Fahrtkostenerstattung durch die Krankenkasse: Genehmigung, Kilometergeld und Zuzahlung
Die Krankenkasse erstattet Fahrkosten nach § 60 SGB V — bei stationärer Behandlung und Rettungsfahrten immer, bei ambulanter Behandlung nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen. Erstattet wird das günstigste Verkehrsmittel, beim eigenen Auto 0,20 Euro je Kilometer. Allerdings fällt je Fahrt eine Zuzahlung von 10 Prozent an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro: Bei kurzen Strecken bleibt dadurch nichts übrig.
Drei Genehmigungslagen — und nur eine davon ist bequem
Keine Genehmigung nötig: bei stationärer Behandlung, bei Rettungsfahrten und bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung. Hier reicht es, die Belege einzureichen.
Genehmigung gilt als erteilt: Seit 2019 gilt für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Menschen eine Genehmigungsfiktion (§ 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V). Wer einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H hat oder in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft ist, für den ist die Fahrt mit Ausstellung der ärztlichen Verordnung genehmigt. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich bescheinigt sein.
Vorherige Genehmigung erforderlich: in allen übrigen Ausnahmefällen der Krankentransport-Richtlinie — dazu gehören die regelmäßigen Fahrten zur Dialyse, zur Chemo- und zur Strahlentherapie. In der Praxis erteilen die Kassen dafür eine Dauergenehmigung, beantragt werden muss sie trotzdem. Auch für den Krankentransportwagen bleibt die Vorabgenehmigung Pflicht.
Das verbreitete Missverständnis: Dialyse und Chemotherapie fallen nicht unter die Genehmigungsfiktion. Sie sind der Ausnahmefall, der genehmigt werden muss — nur eben meist dauerhaft.
Welche Fahrten und welche Verkehrsmittel
Erstattet wird immer das günstigste Mittel, das medizinisch vertretbar ist.
Öffentliche Verkehrsmittel
Der Maßstab für alle anderen Varianten. Erstattet werden die tatsächlichen Kosten gegen Vorlage der Fahrkarte — in der Praxis der einfachste und schnellste Weg.
Eigener PKW
0,20 Euro je gefahrenem Kilometer, begrenzt auf die Kosten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden wären. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten, jede mit eigener Zuzahlung.
Taxi und Mietwagen
Nur mit ärztlicher Verordnung und, außerhalb der Genehmigungsfiktion, mit vorheriger Zustimmung der Kasse. Wer eine Dauergenehmigungsnummer hat, lässt das Taxiunternehmen direkt mit der Kasse abrechnen.
Krankentransportwagen und Rettungsfahrt
Der Krankentransportwagen setzt eine medizinische Notwendigkeit und die vorherige Genehmigung voraus. Rettungsfahrten im Notfall werden dagegen immer übernommen, ohne vorherige Zustimmung.
Voraussetzungen der Erstattung
Vier Punkte, an denen Anträge in der Praxis scheitern.
Die Fahrt ist medizinisch notwendig
Erstattet werden nur Fahrten im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse. Der Weg zur Apotheke, zum Sanitätshaus oder zu einem Besuch im Krankenhaus gehört nicht dazu.
Eine ärztliche Verordnung liegt vor
Die Verordnung einer Krankenbeförderung nennt Grund, Verkehrsmittel und Zeitraum. Ohne sie gibt es bei ambulanten Fahrten nichts — sie sollte deshalb vor der ersten Fahrt ausgestellt sein.
Die Genehmigung liegt vor oder gilt als erteilt
Prüfen Sie, in welche der drei Lagen Sie fallen. Wer ohne Genehmigung fährt, obwohl sie nötig gewesen wäre, bekommt in aller Regel nichts erstattet — auch nicht nachträglich.
Das gewählte Verkehrsmittel ist das günstigste vertretbare
Ein Taxi wird nicht erstattet, wenn Bus und Bahn zumutbar gewesen wären. Umgekehrt darf die Kasse nicht auf öffentliche Verkehrsmittel verweisen, wenn der Gesundheitszustand das ausschließt — das muss der Arzt begründen.
