Rechtssicher nach SGB IX §§ 90–150 (BTHG)

Formloser Antrag: Eingliederungshilfe — Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Menschen mit wesentlicher Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe — für persönliche Assistenz, Tagesförderung, betreutes Wohnen und Arbeit. Seit dem BTHG 2020 ohne Einkommens- und Vermögensanrechnung. Wir liefern die Vorlage.

SGB IX · BTHG · Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe: Anspruch und Leistungen seit BTHG 2020

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Eingliederungshilfe grundlegend reformiert. Seit 2020 gilt: Kein Einkommens- und Vermögenseinsatz mehr für Teilhabeleistungen. Menschen mit wesentlicher Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung zur selbstbestimmten Teilhabe.

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Anspruch: Wesentliche körperliche, geistige oder seelische Behinderung — drohende Behinderung eingeschlossen— Voraussetzung

§ 99 SGB IX: Wesentliche Behinderung = deutliche Abweichung von altersentsprechender Entwicklung. Körperlich, geistig, seelisch oder Sinnesbehinderung. Auch drohende Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) begründet Anspruch — z.B. bei fortschreitenden Erkrankungen

BTHG-Reform 2020: Kein Einkommens- und Vermögenseinsatz mehr für Teilhabeleistungen — nur bei Hilfe zur Pflege— BTHG

Seit 01.01.2020: Leistungen zur Teilhabe (Assistenz, Bildung, Arbeit, Wohnen) sind einkommens- und vermögensunabhängig. Nur für Leistungen der sozialen Teilhabe (Hilfe zur Pflege-Anteil) gilt noch teilweiser Einkommenseinsatz. Kein Rückgriff auf Ehegatten für Teilhabeleistungen

Teilhabeleistungen: Persönliche Assistenz, Tagesförderung, betreutes Wohnen, Arbeit, Bildung, Mobilität— Leistungsarten

§ 102 SGB IX: Leistungen zur medizinischen Reha, Teilhabe am Arbeitsleben (WfbM, Budget für Arbeit), Bildung, sozialen Teilhabe (Assistenz, Wohnen), Teilhabe an Gemeinschaft. Wunsch- und Wahlrecht (§ 108): Leistungsberechtigte können Art und Ort der Leistung mitbestimmen

Zuständig: Träger der Eingliederungshilfe — je nach Bundesland Landschaftsverband, LVR, LWL oder Bezirk— Zuständigkeit

Träger je nach Bundesland: NRW (LVR/LWL), Bayern (Bezirke), Baden-Württemberg (KVJS). Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX): Individuelle Bedarfsermittlung gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten. Widerspruch und Klage beim Sozialgericht (SG) möglich

SGB IX · Teilhabeleistungen

Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungsgruppen — je nach individuellem Bedarf.

LeistungsgruppeBeispieleRechtsgrundlage
Persönliche AssistenzAlltagsassistenz, Pflegeperson, Schulassistenz§ 78 SGB IX
Teilhabe am ArbeitslebenWfbM, Budget für Arbeit, Integrationsfachdienst§§ 111–116 SGB IX
Teilhabe an BildungSchulbegleitung, Hochschulassistenz, Weiterbildung§§ 112–116 SGB IX
Soziale Teilhabe / WohnenBetreutes Wohnen, Wohngruppe, häusliche Assistenz§§ 113, 102 SGB IX
TagesstrukturTagesförderung, Beschäftigungstherapie, Gruppenangebote§ 116 SGB IX
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Typische Situationen

Eingliederungshilfe in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wer Eingliederungshilfe beantragen kann und wie der Antrag erfolgreich gestellt wird.

Körperliche Behinderung

Querschnittslähmung — Persönliche Assistenz und Umbaumaßnahmen beantragen

Mann (34) mit traumatischer Querschnittslähmung. Lebt alleine, braucht täglich mehrere Stunden Assistenz für Körperpflege, Einkauf und Mobilität.

  • Antrag auf Persönliche Assistenz beim Träger der Eingliederungshilfe (Landschaftsverband/Bezirk)
  • Gesamtplanverfahren: Träger muss individuellen Bedarf ermitteln — ärztliche Atteste und Gutachten beilegen
  • Kein Einkommenseinsatz: Eingliederungshilfe ist seit BTHG 2020 kostenfrei (Teilhabeleistungen)
  • Parallel: Pflegegeld (SGB XI) für Pflegeanteil beantragen — beide Leistungen können kombiniert werden
Geistige Behinderung

Junger Erwachsener mit Down-Syndrom — WfbM und betreutes Wohnen

Junge Frau (22) mit Down-Syndrom. Schulzeit abgeschlossen. Eltern suchen Werkstattplatz und betreute Wohnmöglichkeit.

  • Antrag auf WfbM-Aufnahme: Beim zuständigen Träger (LVR/LWL/Bezirk) — mit Gutachten zur Werkstatteignung
  • Betreutes Wohnen: Gleichzeitig Wohngruppe oder betreutes Einzelwohnen beantragen
  • Wunsch- und Wahlrecht (§ 108 SGB IX): Eltern können konkrete WfbM und Wohneinrichtung benennen
  • Übergang Schule–Beruf: Berufsbildungsbereich der WfbM (2 Jahre) vor Aufnahme in den Arbeitsbereich
Seelische Behinderung

Schizophrenie — ambulante Eingliederungshilfe statt stationäre Unterbringung

Mann (38) mit paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie. Lebt allein, regelmäßige Krisen, Sozialpsychiatrischer Dienst betreut ihn.

  • Ambulante psychiatrische Eingliederungshilfe: Betreuung zuhause durch Fachdienst — ambulant vor stationär
  • Antrag beim Träger: Sozialpsychiatrischer Dienst kann Antrag begleiten und Bedarfsformular ausfüllen
  • Tagesstruktur: Tagesstätte oder Beschäftigungstherapie parallel zur ambulanten Betreuung
  • Gesamtplan: Leistungsberechtigter muss in Gesamtplankonferenz einbezogen werden (§ 119 SGB IX)
Verwandte Konzepte

Rund um Eingliederungshilfe und Teilhabe

Eingliederungshilfe SGB IX §§ 90 ff. BTHG Teilhabe beantragenPersönliche Assistenz § 78 SGB IX selbstbestimmt LebenWfbM Werkstatt Behinderung Aufnahme BerufsbildungsbereichGesamtplanverfahren § 117 SGB IX BedarfsermittlungSchwerbehindertenausweis SGB IX § 152 GdB VersorgungsamtGrundsicherung SGB XII § 41 Erwerbsminderung Sozialamt