Rechtssicher nach SGB VI § 109 & § 149

Formloser Antrag: Rentenauskunft — Rentenanspruch frühzeitig kennen

Ab 27 Jahren verschickt die DRV jährlich eine Renteninformation — auf Antrag gibt es jederzeit eine detaillierte Rentenauskunft mit Prognose. Wir erklären den Unterschied und liefern die Vorlage.

SGB VI · Renteninformation

Renteninformation vs. Rentenauskunft: Was ist der Unterschied?

Die DRV unterscheidet zwischen der jährlichen Renteninformation (automatisch ab 27 Jahren) und der auf Antrag erhältlichen Rentenauskunft (§ 109 SGB VI), die detaillierter und verbindlicher ist.

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Renteninformation (§ 109a): Jährlich automatisch ab 27 Jahren — Vorausschau auf Altersrente bei unverändertem Verlauf— Renteninformation

Kommt automatisch per Post. Enthält: Bisherige Entgeltpunkte, Hochrechnung bei gleichbleibendem Einkommen. Keine Angaben zu EM-Rente oder Hinterbliebenenrente. Nicht verbindlich

Rentenauskunft (§ 109): Auf Antrag — detaillierter, mit EM-Rente, Hinterbliebenenrente und aktuellen Zeiten— Rentenauskunft

Auf Antrag jederzeit möglich — kostenlos. Enthält: Alle erfassten Zeiten, Entgeltpunkte, Hochrechnungen für Altersrente, EM-Rente und Witwen-/Witwerrente. Grundlage für Versorgungsausgleich

Entgeltpunkte: Jedes Jahr mit Durchschnittseinkommen = 1 Entgeltpunkt — 2024 = ca. 45.358 €— Entgeltpunkte

Rentenwert 2024 (West): 37,60 € pro Entgeltpunkt und Monat. Wer 40 Jahre lang Durchschnittseinkommen verdient hat: 40 × 37,60 € = 1.504 € Monatsrente. Entgeltpunkte für Kindererziehung: 0,3 EP pro Erziehungsmonat

Versorgungsausgleich: Bei Scheidung werden Rentenansprüche aufgeteilt — Rentenauskunft ist Pflicht— Versorgungsausgleich

Das Gericht fordert die Rentenauskunft automatisch an — aber Sie können auch selbst vorher eine anfordern. Zeiten vor der Ehe werden nicht geteilt. Länge der Ehe und Entgeltpunkte in dieser Zeit sind maßgeblich

SGB VI · Renteninformationen

Renteninformation vs. Rentenauskunft im Vergleich

Je nach Anlass und Informationsbedarf ist das richtige Instrument unterschiedlich.

MerkmalRenteninformationRentenauskunft (§ 109)
Wie erhalten?Automatisch ab 27 JahrenAuf Antrag
HäufigkeitJährlichEinmal pro Jahr kostenlos
InhaltAltersrente-HochrechnungAlters-, EM- und Hinterbliebenenrente
VerbindlichkeitNicht verbindlichGrundlage für Planung
VerwendungPersönliche PlanungVersorgungsausgleich, Versicherung
Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Antrag-Generator — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Antragsgrund

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

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Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Typische Situationen

Rentenauskunft in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann und warum eine Rentenauskunft beantragt werden sollte.

Altersvorsorge

Mit 45 die Rentenlücke berechnen — private Vorsorge planen

Lehrerin (45) möchte wissen, wie hoch ihre gesetzliche Rente sein wird, um die Rentenlücke zu berechnen und eine private Altersvorsorge zu planen.

  • Rentenauskunft nach § 109 SGB VI beantragen — online über DRV-Servicekonto oder postalisch
  • Auskunft enthält: Hochrechnung der Altersrente bei unverändertem Verlauf und vorzeitigem Rentenbeginn
  • Rentenlücke = voraussichtliche Rente minus Bedarf im Alter (ca. 70–80 % des letzten Nettoeinkommens)
  • Kindererziehungszeiten prüfen: 3 Jahre pro Kind = 1 Entgeltpunkt/Monat für die ersten 3 Jahre
Scheidung

Scheidung — Versorgungsausgleich erfordert Rentenauskunft

Ehepaar lässt sich scheiden. Das Familiengericht benötigt Rentenauskunft beider Ehepartner für den Versorgungsausgleich.

  • Gericht fordert Rentenauskunft direkt bei DRV an — Sie können auch selbst vorab anfragen
  • Nur Rentenzeiten während der Ehezeit werden ausgeglichen (Ehezeitanteil)
  • Ausgleich kann auch andere Versorgungsansprüche umfassen (Betriebsrente, Beamtenversorgung)
  • Rentenberater oder Familienrechtsanwalt konsultieren — Versorgungsausgleich ist komplex
Auslandszeiten

Arbeitszeiten in EU-Ländern — Rentenzeiten klären

Ingenieur (58) hat 5 Jahre in Österreich gearbeitet. Er fragt sich, ob diese Zeiten für seine deutsche Rente berücksichtigt werden.

  • EU-Rentenzeiten: Werden für die Wartezeit in Deutschland angerechnet — nicht für Entgeltpunkte
  • Rentenauskunft mit Auslandszeiten: Angabe der Arbeitgeber und Versicherungszeiten im Ausland
  • Österreich zahlt eigene Rente für österreichische Zeiten — Deutschland für deutsche Zeiten
  • EESSI-System: EU-Mitgliedstaaten tauschen Renteninformationen automatisch aus
Verwandte Konzepte

Rund um Renteninformation und Entgeltpunkte

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