Formloser Antrag: Eigenbedarfskündigung — Widerspruch einlegen
Eine Eigenbedarfskündigung kann nur unter engen Voraussetzungen ausgesprochen werden. Mit dem richtigen Widerspruch können Sie die Kündigung anfechten oder zumindest mehr Zeit gewinnen. Wir liefern die Vorlage.
Eigenbedarfskündigung: Wann ist sie zulässig?
Der Vermieter kann wegen Eigenbedarfs kündigen — aber nur unter engen Voraussetzungen. Der Mieter hat das Recht auf Widerspruch mit Härtegründen nach der Sozialklausel.
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Berechtigt sind: Vermieter selbst, Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister — nicht: Bekannte, Freunde, entfernte Verwandte. Eigenbedarf muss konkret und nachvollziehbar sein
Nur allgemeine Angaben ('für Familienangehörigen') reichen nicht — Name und konkreter Grund müssen genannt werden. Bei Fehlen dieser Angaben: Kündigung ist formal unwirksam. Prüfen Sie das Schreiben genau
§ 574b BGB: Widerspruch muss dem Vermieter spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zugehen. Verspäteter Widerspruch ist unwirksam — sofort nach Zugang der Kündigung reagieren
§ 574 BGB: Mieter kann Widerspruch einlegen, wenn Beendigung für ihn eine unzumutbare Härte darstellt. Interessenabwägung: Bedarf des Vermieters vs. Härte des Mieters. Gerichte urteilen einzelfallbezogen
Härtegründe im Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung
Folgende Härtegründe werden von Gerichten anerkannt — je mehr zutreffen, desto stärker der Widerspruch.
| Härtegrund | Anerkennung | Nachweis |
|---|---|---|
| Hohes Alter (über 70) | Sehr stark | Geburtsurkunde, Arztbescheinigung |
| Schwere Erkrankung / Pflegebedürftigkeit | Sehr stark | Ärztliches Attest, Pflegegutachten |
| Kein Ersatzwohnraum verfügbar | Stark | Wohnungssuche dokumentieren |
| Kinder in laufender Schulzeit | Mittel | Schulbescheinigung, Schuljahr |
| Lange Mietdauer (über 10 Jahre) | Mittel | Mietvertrag |
| Vorgetäuschter Eigenbedarf | Kündigung unwirksam | Werbeanzeigen, Makler-Kontakt |
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Eigenbedarfskündigung in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie der Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung erfolgreich eingelegt wird.
Rentnerin (78) erhält Eigenbedarfskündigung — Widerspruch wegen Alter und Krankheit
Mieterin (78) wohnt seit 25 Jahren in der Wohnung. Vermieter kündigt für seinen Sohn. Sie ist auf Pflegehilfe angewiesen.
- → Widerspruch sofort einlegen — Frist: 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist
- → Härtegründe: Hohes Alter + langjährige Mietdauer + Pflegebedürftigkeit + fehlendes Ersatzangebot
- → Ärztliches Attest: Umzug ist aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar
- → Mieterverein oder Sozialrechtsberatung einschalten — gute Erfolgsaussichten vor Gericht
Eigenbedarf als Vorwand — Wohnung kurz danach neu vermietet
Mieter zieht nach Eigenbedarfskündigung aus. 3 Monate später wird die Wohnung zu deutlich höherer Miete angeboten.
- → Schadensersatz wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf einfordern (§ 280 BGB)
- → Nachweis: Inserate, Fotos der Neuanzeige, Zeugenbefragung — sofort sichern
- → Schadensersatz umfasst: Umzugskosten, Mehrkosten der neuen Wohnung, ggf. Verdienstausfall
- → Klage vor dem Amtsgericht — Mieterverein unterstützt, Kosten oft überschaubar
Eigenbedarfskündigung in angespanntem Wohnungsmarkt — Widerspruch
Familie mit 2 Kindern erhält Eigenbedarfskündigung in München. Trotz monatelanger Suche keine gleichwertige Wohnung gefunden.
- → Wohnungssuche dokumentieren: Alle Absagen, Anfragen und Besichtigungen festhalten
- → Widerspruch: Kein Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen verfügbar
- → Mietspiegel beifügen: Neue Wohnungen deutlich teurer — wirtschaftliche Härte
- → Gericht kann Räumungsaufschub gewähren — oft Einigung auf längere Frist mit Vermieter
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