Voraussetzung für Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II

Zusicherung Umzugskosten Jobcenter: Vor dem Mietvertrag beantragen — Vorlage & Generator

Das Jobcenter übernimmt Umzugskosten nur, wenn es vorher zugestimmt hat. Die Zusicherung muss vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrags vorliegen — nicht danach.

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Antrag auf Zusicherung der Umzugskostenübernahme — PDF & Word

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Pflichtfeld

Umzugsgrund

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Für den Antragskopf

Antragsteller/in

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Pflichtfeld

Begründung

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Zusicherung vs. Kostenübernahme — zwei Schritte

Die Zusicherung (Schritt 1) ist die Vorab-Genehmigung des Jobcenters, dass es die Umzugskosten grundsätzlich übernehmen wird — bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.

Die Kostenübernahme (Schritt 2) erfolgt nach dem Umzug, gegen Vorlage der tatsächlichen Rechnungen und Belege.

Ohne Zusicherung kein Anspruch — außer bei Kostensenkungsaufforderung oder Notfallumzug. Diese Ausnahme muss aktiv geltend gemacht werden.

Was die Zusicherung abdeckt

Die Zusicherung nach § 22 Abs. 6 SGB II umfasst alle diese Leistungen — beantragen Sie alle gleichzeitig.

Umzugskosten (Transport)

Mietwagen, Speditionskosten, Umzugshelfer, Verpackungsmaterial — alle tatsächlichen Transportkosten gegen Nachweis.

Wohnungsbeschaffungskosten

Fahrtkosten zur Besichtigung, Maklergebühren (in Ausnahmefällen), Herd-/Sanitäranschluss in der neuen Wohnung.

Mietkaution als Darlehen

Darlehen

Die Mietkaution (bis zu 3 Monatskaltmieten) wird als zinsloses Darlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II übernommen — separate Beantragung im selben Antrag möglich.

Kriterien für die Zusicherung der Umzugskosten

Das Jobcenter kann die Zusicherung nur ablehnen, wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind.

1

Neue Wohnung innerhalb Angemessenheitsgrenze

Die neue Wohnung muss hinsichtlich Kaltmiete und Nebenkosten innerhalb der kommunalen Angemessenheitsgrenze liegen. Das JC prüft dies anhand der lokalen KdU-Richtlinie.

2

Anerkannter Umzugsgrund

§ 22 Abs. 6 SGB II enthält keine abschließende Liste — das JC hat Ermessen. Anerkannte Gründe: Kostensenkung, soziale Gründe, Trennung, Familienzuwachs, Pflege von Angehörigen, Berufsaufnahme.

3

Antrag vor Mietvertragsunterzeichnung

Das ist die kritischste Voraussetzung: Die Zusicherung muss eingeholt werden, bevor der neue Mietvertrag unterschrieben wird. Wer danach erst fragt, hat keinen Anspruch mehr — außer bei Kostensenkungsaufforderung oder Notfall.

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 6 SGB II

§ 22 Abs. 6 SGB II verpflichtet das Jobcenter zur Übernahme von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten bei vorheriger Zusicherung. Das Jobcenter hat Ermessen — dieses muss aber pflichtgemäß ausgeübt werden.

Ausnahmen vom Zusicherungserfordernis

Bei Kostensenkungsaufforderung durch das JC und bei Notfallumzügen (häusliche Gewalt, Sicherheitsgefährdung) entfällt das Zusicherungserfordernis — BSG B 4 AS 30/12 R. Rückwirkende Beantragung möglich.

Auch neue KdU muss zugesichert werden

Parallel zur Zusicherung der Umzugskosten sollte auch die Anerkennung der neuen KdU (§ 22 Abs. 4 SGB II) beantragt werden — damit das JC die neue Miete als angemessen bestätigt, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Ablauf & Fristen · Zusicherung Umzugskosten

Zeitplan für die Zusicherung — was wann zu tun ist

Dieser Ablauf sichert den Anspruch auf Umzugskostenübernahme — Abweichungen können den Anspruch gefährden.

