Formloser Antrag: Nachteilsausgleich in der Schule
Kinder mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Lernbeeinträchtigung haben das Recht auf individuelle Anpassung der Prüfungsbedingungen. Der Nachteilsausgleich schafft Chancengleichheit — ohne Notenrabatt.
Nachteilsausgleich: Rechte und Verfahren
Der Nachteilsausgleich ist kein Notenrabatt, sondern eine Anpassung der Prüfungsbedingungen. Er ist ein Recht — kein Gnadenakt der Schule.
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Diskriminierungsverbot wegen Behinderung verpflichtet Schulen zur Kompensation
Maßnahmen werden individual angepasst — kein festes Schema
Nachteilsausgleich verändert Bedingungen; Notenschutz schließt bestimmte Fehler aus der Bewertung aus
Schulpsychologischer Dienst kann alternativ kostenlose Stellungnahme ausstellen
Nachteilsausgleich in Regelschule ist ohne Sonderschulbescheid möglich
Nachteilsausgleich in ausgewählten Bundesländern
Die genauen Regelungen und Verfahren variieren je nach Bundesland erheblich.
| Bundesland | Rechtsgrundlage | Verfahren |
|---|---|---|
| NRW | § 49 SchulG NRW, AO-SF | Antrag + ggf. AO-SF-Verfahren |
| Bayern | Art. 52 BayEUG, GSO | Antrag an Schulleitung |
| Baden-Württemberg | § 15 VO Notenbildung | Antrag + Zeugnis-Vermerk |
| Berlin | § 35a SchulG Bln | Antrag + schulpsycholog. Stellungnahme |
| Sachsen | § 34 SchulG SN | Antrag + Attest |
| Thüringen | § 54 ThürSchulG | Antrag + Lernentwicklungsgespräch |
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Nachteilsausgleich in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie der Antrag erfolgreich gestellt wird.
Kind mit Legasthenie — Rechtschreibnote zieht runter
9-jähriger mit diagnostizierter Legasthenie (ICD-10: F81.0) hat Deutschnote durch Rechtschreibfehler stark beeinträchtigt.
- →Antrag mit LRS-Diagnose (Schulpsycholog. Dienst oder Kinderpsychiater)
- →Beantragen: (1) Notenschutz Rechtschreibung, (2) Zeitverlängerung, (3) mündliche Alternative
- →NRW und Bayern haben explizite LRS-Erlasse — bis Klasse 10 möglich
- →Antrag zu Schuljahresbeginn stellen — rückwirkende Anwendung nicht möglich
Schülerin mit ADHS — Konzentration in Prüfungen bricht ein
12-jährige mit ADHS-Diagnose (ICD-10: F90.0) hat starke Leistungsschwankungen in langen Klausuren.
- →Antrag auf: (1) 25–50 % Zeitverlängerung, (2) Pausenrecht, (3) ruhige Prüfungsumgebung
- →Psychiatrische oder kinder-psychologische Diagnose beilegen
- →Medikation (Ritalin etc.) der Schule separat mitteilen (Medikationsplan)
- →Schulpsychologischer Dienst kann kostenlose Begleit-Stellungnahme ausstellen
Schüler mit Typ-1-Diabetes — Blutzucker-Management in Prüfungen
15-jähriger muss während Prüfungen Blutzucker messen und ggf. Traubenzucker nehmen.
- →Antrag auf: (1) Messgerät und Traubenzucker auf dem Pult erlaubt, (2) Pausen für Messungen, (3) Zeitverlängerung
- →Diabetologen-Attest und Diabetespass beilegen
- →Praktisch immer problemlos genehmigt — eindeutiger medizinischer Bedarf
- →Klassenlehrkraft und Schulleitung vorab über Situation informieren
Weitere Antragsthemen in der Schule
Schulbefreiung
Formloser Antrag auf Befreiung vom Unterricht für Urlaub, religiöse Feste oder familiäre Ereignisse.
Zur VorlageSchulwechsel
Formloser Antrag auf Wechsel der Schulform oder Schule — von der Hauptschule zur Realschule.
Zur VorlageZurückstellung
Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch — wenn das Kind noch nicht schulreif ist.
Zur Vorlage