Mietkaution beim Jobcenter: Vorlage & Generator — Darlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II
Die Mietkaution wird vom Jobcenter als zinsloses Darlehen übernommen — bis zu drei Kaltmieten. Beantragen Sie das Darlehen vor Unterzeichnung des Mietvertrags.
Was das Jobcenter bei der Mietkaution übernimmt
Die Mietkaution ist kein Zuschuss — sondern ein zinsloses Darlehen, das mit den laufenden Leistungen verrechnet wird. Diese Übersicht zeigt, was das Jobcenter übernimmt und was nicht.
Alle Details zur Mietkaution anzeigen (5 Positionen)
Direktzahlung an den Vermieter oder Sparbuch auf den Namen des Antragstellers
Wenn Vermieter einverstanden ist — erspart Bargeldbedarf
Bei Notfallsituationen möglich — Begründung erforderlich
Gesetzliche Obergrenze nach BGB § 551 liegt bei 3 Monatskaltmieten — mehr ist unzulässig
Nur die Mietkaution für die Wohnung selbst — nicht für Inventar oder Einrichtung
Hinweis:§ 22 Abs. 6 SGB II schreibt ausdrücklich vor, dass Mietkautionen als Darlehen gewährt werden. Ein Zuschuss ist nicht möglich — aber auch keine Verzinsung.
Mietkaution: Höhe, Rückzahlung und Fristen
Die Mietkaution wird als zinsloses Darlehen gewährt und monatlich mit den laufenden Leistungen verrechnet.
| Aspekt | Details 2026 |
|---|---|
| Maximale Kautionshöhe | 3 Monatskaltmieten (BGB § 551) |
| Art der Übernahme | Zinsloses Darlehen |
| Rückzahlung monatlich | Max. 10 % der laufenden Leistungen |
| Rückzahlung bei Wohnungsende | Kaution vom Vermieter zurück an JC |
| Voraussetzung | Vor Mietvertragsabschluss beantragen |
§ 22 Abs. 6 SGB II, § 42a Abs. 2 SGB II — Rückzahlung durch monatliche Aufrechnung. Individuelle Beträge je nach Mietverhältnis.
Antrag auf Mietkautions-Darlehen — PDF & Word
Mietkaution in Sondersituationen
Bei Mietkautionen gibt es einige Sondersituationen, die besondere Regelungen auslösen.
Was passiert mit der Kaution bei Auszug?
Bei Ende des Mietverhältnisses hat das Jobcenter einen direkten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution — nicht der Antragsteller. Das Darlehen wird mit der Kautionsrückzahlung getilgt.
- →Sperrkonto läuft auf den Namen des Antragstellers — JC hat aber Anspruch
- →Überschuss nach Verrechnung mit Mietschäden wird an das JC überwiesen
- →Antragsteller darf die Kaution nicht selbst vereinnahmen — das wäre eine Überzahlung
- →Bei Wechsel des Jobcenters: Darlehen wird an das neue JC abgetreten
Bürgschaft statt Barkaution
Wenn der Vermieter einverstanden ist, kann das Jobcenter eine Bürgschaftserklärung ausstellen. Der Vermieter kann im Schadensfall direkt beim Jobcenter liquidieren.
- →Vermieter muss Bürgschaft akzeptieren — kein Rechtsanspruch auf Bürgschaft statt Barkaution
- →Bürgschaft ist für den Antragsteller komfortabler — kein Sperrkonto, keine Rückzahlung
- →Das JC ist berechtigt — nicht verpflichtet — eine Bürgschaft auszustellen
- →Schriftliche Anfrage an das JC mit Vermieter-Einverständnis stellen
Was tun bei Ablehnung des Mietkautions-Darlehens?
Eine Ablehnung des Mietkautions-Darlehens ist anfechtbar — insbesondere wenn das Jobcenter zur Kostensenkung aufgefordert hat oder ein Notfall vorliegt.
- 01
Schriftlichen Bescheid anfordern
Mündliche Ablehnungen haben keine Rechtskraft. Bestehen Sie auf einem schriftlichen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.
- 02
Widerspruch innerhalb 1 Monat
Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein (§ 84 SGG). Bei drohender Obdachlosigkeit zusätzlich einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragen.
- 03
Einstweiligen Rechtsschutz bei Notfall
Wenn die Wohnungsübergabe unmittelbar bevorsteht, kann das Sozialgericht im Eilverfahren (§ 86b SGG) innerhalb von Tagen entscheiden.
Häufige Ablehnungsgründe — und warum sie oft falsch sind
- "Kein Anspruch — Kaution aus Regelbedarf"
Die Mietkaution ist ein gesonderter Bedarf nach § 22 Abs. 6 SGB II — sie muss NICHT aus dem Regelbedarf finanziert werden
- "Vorherige Zusicherung fehlt"
Bei Kostensenkungsaufforderung und Notfallumzügen entfällt die Zusicherungspflicht — BSG B 4 AS 30/12 R
- "Kaution zu hoch — über 3 Monatskaltmieten"
Über 3 Kaltmieten ist nach BGB § 551 unzulässig — dieser Einwand ist berechtigt
§ 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II — Mietkaution
"Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung als Darlehen anerkannt werden."
Wohnen beim Jobcenter — verwandte Leistungen
Die Mietkaution ist Teil der Wohnkosten-Leistungen nach SGB II. Diese Themen gehören in denselben Antragskontext.
Umzugskosten übernehmen lassen
Neben der Mietkaution können Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II erstattet werden — beides gleichzeitig beantragen.
Erstausstattung der Wohnung
Nach dem Einzug: Möbel, Haushaltsgeräte und Einrichtung als Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II beantragen.
Mietschulden übernehmen lassen
Wenn Mietschulden die Wohnung bedrohen: Übernahme als Darlehen nach § 22 Abs. 8 SGB II — zur Sicherung des Wohnraums.
Darlehen beim Jobcenter
Für andere unabweisbare Bedarfe — Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II. Kein Zuschuss, aber zinslos und mit monatlicher Aufrechnung.
Verwandte Begriffe und rechtliche Kontexte
Die Mietkaution steht fast immer im Zusammenhang mit einem Umzug und weiteren Wohnkosten-Leistungen.