Darlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II

Mietkaution beim Jobcenter: Vorlage & Generator — Darlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II

Die Mietkaution wird vom Jobcenter als zinsloses Darlehen übernommen — bis zu drei Kaltmieten. Beantragen Sie das Darlehen vor Unterzeichnung des Mietvertrags.

§ 22 Abs. 6 SGB II · Vollständige Übersicht

Was das Jobcenter bei der Mietkaution übernimmt

Die Mietkaution ist kein Zuschuss — sondern ein zinsloses Darlehen, das mit den laufenden Leistungen verrechnet wird. Diese Übersicht zeigt, was das Jobcenter übernimmt und was nicht.

Alle Details zur Mietkaution anzeigen (5 Positionen)
Barkaution auf Sperrkonto (bis 3 Kaltmieten)— Darlehen § 22 Abs. 6

Direktzahlung an den Vermieter oder Sparbuch auf den Namen des Antragstellers

Bürgschaftserklärung des Jobcenters— Alternative zur Barkaution

Wenn Vermieter einverstanden ist — erspart Bargeldbedarf

Kaution für Zwischenlager oder Übergangsunterkunft— Einzelfall

Bei Notfallsituationen möglich — Begründung erforderlich

Zusatzkaution über 3 Monatskaltmieten— Nicht übernommen

Gesetzliche Obergrenze nach BGB § 551 liegt bei 3 Monatskaltmieten — mehr ist unzulässig

Kaution für Möblierung oder Einbauküche— In der Regel nicht

Nur die Mietkaution für die Wohnung selbst — nicht für Inventar oder Einrichtung

Hinweis:§ 22 Abs. 6 SGB II schreibt ausdrücklich vor, dass Mietkautionen als Darlehen gewährt werden. Ein Zuschuss ist nicht möglich — aber auch keine Verzinsung.

Richtwerte · § 22 Abs. 6 SGB II

Mietkaution: Höhe, Rückzahlung und Fristen

Die Mietkaution wird als zinsloses Darlehen gewährt und monatlich mit den laufenden Leistungen verrechnet.

AspektDetails 2026
Maximale Kautionshöhe3 Monatskaltmieten (BGB § 551)
Art der ÜbernahmeZinsloses Darlehen
Rückzahlung monatlichMax. 10 % der laufenden Leistungen
Rückzahlung bei WohnungsendeKaution vom Vermieter zurück an JC
VoraussetzungVor Mietvertragsabschluss beantragen

§ 22 Abs. 6 SGB II, § 42a Abs. 2 SGB II — Rückzahlung durch monatliche Aufrechnung. Individuelle Beträge je nach Mietverhältnis.

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Antrag auf Mietkautions-Darlehen — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Antragsgrund

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Für den Antragskopf

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Pflichtfeld

Begründung

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Besondere Konstellationen

Mietkaution in Sondersituationen

Bei Mietkautionen gibt es einige Sondersituationen, die besondere Regelungen auslösen.

Rückzahlung

Was passiert mit der Kaution bei Auszug?

Bei Ende des Mietverhältnisses hat das Jobcenter einen direkten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution — nicht der Antragsteller. Das Darlehen wird mit der Kautionsrückzahlung getilgt.

  • Sperrkonto läuft auf den Namen des Antragstellers — JC hat aber Anspruch
  • Überschuss nach Verrechnung mit Mietschäden wird an das JC überwiesen
  • Antragsteller darf die Kaution nicht selbst vereinnahmen — das wäre eine Überzahlung
  • Bei Wechsel des Jobcenters: Darlehen wird an das neue JC abgetreten
Bürgschaft

Bürgschaft statt Barkaution

Wenn der Vermieter einverstanden ist, kann das Jobcenter eine Bürgschaftserklärung ausstellen. Der Vermieter kann im Schadensfall direkt beim Jobcenter liquidieren.

  • Vermieter muss Bürgschaft akzeptieren — kein Rechtsanspruch auf Bürgschaft statt Barkaution
  • Bürgschaft ist für den Antragsteller komfortabler — kein Sperrkonto, keine Rückzahlung
  • Das JC ist berechtigt — nicht verpflichtet — eine Bürgschaft auszustellen
  • Schriftliche Anfrage an das JC mit Vermieter-Einverständnis stellen
Rechtliche Absicherung

Was tun bei Ablehnung des Mietkautions-Darlehens?

Eine Ablehnung des Mietkautions-Darlehens ist anfechtbar — insbesondere wenn das Jobcenter zur Kostensenkung aufgefordert hat oder ein Notfall vorliegt.

  1. 01

    Schriftlichen Bescheid anfordern

    Mündliche Ablehnungen haben keine Rechtskraft. Bestehen Sie auf einem schriftlichen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.

  2. 02

    Widerspruch innerhalb 1 Monat

    Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein (§ 84 SGG). Bei drohender Obdachlosigkeit zusätzlich einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragen.

  3. 03

    Einstweiligen Rechtsschutz bei Notfall

    Wenn die Wohnungsübergabe unmittelbar bevorsteht, kann das Sozialgericht im Eilverfahren (§ 86b SGG) innerhalb von Tagen entscheiden.

Häufige Ablehnungsgründe — und warum sie oft falsch sind

  • "Kein Anspruch — Kaution aus Regelbedarf"

    Die Mietkaution ist ein gesonderter Bedarf nach § 22 Abs. 6 SGB II — sie muss NICHT aus dem Regelbedarf finanziert werden

  • "Vorherige Zusicherung fehlt"

    Bei Kostensenkungsaufforderung und Notfallumzügen entfällt die Zusicherungspflicht — BSG B 4 AS 30/12 R

  • "Kaution zu hoch — über 3 Monatskaltmieten"

    Über 3 Kaltmieten ist nach BGB § 551 unzulässig — dieser Einwand ist berechtigt

§ 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II — Mietkaution

"Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung als Darlehen anerkannt werden."
Thematische Einordnung

Verwandte Begriffe und rechtliche Kontexte

Die Mietkaution steht fast immer im Zusammenhang mit einem Umzug und weiteren Wohnkosten-Leistungen.

Umzugskosten Jobcenter § 22 Abs. 6Erstausstattung Wohnung § 24 Abs. 3Mietschulden Jobcenter § 22 Abs. 8Darlehen Jobcenter § 24 Abs. 1Kosten der Unterkunft § 22 Abs. 1 SGB IISperrkonto MietkautionBGB § 551 KautionshöheBürgschaft Jobcenter VermieterMietkautionsdarlehen RückzahlungZusicherung KdU § 22 Abs. 4 SGB IIAufrechnung § 42a SGB IIEinstweiliger Rechtsschutz Sozialgericht § 86b SGG