Rechtssicher nach SGB IX §§ 152 & 69

Formloser Antrag: Schwerbehindertenausweis — GdB feststellen lassen

Wer dauerhaft an körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkungen leidet, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Ab einem GdB von 50 gelten besondere Schutzrechte und Vergünstigungen. Wir liefern die Vorlage.

SGB IX · Schwerbehindertenrecht

Schwerbehindertenausweis: GdB und Merkzeichen

Der Grad der Behinderung (GdB) wird in 10er-Schritten von 20 bis 100 festgestellt. Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis mit weitreichenden Rechten.

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GdB: Maß der Behinderung in 10er-Schritten 20–100 — ab 50 Schwerbehinderung, ab 30 Gleichstellung möglich— GdB

GdB 20–40: Keine automatischen Nachteilsausgleiche — aber steuerliche Abzüge. GdB 30–40: Gleichstellung mit Schwerbehinderten auf Antrag möglich (§ 151 SGB IX). Ab GdB 50: Ausweis, 5 Tage Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz

Merkzeichen: Buchstaben im Ausweis — G (Gehbehinderung), aG (außergewöhnlich), B (Begleitung), H (Hilflos), RF (Rundfunkgebühr), Gl (Gehörlos)— Merkzeichen

Merkzeichen G: Kostenlose Nutzung des ÖPNV (mit Wertmarke). Merkzeichen aG: Schwerbehindertenparkplatz. Merkzeichen H und Bl: Erhebliche Nachteilsausgleiche. Merkzeichen B: Freifahrt für Begleitperson

Vergünstigungen ab GdB 50: Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Steuerpauschbetrag, Frühverrentung— Vergünstigungen

5 Tage Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX). Besonderer Kündigungsschutz (§§ 168ff. SGB IX). Steuerpauschbetrag 384 € (GdB 25–35) bis 7.400 € (GdB 100 oder Merkzeichen H/Bl). Frühverrentung ab GdB 50 mit 35 Beitragsjahren

Antrag beim Versorgungsamt: Ärztliche Befunde beifügen — je mehr Diagnosen, desto vollständiger— Antragstellung

Zuständig: Versorgungsamt (je nach Bundesland Amt für soziale Angelegenheiten, Landesversorgungsamt). Befunde: Facharztberichte, Krankenhausberichte, Operationsberichte. Keine eigene Untersuchung — Aktenbegutachtung

SGB IX · Merkzeichen

Merkzeichen und ihre Voraussetzungen

Merkzeichen werden zusätzlich zum GdB beantragt — je nach Art der Behinderung.

MerkzeichenBedeutungWesentlicher Vorteil
GErhebliche GehbehinderungFreifahrt ÖPNV mit Wertmarke
aGAußergewöhnliche GehbehinderungBehindertenparkausweis
BBegleitperson nötigBegleitperson fährt frei
HHilflosigkeitSteuerpauschbetrag, Heimunterbringung
BlBlindheitBlindengeld, Freifahrt ohne Wertmarke
RFRundfunkgebührenbefreiungGEZ-Befreiung
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Antrag-Generator — PDF & Word

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Typische Situationen

Schwerbehindertenausweis in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wer einen Schwerbehindertenausweis beantragen sollte und welche Vorteile er bringt.

Chronische Erkrankung

Diabetes und Herzerkrankung — GdB 50 beantragen

Rentner (68) hat seit Jahren Diabetes Typ 2 mit Komplikationen und Herzinsuffizienz. Er fragt sich, ob ein Schwerbehindertenausweis für ihn in Frage kommt.

  • Antrag beim Versorgungsamt — Formulare online verfügbar oder beim Amt
  • Beifügen: Diabetologe und Kardiologe Befundberichte der letzten 2 Jahre
  • GdB-Schätzung: Diabetes mit Komplikationen 30–50, Herzinsuffizienz 20–50 — Gesamt-GdB durch Versorgungsamt
  • Steuerpauschbetrag ab GdB 25: 384 € jährlich — lohnt sich auch bei niedrigerem GdB
Psychische Erkrankung

Schwere Depression und Angststörung — GdB und Zusatzurlaub

Angestellte (42) mit schwerer rezidivierender Depression und Panikattacken. Sie arbeitet Teilzeit, ist häufig krankgeschrieben.

  • Psychiatrische Erkrankungen werden beim GdB berücksichtigt — GdB 30–70 je nach Schwere
  • Psychiater-Attest mit Diagnose, Behandlung, Einschränkungen beifügen
  • Bei GdB 50: 5 Tage Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz
  • Gleichstellung (§ 151 SGB IX) bei GdB 30–49 auf Antrag — schützt ebenfalls vor Kündigung
Körperliche Behinderung

Querschnittslähmung — Merkzeichen aG und B beantragen

Rollstuhlfahrer (35) nach Unfall. GdB 100 seit Jahren. Merkzeichen G und B — möchte zusätzlich Merkzeichen aG.

  • Merkzeichen aG: Bei Querschnittslähmung fast immer möglich — ärztliches Attest über Gehdistanz
  • Merkzeichen aG ermöglicht Behindertenparkplatz: Blaues Parkabzeichen von der Zulassungsbehörde
  • Antrag auf Erweiterung des Ausweises beim Versorgungsamt — kein Neuantrag nötig
  • Kfz-Steuerbefreiung mit Merkzeichen aG oder H — beim Finanzamt beantragen
Verwandte Konzepte

Rund um Schwerbehinderung und GdB

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