Formloser Antrag: Fahrtkostenerstattung bei der Krankenkasse
Die Krankenkasse erstattet Fahrtkosten zu medizinisch notwendigen Behandlungen — aber nur bei Vorliegen einer Ausnahmeregelung. Wir zeigen, wann Sie Anspruch haben und wie Sie ihn durchsetzen.
Wann erstattet die Krankenkasse Fahrtkosten?
§ 60 SGB V unterscheidet strikt zwischen stationären und ambulanten Behandlungen. Die meisten ambulanten Arztfahrten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig — mit klar definierten Ausnahmen.
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PKW (0,20 €/km), ÖPNV, Taxi oder Krankentransport je nach medizinischer Notwendigkeit
Genehmigungsbescheid der Krankenkasse muss vorliegen
§ 60 Abs. 2 Nr. 1 SGB V — keine zeitliche Begrenzung
§ 60 Abs. 2 Nr. 3 SGB V — Vorab-Antrag bei der Kasse erforderlich
Ärztliche Verordnung (Muster 4) erforderlich
Gilt für die meisten Hausarztbesuche — Eigenleistung des Versicherten
Erstattungsfähige Transportmittel und Kostenrahmen
Die Krankenkasse erstattet nicht automatisch das teuerste Transportmittel — sondern das medizinisch notwendige.
| Transportmittel | Voraussetzung | Erstattungsbetrag |
|---|---|---|
| ÖPNV (Bus, Bahn) | Keine besondere Voraussetzung | Tatsächliche Kosten |
| PKW (eigener oder Taxi) | ÖPNV nicht zumutbar / nicht verfügbar | 0,20 €/km (max. Taxikosten) |
| Taxi / Mietwagen | Gehbehinderung, eingeschränkte Transportfähigkeit | Tatsächliche Kosten |
| Krankentransportwagen (KTW) | Liegendtransport oder medizinische Begleitung nötig | Tatsächliche Kosten |
| Rettungswagen (RTW) | Notfall / vital bedrohlich | Tatsächliche Kosten |
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Fahrtkostenerstattung in der Praxis
Diese Fallgruppen treten häufig auf und führen oft zu unnötigen Ablehnungen.
Dialyse-Patient — Dauererstattung beantragen
Dialysefahrten sind nach § 60 Abs. 2 Nr. 1 SGB V dauerhaft erstattungsfähig — ohne zeitliche Begrenzung. Manche Kassen stellen die Erstattung nach einigen Monaten fälschlicherweise ein.
- →Formlosen Antrag auf Dauererstattung stellen — nicht für jede Fahrt einzeln
- →Dialyseausweis und ärztliche Bestätigung der Behandlungsfrequenz beilegen
- →Fahrtkostenabrechnungen der letzten 12 Monate als Nachweis einreichen
- →Bei Ablehnung: § 60 Abs. 2 Nr. 1 SGB V im Widerspruch zitieren
Krankenhaus liegt 80 km entfernt — Spezialisierungsargument
Die Kasse verweist auf das nächstgelegene Krankenhaus, aber der Arzt hat ein weiter entferntes Haus wegen der Spezialisierung empfohlen.
- →Ärztliche Stellungnahme einholen, warum das nähere Haus nicht geeignet ist
- →Erstattung für 'nächsterreichbares geeignetes Krankenhaus' — nicht nur das nächste
- →Kilometernachweise beilegen (Google Maps Screenshot genügt)
- →Formloser Antrag mit Kilometer-Berechnung einreichen
Pflegegrad 4 — Taxifahrt zum Hausarzt abgelehnt
Bei Pflegegrad 4 und 5 besteht Anspruch auf Fahrtkostenerstattung auch für ambulante Behandlungen — aber nur mit vorheriger Genehmigung der Kasse.
- →Vorab-Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse stellen
- →Pflegegradnachweis und ärztliche Verordnung (Muster 4) beilegen
- →Bei nachträglicher Ablehnung: Widerspruch mit § 60 Abs. 2 Nr. 3 SGB V
- →Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis ebenfalls anspruchsbegründend
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