Rechtsgrundlage: Fahrkosten und Zuzahlung
§ 60 SGB V regelt, wann die Kasse Fahrkosten übernimmt; die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert die Ausnahmefälle für ambulante Fahrten. Die Zuzahlung folgt aus § 61 SGB V. § 60 SGB V · § 61 SGB V · Krankentransport-Richtlinie
Die Zuzahlung gilt je Fahrt
10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro — pro Fahrt, nicht pro Tag. Hin- und Rückweg sind zwei Fahrten und damit zwei Zuzahlungen. Auch Kinder und Jugendliche zahlen bei Fahrkosten zu, anders als bei den meisten anderen Leistungen.
Die Belastungsgrenze befreit
Übersteigen alle Zuzahlungen eines Jahres 2 Prozent des Bruttoeinkommens — bei chronisch Kranken 1 Prozent —, befreit die Kasse auf Antrag für den Rest des Jahres (§ 62 SGB V). Sammeln Sie deshalb alle Quittungen, auch die kleinen.
Vier Jahre Zeit für die Einreichung
Der Anspruch auf Erstattung verjährt nach § 45 SGB I in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist. Wer alte Belege findet, kann sie also noch einreichen — vorausgesetzt, die Fahrt war seinerzeit genehmigt oder genehmigungsfrei.
Fahrtart · Erstattung · Genehmigung
Welche Fahrt wird wie erstattet
Die mittlere Spalte beantwortet die Frage, die über den ganzen Antrag entscheidet.
| Fahrt | Genehmigung | Erstattung |
|---|---|---|
| Stationäre Behandlung im Krankenhaus | nicht nötig | Ja, abzüglich Zuzahlung |
| Rettungsfahrt im Notfall | nicht nötig | Ja, auch ohne Aufnahme |
| Ambulant, Merkzeichen aG, Bl oder H | gilt als erteilt | Ja, mit Verordnung |
| Ambulant, Pflegegrad 4 oder 5 | gilt als erteilt | Ja, mit Verordnung |
| Ambulant, Pflegegrad 3 | gilt als erteilt, mit Nachweis | Nur bei bescheinigter Mobilitätsbeeinträchtigung |
| Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie | vorher erforderlich | Ja, meist als Dauergenehmigung |
| Krankentransportwagen | vorher erforderlich | Ja, bei medizinischer Notwendigkeit |
| Normale Facharztfahrt ohne Ausnahmefall | — | Nein |
Zuzahlung nach § 61 SGB V: 10 Prozent, mindestens 5, höchstens 10 Euro je Fahrt. Kilometersatz 0,20 Euro, begrenzt auf die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel. Genehmigungsfiktion nach § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V seit 1. Januar 2019.
In fünf Schritten zur Erstattung
Verordnung beim Arzt ausstellen lassen
Vor der ersten Fahrt. Die Verordnung nennt Grund, Zeitraum und das medizinisch gebotene Verkehrsmittel — bei Taxi oder Mietwagen muss der Arzt begründen, warum Bus und Bahn ausscheiden.
Genehmigungslage klären
Merkzeichen oder Pflegegrad prüfen. Fallen Sie unter die Genehmigungsfiktion, genügt die Verordnung. Andernfalls Genehmigung einholen, bevor Sie fahren — nachträglich wird es schwierig.
Fahrten dokumentieren
Datum, Ziel, Kilometer und Behandlungsnachweis. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln die Fahrkarten aufbewahren, beim eigenen Auto eine einfache Liste mit Kilometerangaben führen.
Formlos einreichen
Ein Schreiben mit der Aufstellung, den Belegen und der Verordnung genügt — ein Kassenformular ist nicht vorgeschrieben. Viele Kassen bieten zusätzlich ein Online-Formular an.
Zuzahlungen sammeln
Alle Quittungen des Jahres aufbewahren. Überschreiten sie die Belastungsgrenze, befreit die Kasse auf Antrag für den Rest des Jahres.
