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Formloser Antrag: Wohngeld — Staatlicher Mietzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch. Seit der Reform 2023 kommen deutlich mehr Haushalte in Betracht. Wir liefern die Vorlage für den Antrag.

WoGG · Wohngeld

Wohngeld 2024: Reform und neue Grenzen

Die Wohngeldreform 2023 hat die Leistungen deutlich ausgeweitet: Höhere Einkommensgrenzen, Klimakomponente und Heizkostenzuschuss. Rund 2 Millionen Haushalte haben Anspruch.

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Wohngeldreform 2023: Leistungen verdoppelt, Einkommensgrenzen erhöht — deutlich mehr Berechtigte— Reform 2023

Durchschnittliches Wohngeld stieg von ca. 180 € auf ca. 370 €/Monat. Einkommensgrenzen um ca. 30 % erhöht. Neue Klimakomponente für energieeffizienten Wohnraum. Ca. 1,9 Mio. Haushalte neu berechtigt

Kein Wohngeld bei Transfer-Leistungen: Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe schließen Wohngeld aus— Ausschluss

Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus. Bei Bürgergeld sind Wohnkosten im Bürgergeld enthalten. Wechsel zu Wohngeld lohnt sich ggf. bei knapp über der Bürgergeldgrenze liegendem Einkommen — Vergleichsrechnung empfohlen

Einkommensgrenze: Richtet sich nach Haushaltsgröße, Region (Mietenstufe) und Einkommen— Einkommensgrenzen

Einkommensgrenze Beispiel 2024: 1-Personen-Haushalt ca. 1.400 € Nettoeinkommen je nach Mietenstufe. 2 Personen ca. 1.750 €. Günstigere Wohnregionen (Mietenstufe I) = niedrigere Grenze, teure Städte (Mietenstufe VII) = höhere Grenze

Antrag: Beim örtlichen Wohnungsamt — keine rückwirkende Zahlung vor Antragstellung— Antragstellung

Wohngeld wird ab dem Monat des Antrags gezahlt — nicht rückwirkend. Antrag so früh wie möglich stellen. Zuständig: Wohnungsamt der Gemeinde oder Kreisverwaltung. Online-Antrag in vielen Gemeinden möglich

WoGG · Wohngeld 2024

Wohngeld nach Haushaltsgröße und Mietenstufe

Beispielwerte für das Wohngeld 2024 — tatsächliche Höhe richtet sich nach individuellem Einkommen und Miete.

HaushaltsgrößeEinkommensgrenze (ca.)Wohngeld (Beispiel)
1 Personbis ca. 1.400 € nettoca. 190 €/Monat
2 Personenbis ca. 1.750 € nettoca. 270 €/Monat
3 Personenbis ca. 2.100 € nettoca. 340 €/Monat
4 Personenbis ca. 2.450 € nettoca. 410 €/Monat
5+ Personenbis ca. 2.800 € nettoca. 480 €/Monat
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Antrag-Generator — PDF & Word

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Typische Situationen

Wohngeld in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wer Wohngeld beantragen kann und wie der Antrag gestellt wird.

Rentner

Rentner mit kleiner Rente und hohen Nebenkosten — Wohngeld beantragen

Rentnerin (72) zahlt 650 € Miete + Nebenkosten. Rente 1.050 € netto. Keine anderen Leistungen.

  • Wohngeldberechtigung prüfen: Einkommen 1.050 € liegt unter der Grenze für 1-Personen-Haushalt
  • Antrag beim Wohnungsamt — mit Rentenbescheid, Mietvertrag, letzter Abrechnung
  • Wohngeld ca. 180–220 € monatlich — deutliche Entlastung bei kleiner Rente
  • Kein Wohngeld-Ausschluss bei Grundsicherung: Wenn Rente unter Grundsicherungsniveau — Grundsicherung prüfen
Geringverdiener

Teilzeit-Beschäftigte mit Kindern — Wohngeld als Ergänzung

Alleinerziehende (35) mit 2 Kindern. Nettoeinkommen 1.800 €, Miete 950 €. Kein Bürgergeld.

  • 3-Personen-Haushalt: Einkommensgrenze liegt deutlich höher — Wohngeldantrag lohnt sich
  • Kinderzuschlag (KiZ) prüfen: Kann zusätzlich zum Wohngeld beantragt werden (Familienkasse)
  • Online-Rechner auf wohngeld.info: Schätzung der Wohngeldhöhe vor Antragstellung
  • Antrag beim Wohnungsamt der Gemeinde — Mietzuschuss ca. 300–400 €/Monat möglich
Wechsel von Bürgergeld

Wechsel von Bürgergeld zu Wohngeld — lohnt es sich?

Paar (beide Anfang 50) mit kleiner Selbstständigkeit. Einkommen jetzt über Bürgergeldgrenze. Wechsel zu Wohngeld?

  • Vergleichsrechnung: Bürgergeld enthält Wohnkosten — Wohngeld ist Zuschuss zur Miete
  • Wenn Einkommen über Bürgergeldgrenze: Wohngeld prüfen — ggf. zusammen mit Kinderzuschlag
  • Wohngeld + Einkommen kann höher sein als Bürgergeld allein — lohnt sich zu vergleichen
  • Wohngeldrechner nutzen: Bundesministerium oder bmwsb.bund.de — kostenlos online
Verwandte Konzepte

Rund um Wohngeld und staatliche Wohnhilfen

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