Rechtssicher nach Schulgesetzen der Länder

Formloser Antrag: Zurückstellung vom Schulbesuch

Nicht jedes Kind ist zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt schulreif. Eltern können Zurückstellung beantragen — wenn medizinische, pädagogische oder entwicklungspsychologische Gründe vorliegen.

Schulpflichtgesetz · Schulreife

Zurückstellung: Wann und wie?

Die Zurückstellung vom Schulbesuch verschiebt die Einschulung um ein Jahr. Sie ist kein Makel — sondern eine entwicklungspädagogische Maßnahme, die dem Kind mehr Zeit zur Reifung gibt.

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Zurückstellung möglich bei fehlender Schulreife in körperl., emotionaler oder kognitiver Hinsicht— Voraussetzungen

Entscheidung beim Schulamt auf Antrag der Eltern — i.d.R. nach schulärztlicher Untersuchung

Antragsfrist: je nach Bundesland Januar bis April vor dem Einschulungstermin im September— Fristen

Frühzeitig stellen — schulärztlicher Termin wird oft von Schule oder Schulamt organisiert

Nach Zurückstellung: Kind bleibt ein weiteres Jahr im Kindergarten oder besucht Schulkindergarten— Was danach passiert

Zweimalige Zurückstellung ist in den meisten Ländern nicht möglich

Schulärztliche Untersuchung als Grundlage — Eltern können zusätzliches Attest einreichen— Schulärztliche Untersuchung

Kinderärztliches oder kinderpsychologisches Attest stärkt den Antrag erheblich

Landesrecht · Stand 2025

Zurückstellung in ausgewählten Bundesländern

Die Antragsfrist und das Verfahren unterscheiden sich je nach Bundesland. Informieren Sie sich bei der zuständigen Grundschule.

BundeslandRechtsgrundlageAntragsfrist
NRW§ 36 SchulG NRWBis 15. November (Vorjahr)
BayernArt. 37 BayEUGBis 31. März
Baden-Württemberg§ 71 SchulG BWBis 1. März
Sachsen§ 27 SchulG SNBis 28. Februar
Thüringen§ 54 ThürSchulGBis 31. Januar
Berlin§ 42 SchulG BlnBis 1. Februar
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Pflichtfelder

Erziehungsberechtigte/r

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Pflichtfelder

Kind

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Pflichtfelder

Schule

5

Optional

Zeitraum

5

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Begründung

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Typische Situationen

Zurückstellung in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie der Antrag erfolgreich gestellt wird.

Sprache

5-jähriger mit Sprachentwicklungsverzögerung

Kind hat Logopädie, spricht wenig und versteht komplexe Anweisungen schlecht. Soll im September eingeschult werden.

  • Antrag auf Zurückstellung mit logopädischem Attest und Kinderarzt-Stellungnahme
  • Konkret schildern, welche Entwicklungsrückstände bestehen
  • Gleichzeitig beim Schulamt Fördermaßnahmen (Logopädie, Sprachförderung) beantragen
  • Kindergarten-Leitung kann ergänzende pädagogische Stellungnahme beisteuern
Emotional

Kind mit Trennungsangst — Kita-Leitung rät zu Wartejahr

6-jährige hat ausgeprägte Trennungsangst, weint täglich in der Kita und braucht lange um sich zu beruhigen.

  • Kinderpsychologisches Attest zur emotionalen Reife einholen
  • Kita-Leitung kann eine pädagogische Stellungnahme beisteuern
  • Antrag auf Zurückstellung unter Verweis auf die sozial-emotionale Unreife
  • Viele Schulämter folgen der Einschätzung von Kita-Leitung und Kinderarzt
Widerspruch

Schulamt lehnt Zurückstellung ab — Eltern widersprechen

Schulamt verweigert Zurückstellung trotz ärztlichem Attest. Eltern sind überzeugt, dass das Kind nicht bereit ist.

  • Widerspruch gegen die Ablehnung beim Schulamt einlegen
  • Unabhängiges kinderpsychologisches Gutachten einholen (ggf. auf eigene Kosten)
  • Falls auch Widerspruch scheitert: Klage beim Verwaltungsgericht möglich
  • Im laufenden Verfahren: einstweiligen Rechtsschutz auf Aussetzung der Einschulung beantragen
Verwandte Konzepte

Rund um Zurückstellung und Schulreife

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