Rechtssicher nach WoFG § 27 & Landeswohnraumfördergesetzen

Formloser Antrag: Wohnberechtigungsschein — Zugang zu Sozialwohnungen

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) öffnet den Zugang zu geförderten Sozialwohnungen mit günstigeren Mieten. Wir erklären die Einkommensgrenzen und liefern die Vorlage für den Antrag.

WoFG · Wohnberechtigungsschein

WBS: Wer hat Anspruch und wo gilt er?

Der WBS berechtigt zur Anmietung von Sozialwohnungen (öffentlich geförderter Wohnraum). Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland — jedes Bundesland hat eigene Regelungen.

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Einkommensgrenzen WoFG: Einpersonenhaushalt ca. 16.800 €/Jahr — je Haushaltsmitglied + 5.100 € — Einkommensgrenzen

Bundesweite Grundgrenze nach § 9 WoFG: 16.800 € für 1 Person, + 5.100 € je weitere Person. Bundesländer können abweichen (Bayern, NRW, Berlin höhere Grenzen). Maßgeblich: Jahreseinkommen des gesamten Haushalts

WBS-Stufen: Normaler WBS (Stufe A), WBS mit erhöhtem Wohnbedarf (Stufe B), WBS Stufe C für spezielle Programme — Stufen

Stufe A (Standard): Für alle nach § 27 WoFG berechtigten. Stufe B: Bis zu 60 % über der Grenze — für bestimmte geförderte Programme. Stufe C: Besondere Programme (z.B. Wohnungsbaugesellschaften in Berlin)

Gültigkeitsdauer: 1 Jahr — muss vor Ablauf verlängert werden — Gültigkeit

WBS gilt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Verlängerungsantrag rechtzeitig stellen — bei anhaltender Wohnungssuche. In manchen Bundesländern automatische Verlängerung bei positiver Einkommensprüfung

Sozialwohnungen im Bestand: Wohnungen fallen nach Ablauf der Sozialbindung aus der Bindung — Pool wird kleiner — Marktlage

Bestand an Sozialwohnungen sinkt: Ca. 1,1 Mio. in Deutschland 2024 (1990: 4 Mio.). In Großstädten lange Wartezeiten. WBS allein genügt nicht — aktive Wohnungssuche bei gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften nötig

WoFG §§ 9, 27 · WBS-Einkommensgrenzen

WBS-Einkommensgrenzen nach Haushaltsgröße

Grundwerte nach WoFG — Bundesländer können höhere Grenzen festsetzen.

Haushaltsgröße Grenze WoFG (Basis) Beispiel Bayern / Berlin
1 Person 16.800 €/Jahr bis 24.000–28.000 €
2 Personen 21.900 €/Jahr bis 29.000–33.000 €
3 Personen 27.000 €/Jahr bis 34.000–38.000 €
4 Personen 32.100 €/Jahr bis 39.000–43.000 €
Jede weitere Person + 5.100 €/Jahr + ca. 5.000–6.000 €
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Typische Situationen

Wohnberechtigungsschein in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wer einen WBS beantragen kann und wie er bei der Wohnungssuche hilft.

Erstantrag

Auszubildende sucht erste eigene Wohnung — WBS beantragen

Auszubildende (20) verdient 900 € netto. Sie sucht eine eigene Wohnung in München und kann keinen normalen Marktpreis zahlen.

  • WBS-Berechtigung: Jahreseinkommen ca. 10.800 € — unter Grenze für 1-Person-Haushalt in Bayern
  • Antrag beim Wohnungsamt der Stadt München — Einkommensnachweis beifügen
  • WBS öffnet Zugang zu städtischen Wohnungsbaugesellschaften (GEWOFAG, GWG München)
  • Bewerbung bei gemeinnützigen Anbietern — lange Wartelisten in München möglich
Familie

Familie mit 2 Kindern braucht größere Wohnung — WBS mit Dringlichkeit

Familie (Eltern + 2 Kinder) wohnt zu eng. Einkommen 2.400 € netto. Sucht 4-Zimmer-Sozialwohnung.

  • 4-Personen-Haushalt: Einkommensgrenze ca. 32.100 € (WoFG) — Einkommen 2.400 € × 12 = 28.800 €
  • WBS berechtigt — Antrag beim Wohnungsamt mit Einkommensnachweisen aller Haushaltsmitglieder
  • Dringlichkeitsvermerk beantragen: Beengte Wohnverhältnisse (unter 10 m² pro Person)
  • Bei Kindern: Schulnahe Wohnlage als Kriterium angeben — einige Gesellschaften bevorzugen Familien
Behinderung

WBS mit besonderem Wohnbedarf wegen Behinderung

Rollstuhlfahrer (55) sucht barrierefreie Wohnung. Einkommen 1.600 € (Rente + Grundrente). WBS mit besonderem Bedarf.

  • WBS mit Dringlichkeitsvermerk 'besonderer Wohnbedarf': Behindertenausweis beifügen
  • Barrierefreiheit als Anforderung im WBS vermerken lassen — erhöht Chancen auf passende Wohnung
  • Wohnungsamt kennt barrierefreie Sozialwohnungen im Bestand — gezielt nachfragen
  • Zusätzlich: Wohnumfeldverbesserung beim Pflegedienst/Kommunalem Sozialdienst anfragen
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Vorlagen zum Ausfüllen und Einreichen

Wohnungsämter und Wohngeldstellen nehmen formlose Anträge entgegen.

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Rund um WBS und sozialen Wohnungsbau

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