Muster: Antrag auf Fahrtkostenerstattung
Formloses Schreiben mit Aufstellung. Entscheidend sind die Angabe der Genehmigungsgrundlage und eine nachvollziehbare Kilometerliste.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Erstattung von Fahrkosten nach § 60 SGB V. Grundlage: [ärztliche Verordnung vom DATUM / Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis / Pflegegrad 4 seit DATUM / Ihre Genehmigung vom DATUM]. Behandlung: [ART DER BEHANDLUNG] bei [ARZT/KLINIK, ANSCHRIFT]. Gefahrene Strecken: [DATUM] — Hinfahrt [KM] km, Rückfahrt [KM] km [DATUM] — Hinfahrt [KM] km, Rückfahrt [KM] km Gesamt: [KM] km mit dem eigenen PKW, 0,20 Euro je Kilometer = [BETRAG] Euro. Als Nachweise füge ich die Verordnung, die Behandlungsbestätigungen und eine Streckenaufstellung bei. Bitte teilen Sie mir mit, welche Zuzahlung einbehalten wird, damit ich sie für die Belastungsgrenze erfassen kann. Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Bei regelmäßigen Fahrten lohnt die Bitte um eine Dauergenehmigung mit Genehmigungsnummer: Damit rechnet ein Taxiunternehmen direkt mit der Kasse ab und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Expertenwissen
Rechenbeispiele: wann sich der Antrag lohnt
Kurze Strecke: es bleibt nichts übrig
Der Haken12 km einfach, Hin- und Rückfahrt: 24 km × 0,20 € = 4,80 €. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro je Fahrt, bei zwei Fahrten also 10 Euro. Es bleibt nichts.
Lange Strecke: es lohnt sich deutlich
40 km einfach: 80 km × 0,20 € = 16 €, abzüglich zweimal 5 Euro Zuzahlung bleiben 6 Euro. Bei wöchentlichen Fahrten summiert sich das über das Jahr.
Dauergenehmigungsnummer beantragen
Bei regelmäßigen Fahrten rechnet das Taxiunternehmen dann direkt mit der Kasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung und sparen sich jede Einzelabrechnung.
Alle Zuzahlungen sammeln
Sie zählen für die Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 Prozent. Wer sie erreicht, ist für den Rest des Jahres befreit.
Begleitperson mitbeantragen
Ist eine Begleitung medizinisch notwendig, werden auch deren Fahrkosten erstattet. Das muss der Arzt allerdings ausdrücklich bescheinigen.
Häufige Fragen zur Fahrtkostenerstattung
Wie viel Kilometergeld zahlt die Krankenkasse?
0,20 Euro je gefahrenem Kilometer bei Nutzung des eigenen Autos, begrenzt auf die Kosten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden wären. Davon wird die Zuzahlung abgezogen: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt.
Kann ich Fahrtkosten zum Arzt einreichen?
Nur in Ausnahmefällen. Fahrten zur normalen ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht erstattet. Anders liegt es bei Merkzeichen aG, Bl oder H, bei Pflegegrad 4 und 5 sowie bei Pflegegrad 3 mit bescheinigter Mobilitätsbeeinträchtigung — und bei den Ausnahmefällen der Krankentransport-Richtlinie wie Dialyse oder Chemotherapie.
Muss ich die Fahrt vorher genehmigen lassen?
Das hängt vom Fall ab. Bei stationärer Behandlung und Rettungsfahrten nicht. Bei ambulanten Fahrten gilt die Genehmigung für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Menschen mit Ausstellung der Verordnung als erteilt. In allen anderen Ausnahmefällen — auch bei Dialyse und Chemotherapie — ist die vorherige Genehmigung erforderlich, wird dann aber meist als Dauergenehmigung erteilt.
Warum bekomme ich trotz Erstattung kein Geld?
Weil die Zuzahlung je Fahrt mindestens 5 Euro beträgt und Hin- und Rückweg als zwei Fahrten zählen. Bei 12 Kilometern einfacher Strecke ergeben sich 4,80 Euro Erstattung, dem stehen 10 Euro Zuzahlung gegenüber. Erst ab längeren Strecken bleibt ein Betrag übrig.
Werden die Fahrkosten einer Begleitperson erstattet?
Ja, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist und der Arzt dies bescheinigt — etwa bei Kindern, bei Demenz oder nach einem Eingriff mit Narkose. Die Bescheinigung sollte den Grund benennen, nicht nur die Notwendigkeit behaupten.
Wie lange kann ich Belege nachreichen?
Der Erstattungsanspruch verjährt nach § 45 SGB I in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist. Alte Belege lassen sich also noch einreichen — vorausgesetzt, die Fahrt war damals genehmigt oder genehmigungsfrei. Eine nachträgliche Genehmigung erteilen Kassen praktisch nie.
Ratgeber · Krankenkasse
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