Formloser Antrag auf Nachteilsausgleich: Vorlage für Schulen in Thüringen
Schülerinnen und Schüler in Thüringen mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Lernbeeinträchtigung haben Anspruch auf individuelle Anpassung der Prüfungsbedingungen – verankert im Thüringer Schulgesetz und durch das Lernentwicklungsgespräch begleitet.
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Welche Atteste in Thüringen anerkannt werden
Das Thüringer Ministerium für Bildung und das jeweilige Schulamt akzeptieren mehrere Stellungnahmen. Die Wahl des richtigen Attests beschleunigt das Verfahren erheblich.
Fachärztliches Attest
Stellungnahmen von Kinder- und Jugendpsychiatern, Pädiatern, Augenärzten oder Neurologen sind die stärkste Beweisgrundlage. Diagnose nach ICD-10 (z.B. F81.0 für LRS, F90.0 für ADHS) sollte enthalten sein.
Schulpsychologische Stellungnahme
Der Schulpsychologische Dienst Thüringen kann eine eigenständige Stellungnahme erstellen — kostenlos und mit hoher Akzeptanz bei Schulleitungen. Wartezeit aktuell 4–8 Wochen.
Ergänzende pädagogische Einschätzung
Klassenlehrkraft kann eine begleitende pädagogische Stellungnahme verfassen, die das fachärztliche Attest stützt. Im Lernentwicklungsgespräch oft entscheidend.
Rechtsgrundlage: Was § 54 ThürSchulG vorsieht
Der Anspruch auf Nachteilsausgleich ist in Thüringen mehrfach abgesichert: durch das Landesschulgesetz, die bundesweite KMK-Empfehlung von 2011 sowie die übergeordnete Gleichheitsgarantie des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention.§ 54 ThürSchulG i.V.m. KMK-Empfehlung 2011, Art. 3 Abs. 3 GG, UN-BRK Art. 24
§ 54 ThürSchulG
Verankert das Recht auf Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Die Schule ist zur Anpassung verpflichtet — kein Ermessensspielraum bei vorliegendem Bedarf.
KMK-Empfehlung 2011
Bundesweit einheitliche Richtlinie zur Konkretisierung des Nachteilsausgleichs — auch in Thüringen anerkannte Auslegungshilfe für Schulleitungen.
Art. 3 Abs. 3 GG / UN-BRK
Diskriminierungsverbot wegen Behinderung und Recht auf inklusive Bildung. Die Schule muss aktiv Chancengleichheit herstellen — Untätigkeit ist verfassungswidrig.
Landesrecht Thüringen · Stand 2025
Nachteilsausgleich in Thüringen: Verfahren je nach Schulform
Die Verfahrensdetails in Thüringen sind über § 54 ThürSchulG hinaus durch Verwaltungsvorschriften für die einzelnen Schulformen konkretisiert.
| Schulform | Antragsweg | Lernentwicklungsgespräch |
|---|---|---|
| Grundschule | Antrag an Schulleitung | Pflicht — mit Eltern und Klassenlehrkraft |
| Regelschule | Antrag an Schulleitung | Pflicht — ggf. mit Schulpsychologie |
| Gymnasium | Antrag an Schulleitung | Pflicht — vor Klassenkonferenz |
| Berufsbildende Schule | Antrag an Schulleitung | Pflicht — ggf. mit Ausbildungsbetrieb |
| Förderzentrum | Über Förderplankonferenz | In Förderplan integriert |
Häufige Fragen zum Nachteilsausgleich in Thüringen (Ja/Nein)
Ist das Lernentwicklungsgespräch in Thüringen Pflicht?
Ja. Bei Anträgen auf Nachteilsausgleich nach § 54 ThürSchulG ist das Lernentwicklungsgespräch verbindlicher Bestandteil des Verfahrens — die Schule muss es anbieten und durchführen.
Wird der Nachteilsausgleich im Zeugnis vermerkt?
Nein. Anders als beim Notenschutz erscheint der Nachteilsausgleich nicht im Zeugnis. Es gibt keine Stigmatisierung — die Anpassung der Bedingungen bleibt schulintern dokumentiert.
Gilt der Nachteilsausgleich auch im Abitur?
Ja. Auch in der Abiturprüfung ist Nachteilsausgleich möglich — der Antrag muss jedoch frühzeitig vor Beginn der Qualifikationsphase gestellt werden, da das Thüringer Bildungsministerium bei zentralen Prüfungen mitentscheidet.
Reicht ein Attest des Hausarztes?
Nein. Für komplexe Diagnosen wie LRS oder ADHS ist eine fachärztliche oder schulpsychologische Stellungnahme erforderlich. Hausärztliche Atteste werden bei chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes, Asthma) jedoch akzeptiert.
Kann ich gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen?
Ja. Die Schulleitung muss bei Ablehnung eine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen. Widerspruch ist innerhalb von einem Monat beim zuständigen Staatlichen Schulamt einzulegen.
Topical Cluster · Nachteilsausgleich nach Bundesland