Formloser Antrag: Grundsicherung im Alter — Ergänzend zur Rente
Wer trotz Rente oder Erwerbsminderungsrente nicht genug zum Leben hat, kann Grundsicherung nach SGB XII beantragen. Wir erklären die Voraussetzungen und liefern die Vorlage.
Grundsicherung: Wer hat Anspruch?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sichert Menschen, die trotz Rente oder Erwerbsminderungsrente nicht genug haben, auf einem menschenwürdigen Niveau ab.
Liste anzeigen (4 Positionen)
§ 41 SGB XII: Personen ab 67 Jahren (Regelaltersgrenze) oder dauerhaft voll erwerbsgemindert. Einkommen und Vermögen werden angerechnet. Kinder müssen nicht zahlen (außer bei hohem Einkommen über 100.000 €/Jahr)
Regelbedarf Alleinstehende 2024: 563 €. Wohnkosten: Miete + Nebenkosten + Heizung (angemessen). Sozialversicherungsbeiträge: KV und Pflegepflichtversicherung. Einmalige Beihilfen für besondere Bedarfe
§ 43 Abs. 3 SGB XII: Unterhaltsansprüche gegen Kinder und Eltern werden nicht verfolgt, wenn Einkommen unter 100.000 € jährlich. Viele Ältere scheuen Grundsicherung aus Angst vor Kinderunterhalt — das ist unnötig
SGB II (Bürgergeld): Erwerbsfähige 15–64 Jahre. SGB XII (Grundsicherung): Über 65 oder dauerhaft erwerbsgemindert. Bei Übertritt ins Rentenalter: Wechsel vom Jobcenter zum Sozialamt
Berechnung der Grundsicherung
Die Grundsicherung ergibt sich aus dem Bedarf minus dem anrechenbaren Einkommen.
| Position | Betrag 2024 | Anmerkung |
|---|---|---|
| Regelbedarf (Alleinstehend) | 563 €/Monat | Jährlich angepasst |
| Regelbedarf (Ehepaar/LG) | 506 €/Person | Zusammen 1.012 € |
| Wohnkosten (Miete + NK) | Tatsächlich (angemessen) | Regional unterschiedlich |
| Grundrentenfreibetrag | Bis 223 €/Monat anrechnungsfrei | § 82a SGB XII |
| Anrechenbare Rente | Rente minus Freibeträge | § 82 SGB XII |
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Grundsicherung in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wer Grundsicherung beantragen kann und wie der Antrag gestellt wird.
Rentnerin mit 700 € Rente und 600 € Miete — Grundsicherung beantragen
Rentnerin (70) bekommt 700 € Altersrente und zahlt 600 € Warmmiete. Ihr verbleibt zu wenig zum Leben.
- →Bedarf: 563 € Regelbedarf + 600 € Miete = 1.163 € Bedarf
- →Einkommen: 700 € Rente — Grundsicherung deckt die Differenz: ca. 463 €/Monat
- →Antrag beim Sozialamt — mit Rentenbescheid, Mietvertrag und Kontoauszügen
- →Kein Rückgriff auf Kinder: Ihre Kinder müssen nicht zahlen (unter 100.000 € Jahreseinkommen)
Dauerhaft erwerbsgemindert und 52 Jahre alt — Grundsicherung statt Bürgergeld
Mann (52) ist dauerhaft voll erwerbsgemindert (EM-Rente 450 €). Jobcenter will ihn in Arbeitsvermittlung einbeziehen.
- →Dauerhaft voll erwerbsgemindert: Wechsel vom Jobcenter (SGB II) zum Sozialamt (SGB XII)
- →Nachweis: DRV-Bescheid über volle Erwerbsminderung — dann Grundsicherung, nicht Bürgergeld
- →Sozialamt ist zuständig: Kein Eingliederungsplan, keine Mitwirkungspflichten für Arbeit
- →Bedarf: 563 € + Miete + KV — anrechnen: 450 € EM-Rente — Grundsicherung ca. 400–500 €
Angst vor Kinderhaftung — Grundsicherung trotzdem beantragen
Witwe (72) lebt von 620 € Witwenrente und 580 € Miete. Hat Grundsicherung nicht beantragt, um Kinder nicht zu belasten.
- →Kinder haften nicht: Einkommen der Kinder unter 100.000 €/Jahr = kein Rückgriff
- →Grundsicherung ist Recht, kein Almosen — monatlich ca. 500 € entgehen dieser Frau
- →Antrag sofort: Keine Rückwirkung — ab dem Monat des Antrags wird gezahlt
- →Grundrentenfreibetrag: Grundrente ist bis 223 €/Monat anrechnungsfrei (§ 82a SGB XII)
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