Kostenerstattung nach § 13 SGB V

Kostenübernahme Krankenkasse: Vorlage & Generator für alle Kostenerstattungsanträge

Ob Brille, Liposuktion oder Bauchdeckenstraffung — formlose Anträge auf Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 13 SGB V.

§ 13 SGB V · Übersicht antragsrelevanter Leistungen

Für welche Leistungen kann Kostenübernahme beantragt werden?

Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt einen klar definierten Leistungskatalog. Diese Liste zeigt, wann eine Kostenübernahme möglich ist — und welche Voraussetzungen gelten.

Alle Leistungsbereiche einblenden (11 Positionen)
Sehhilfen bei starker Sehschwäche (ab ±6 Dioptrien)— § 33 SGB V

Grundsätzlich ab ±6 dpt oder bei bestimmten Diagnosen — Ausnahmen für Kinder bis 18 Jahre

Liposuktion bei Lipödem (Stadium II+III)— § 137c SGB V

Seit 2020 anerkannte GKV-Leistung — konservative Vorbehandlung muss nachgewiesen werden

Bauchdeckenstraffung bei medizinischer Notwendigkeit— § 27 SGB V

Nur bei Krankheitswert — rein ästhetische Motivation schließt Leistungsanspruch aus

Brustverkleinerung (Mammareduktion) bei Funktionsbeeinträchtigung— § 27 SGB V

Krankheitswert muss belegt sein — chronische Rückenschmerzen, Hautirritationen

Fahrtkostenerstattung (stationär + Ausnahmen ambulant)— § 60 SGB V

Stationär: immer; ambulant: nur mit Ausnahmegenehmigung bei Notfallbehandlung oder Schwerbehinderung

Hörgeräte— § 33 SGB V

GKV zahlt Festbetrag — Aufzahlung für Qualitätsmodelle ist Eigenleistung

Hilfsmittel (Rollstuhl, Prothesen, Gehhilfen)— § 33 SGB V

Vollständig GKV-Leistung bei medizinischer Notwendigkeit — Kostenvoranschlag erforderlich

Krankengeldzuschuss bei Langzeiterkrankung— § 44 SGB V
Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt— § 38 SGB V

Bei Kindern unter 12 oder pflegebedürftiger Person im Haushalt — bei Krankenhausaufenthalt des Hauptversorgers

Reine Schönheitsoperationen ohne Krankheitswert— NICHT anerkannt

Kein GKV-Anspruch ohne medizinisch-funktionelle Indikation

Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente (Regelfall)— NICHT anerkannt

Ausnahmen für bestimmte Patientengruppen (Kinder, schwere Erkrankungen)

Hinweis:Quellen: § 13 SGB V · § 27 SGB V · § 33 SGB V · § 60 SGB V · BSG B 1 KR 10/14 R · BSG B 1 KR 12/15 R · Stand: 2026

Die 3-Wochen-Frist nach § 13 Abs. 3a SGB VGenehmigungsfiktion

Entscheidungsfristen der Krankenkasse — und was bei Überschreitung passiert

§ 13 Abs. 3a SGB V enthält eine mächtige Regelung: Die Krankenkasse muss Anträge fristgerecht bearbeiten. Tut sie es nicht, gilt die Leistung als genehmigt.

SituationGesetzliche FristFolge bei Fristüberschreitung
Standardantrag (kein Gutachten nötig)3 WochenGenehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V
Gutachterliche Stellungnahme erforderlich5 WochenGenehmigungsfiktion wenn kein Hinweis auf Gutachten innerhalb 3 Wochen
Ablehnung nach FristablaufSofort klagbarSofortige Selbstbeschaffung auf Kosten der KK möglich
Widerspruchsfrist nach Ablehnung1 MonatWiderspruch muss fristgerecht schriftlich eingelegt werden

Quelle: § 13 Abs. 3a SGB V · BSG B 1 KR 26/15 R (Genehmigungsfiktion) · BSG B 1 KR 15/15 R. Die Genehmigungsfiktion gilt nicht bei offensichtlich nicht zum GKV-Leistungskatalog gehörenden Leistungen.

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Antrag auf Kostenübernahme — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Art der beantragten Leistung

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Besondere Situationen

Kostenübernahme in Sondersituationen

Diese Fallgruppen erfordern besondere Argumentation oder Nachweise.