Schritt Handlung Zeitpunkt
1 Wohnung besichtigen und Mietangebot einholen Vor JC-Antrag
2 Zusicherungsantrag beim JC stellen Sofort nach Besichtigung
3 Neue KdU parallel zusichern lassen Zusammen mit Schritt 2
4 Zusicherung abwarten JC: typisch 1–2 Wochen
5 Mietvertrag unterzeichnen Erst NACH Zusicherung
6 Umzug durchführen und Belege sammeln Nach Vertragsunterzeichnung
7 Kostenerstattung beantragen Nach dem Umzug

Quelle: § 22 Abs. 6 SGB II · § 22 Abs. 4 SGB II · BSG B 4 AS 30/12 R (Kostensenkungsaufforderung) · BSG B 14 AS 61/10 R · Stand: 2026

In 4 Schritten zur gesicherten Umzugskostenübernahme

1

Wohnung finden und Mietangebot sichern

Holen Sie vom Vermieter ein schriftliches Mietangebot — noch kein Vertragsabschluss. Legen Sie dies dem JC-Antrag bei.

2

Zusicherungsantrag stellen (dieser Antrag)

Reichen Sie den Antrag auf Zusicherung der Umzugskosten und gleichzeitig den Antrag auf Anerkennung der neuen KdU ein. Beide Anträge müssen vor Vertragsunterzeichnung gestellt und bestätigt sein.

3

Auf Zusicherung warten — dann Vertrag unterschreiben

Warten Sie die schriftliche Zusicherung ab. Erst danach den Mietvertrag unterschreiben. Informieren Sie den Vermieter über die JC-Prüfung — die meisten warten kurz.

4

Umzug und Kostenabrechnung

Führen Sie den Umzug durch, sammeln Sie alle Belege und reichen Sie diese nach dem Umzug beim JC ein. Die Erstattung erfolgt gegen Nachweis.

Expertenwissen

Pro-Tipps für eine reibungslose Zusicherung

Diese Fehler kosten den Anspruch — kennen Sie sie vorher.

Mietvertrag NICHT vor der Zusicherung unterzeichnen

Kritisch

Der häufigste und teuerste Fehler: den Mietvertrag unterschreiben, bevor die JC-Zusicherung vorliegt. Danach besteht kein Anspruch mehr — außer bei Kostensenkungsaufforderung oder Notfall.

Neue KdU parallel zusichern lassen

Beantragen Sie gleichzeitig die Zusicherung der neuen Miete nach § 22 Abs. 4 SGB II. Wenn das JC die neue Miete als angemessen bestätigt, können spätere Kürzungsversuche effektiv abgewehrt werden.

Alle Kostenpositionen im Voraus benennen

Geben Sie im Zusicherungsantrag alle geplanten Kostenpositionen an: Transport, Helfer, Mietkaution, Besichtigungsfahrtkosten. Positionen, die nicht im Antrag stehen, werden später oft abgelehnt.

Bei Kostensenkungsaufforderung: JC in der Pflicht

JC-veranlasst

Wenn das JC den Umzug durch Kostensenkungsaufforderung veranlasst hat, muss es nach BSG B 4 AS 30/12 R die Umzugskosten vollständig übernehmen — ohne Ermessen, ohne Zusicherungserfordernis.

Häufige Fragen zur Zusicherung beim Jobcenter

Was passiert, wenn ich den Vertrag vor der Zusicherung unterschreibe?

In der Regel verlieren Sie den Anspruch auf Umzugskosten. Ausnahmen: Kostensenkungsaufforderung durch das JC oder nachgewiesener Notfallumzug. Im Normalfall gilt: kein Anspruch ohne vorherige Zusicherung.

Ja

Kann das Jobcenter die Zusicherung ablehnen?

Ja, wenn die neue Wohnung die Angemessenheitsgrenze überschreitet oder kein anerkannter Umzugsgrund vorliegt. Bei Kostensenkungsaufforderung durch das JC selbst ist die Ablehnung nicht möglich.

Wie lange dauert die JC-Prüfung für die Zusicherung?

Typischerweise 1–2 Wochen. Das JC muss die Angemessenheit der neuen Wohnung prüfen. Teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie auf die JC-Zusicherung warten — die meisten warten kurz.

Nein

Gilt die Zusicherung unbegrenzt?

Nein. Die Zusicherung gilt für einen bestimmten Umzug und erlischt, wenn der Mietvertrag nicht innerhalb einer angemessenen Zeit abgeschlossen wird. Bei Verzögerung: neuen Antrag stellen oder Verlängerung beantragen.

Muss die neue Wohnung in derselben Stadt liegen?

Nicht zwingend, aber das JC prüft die Angemessenheit nach dem lokalen Wohnungsmarkt des Zielorts. Bei Umzug in eine andere Stadt: Zuständigkeit des neuen JC prüfen und Abstimmung klären.