Formloser Antrag: Wohnberechtigungsschein — Zugang zu Sozialwohnungen
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) öffnet den Zugang zu geförderten Sozialwohnungen mit günstigeren Mieten. Wir erklären die Einkommensgrenzen und liefern die Vorlage für den Antrag.
WBS: Wer hat Anspruch und wo gilt er?
Der WBS berechtigt zur Anmietung von Sozialwohnungen (öffentlich geförderter Wohnraum). Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland — jedes Bundesland hat eigene Regelungen.
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Bundesweite Grundgrenze nach § 9 WoFG: 16.800 € für 1 Person, + 5.100 € je weitere Person. Bundesländer können abweichen (Bayern, NRW, Berlin höhere Grenzen). Maßgeblich: Jahreseinkommen des gesamten Haushalts
Stufe A (Standard): Für alle nach § 27 WoFG berechtigten. Stufe B: Bis zu 60 % über der Grenze — für bestimmte geförderte Programme. Stufe C: Besondere Programme (z.B. Wohnungsbaugesellschaften in Berlin)
WBS gilt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Verlängerungsantrag rechtzeitig stellen — bei anhaltender Wohnungssuche. In manchen Bundesländern automatische Verlängerung bei positiver Einkommensprüfung
Bestand an Sozialwohnungen sinkt: Ca. 1,1 Mio. in Deutschland 2024 (1990: 4 Mio.). In Großstädten lange Wartezeiten. WBS allein genügt nicht — aktive Wohnungssuche bei gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften nötig
WBS-Einkommensgrenzen nach Haushaltsgröße
Grundwerte nach WoFG — Bundesländer können höhere Grenzen festsetzen.
| Haushaltsgröße | Grenze WoFG (Basis) | Beispiel Bayern / Berlin |
|---|---|---|
| 1 Person | 16.800 €/Jahr | bis 24.000–28.000 € |
| 2 Personen | 21.900 €/Jahr | bis 29.000–33.000 € |
| 3 Personen | 27.000 €/Jahr | bis 34.000–38.000 € |
| 4 Personen | 32.100 €/Jahr | bis 39.000–43.000 € |
| Jede weitere Person | + 5.100 €/Jahr | + ca. 5.000–6.000 € |
Antrag-Generator — PDF & Word
Wohnberechtigungsschein in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wer einen WBS beantragen kann und wie er bei der Wohnungssuche hilft.
Auszubildende sucht erste eigene Wohnung — WBS beantragen
Auszubildende (20) verdient 900 € netto. Sie sucht eine eigene Wohnung in München und kann keinen normalen Marktpreis zahlen.
- →WBS-Berechtigung: Jahreseinkommen ca. 10.800 € — unter Grenze für 1-Person-Haushalt in Bayern
- →Antrag beim Wohnungsamt der Stadt München — Einkommensnachweis beifügen
- →WBS öffnet Zugang zu städtischen Wohnungsbaugesellschaften (GEWOFAG, GWG München)
- →Bewerbung bei gemeinnützigen Anbietern — lange Wartelisten in München möglich
Familie mit 2 Kindern braucht größere Wohnung — WBS mit Dringlichkeit
Familie (Eltern + 2 Kinder) wohnt zu eng. Einkommen 2.400 € netto. Sucht 4-Zimmer-Sozialwohnung.
- →4-Personen-Haushalt: Einkommensgrenze ca. 32.100 € (WoFG) — Einkommen 2.400 € × 12 = 28.800 €
- →WBS berechtigt — Antrag beim Wohnungsamt mit Einkommensnachweisen aller Haushaltsmitglieder
- →Dringlichkeitsvermerk beantragen: Beengte Wohnverhältnisse (unter 10 m² pro Person)
- →Bei Kindern: Schulnahe Wohnlage als Kriterium angeben — einige Gesellschaften bevorzugen Familien
WBS mit besonderem Wohnbedarf wegen Behinderung
Rollstuhlfahrer (55) sucht barrierefreie Wohnung. Einkommen 1.600 € (Rente + Grundrente). WBS mit besonderem Bedarf.
- →WBS mit Dringlichkeitsvermerk 'besonderer Wohnbedarf': Behindertenausweis beifügen
- →Barrierefreiheit als Anforderung im WBS vermerken lassen — erhöht Chancen auf passende Wohnung
- →Wohnungsamt kennt barrierefreie Sozialwohnungen im Bestand — gezielt nachfragen
- →Zusätzlich: Wohnumfeldverbesserung beim Pflegedienst/Kommunalem Sozialdienst anfragen