Genehmigungsfiktion

Krankenkasse antwortet nicht — Leistung gilt als genehmigt

Wenn die Krankenkasse die 3-Wochen-Frist (bzw. 5-Wochen-Frist bei Gutachten) überschreitet, gilt die Leistung nach § 13 Abs. 3a SGB V als genehmigt. Sie dürfen dann die Leistung selbst beschaffen und Erstattung verlangen.

  • Eingangsnachweis des Antrags sichern — Fax mit Sendebericht oder Einschreiben
  • Fristablauf schriftlich bei der KK rügen und auf Genehmigungsfiktion hinweisen
  • Leistung beschaffen und Rechnung zur Erstattung einreichen
  • BSG B 1 KR 26/15 R bestätigt die Genehmigungsfiktion auch für kostspielige Leistungen
Privatärztlich

Privatärztliche Behandlung — Kostenerstattung möglich

Wenn ein Kassensatz kein ausreichendes Behandlungsangebot bietet und Sie einen Privatarzt aufsuchen mussten, können Sie nach § 13 Abs. 3 SGB V Kostenerstattung in Höhe der GKV-Vergütung verlangen.

  • Nachweis, dass kein zeitnaher Kassentermin verfügbar war
  • Erstattung erfolgt maximal in Höhe des GKV-Vergütungssatzes — keine Privatgebühren
  • Arztrechnung (GOÄ) und KK-Satz-Dokumentation einreichen
  • BSG B 1 KR 10/14 R: Notwendigkeit muss konkret dargelegt werden
Experimentelle Therapie

Neue oder experimentelle Behandlungsmethoden

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ohne zugelassene Standardtherapie kann nach dem 'Nikolaus-Beschluss' (BVerfG 1 BvR 347/98) auch eine experimentelle Therapie auf Kosten der KK verlangt werden.

  • Lebensbedrohliche Erkrankung und Fehlen zugelassener Alternativen nachweisen
  • Ärztliche Bescheinigung über nicht ganz fernliegende Erfolgsaussichten
  • BSG-Rechtsprechung und BVerfG-Beschluss im Antrag zitieren
  • Fachärztliche und ggf. onkologische Stellungnahme ist entscheidend
Rechtliche Absicherung

Was tun bei Ablehnung der Kostenübernahme?

Ablehnungen der Krankenkasse sind häufig — und häufig erfolgreich anfechtbar. Diese Schritte führen zum Ziel.

  1. 01

    Widerspruch einlegen (1 Monat)

    Legen Sie fristgerecht schriftlichen Widerspruch ein. Reichen Sie dabei neue ärztliche Stellungnahmen, Studiennachweise zur medizinischen Notwendigkeit und ggf. Gutachten ein. Der Widerspruch sollte sich inhaltlich mit der Begründung der Ablehnung auseinandersetzen.

  2. 02

    MDK-Gutachten einfordern

    Die Krankenkasse holt bei komplexen Fällen ein Gutachten beim Medizinischen Dienst (MD) ein. Fordern Sie Akteneinsicht und das Gutachten an. Widersprechen Sie inhaltlich mit einem Gegengutachten des behandelnden Arztes.

  3. 03

    Patientenberatung einschalten

    Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenlos zu GKV-Ablehnungen. Der VdK und die Verbraucherzentrale bieten ebenfalls Beratung an.

  4. 04

    Sozialgericht — kostenlos

    Bei Ablehnung des Widerspruchs: Klage vor dem Sozialgericht. Das Verfahren ist für Kläger kostenlos. Bei klarer medizinischer Indikation sind die Erfolgsaussichten gut — besonders wenn Fachärzte die Notwendigkeit bestätigen.

Häufige Ablehnungsgründe — und warum sie oft falsch sind

  • "Keine medizinische Notwendigkeit"

    Medizinische Notwendigkeit ist konkret belegt — zusätzliches Fachgutachten einreichen und BSG-Rechtsprechung zur Krankheitswertigkeit zitieren

  • "Nicht im Leistungskatalog der GKV"

    Prüfen, ob BSG-Rechtsprechung oder G-BA-Beschlüsse eine Leistungsübernahme begründen — Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V prüfen

  • "3-Wochen-Frist eingehalten, aber abgelehnt"

    Widerspruch einlegen und Gegengutachten vorlegen — die medizinische Begründung im Widerspruch ist entscheidend

§ 13 Abs. 3a SGB V — Genehmigungsfiktion

„Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang … zu entscheiden. … Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt."
Thematische Einordnung

Verwandte Begriffe und Leistungen

Die Kostenübernahme bei der Krankenkasse steht in einem breiten rechtlichen Kontext.

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