vermieter die Kaution deshalb an das Amt und nicht an Sie. Bleibt nach Verrechnung ein Überschuss, erhalten Sie ihn ausgezahlt.

Ja

Werden Genossenschaftsanteile auch übernommen?

Ja, sie stehen der Mietkaution gleich und werden ebenfalls als Darlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II übernommen. Auch hier gelten die vorherige Zusicherung, die Abtretung und die Tilgung mit 5 Prozent des Regelbedarfs.

Das Jobcenter hat die Kaution abgelehnt — was nun?

Prüfen Sie zuerst die Begründung: Fehlt die Zusicherung, ist die Wohnung unangemessen oder gilt der Umzug als nicht erforderlich? Gegen die Ablehnung läuft der Widerspruch innerhalb eines Monats. Droht der Einzugstermin zu platzen, kommt zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht — und gegenüber dem Vermieter die Ratenzahlung nach § 551 Abs. 2 BGB.

Ratgeber · Jobcenter

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Grundsicherungsgeld (Bürgergeld): Welche Leistungen das Jobcenter zahlt

Der Überblick über alle acht Leistungsarten und ihre Rechtsgrundlagen.

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Formloser Antrag: Vorlagen für jede Behörde

Die Kaution beschäftigt Jobcenter, Sozialamt und Vermieter gleichermaßen.

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