Formloser Antrag: Rentenauskunft — Rentenanspruch frühzeitig kennen
Ab 27 Jahren verschickt die DRV jährlich eine Renteninformation — auf Antrag gibt es jederzeit eine detaillierte Rentenauskunft mit Prognose. Wir erklären den Unterschied und liefern die Vorlage.
Renteninformation vs. Rentenauskunft: Was ist der Unterschied?
Die DRV unterscheidet zwischen der jährlichen Renteninformation (automatisch ab 27 Jahren) und der auf Antrag erhältlichen Rentenauskunft (§ 109 SGB VI), die detaillierter und verbindlicher ist.
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Kommt automatisch per Post. Enthält: Bisherige Entgeltpunkte, Hochrechnung bei gleichbleibendem Einkommen. Keine Angaben zu EM-Rente oder Hinterbliebenenrente. Nicht verbindlich
Auf Antrag jederzeit möglich — kostenlos. Enthält: Alle erfassten Zeiten, Entgeltpunkte, Hochrechnungen für Altersrente, EM-Rente und Witwen-/Witwerrente. Grundlage für Versorgungsausgleich
Rentenwert 2024 (West): 37,60 € pro Entgeltpunkt und Monat. Wer 40 Jahre lang Durchschnittseinkommen verdient hat: 40 × 37,60 € = 1.504 € Monatsrente. Entgeltpunkte für Kindererziehung: 0,3 EP pro Erziehungsmonat
Das Gericht fordert die Rentenauskunft automatisch an — aber Sie können auch selbst vorher eine anfordern. Zeiten vor der Ehe werden nicht geteilt. Länge der Ehe und Entgeltpunkte in dieser Zeit sind maßgeblich
Renteninformation vs. Rentenauskunft im Vergleich
Je nach Anlass und Informationsbedarf ist das richtige Instrument unterschiedlich.
| Merkmal | Renteninformation | Rentenauskunft (§ 109) |
|---|---|---|
| Wie erhalten? | Automatisch ab 27 Jahren | Auf Antrag |
| Häufigkeit | Jährlich | Einmal pro Jahr kostenlos |
| Inhalt | Altersrente-Hochrechnung | Alters-, EM- und Hinterbliebenenrente |
| Verbindlichkeit | Nicht verbindlich | Grundlage für Planung |
| Verwendung | Persönliche Planung | Versorgungsausgleich, Versicherung |
Antrag-Generator — PDF & Word
Rentenauskunft in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wann und warum eine Rentenauskunft beantragt werden sollte.
Mit 45 die Rentenlücke berechnen — private Vorsorge planen
Lehrerin (45) möchte wissen, wie hoch ihre gesetzliche Rente sein wird, um die Rentenlücke zu berechnen und eine private Altersvorsorge zu planen.
- →Rentenauskunft nach § 109 SGB VI beantragen — online über DRV-Servicekonto oder postalisch
- →Auskunft enthält: Hochrechnung der Altersrente bei unverändertem Verlauf und vorzeitigem Rentenbeginn
- →Rentenlücke = voraussichtliche Rente minus Bedarf im Alter (ca. 70–80 % des letzten Nettoeinkommens)
- →Kindererziehungszeiten prüfen: 3 Jahre pro Kind = 1 Entgeltpunkt/Monat für die ersten 3 Jahre
Scheidung — Versorgungsausgleich erfordert Rentenauskunft
Ehepaar lässt sich scheiden. Das Familiengericht benötigt Rentenauskunft beider Ehepartner für den Versorgungsausgleich.
- →Gericht fordert Rentenauskunft direkt bei DRV an — Sie können auch selbst vorab anfragen
- →Nur Rentenzeiten während der Ehezeit werden ausgeglichen (Ehezeitanteil)
- →Ausgleich kann auch andere Versorgungsansprüche umfassen (Betriebsrente, Beamtenversorgung)
- →Rentenberater oder Familienrechtsanwalt konsultieren — Versorgungsausgleich ist komplex
Arbeitszeiten in EU-Ländern — Rentenzeiten klären
Ingenieur (58) hat 5 Jahre in Österreich gearbeitet. Er fragt sich, ob diese Zeiten für seine deutsche Rente berücksichtigt werden.
- →EU-Rentenzeiten: Werden für die Wartezeit in Deutschland angerechnet — nicht für Entgeltpunkte
- →Rentenauskunft mit Auslandszeiten: Angabe der Arbeitgeber und Versicherungszeiten im Ausland
- →Österreich zahlt eigene Rente für österreichische Zeiten — Deutschland für deutsche Zeiten
- →EESSI-System: EU-Mitgliedstaaten tauschen Renteninformationen automatisch aus
Weitere Antragsthemen im Rentenrecht
Kontenklärung
Fehlende Beitragszeiten nachweisen — für vollständige Rentenauskunft wichtig.
Zur VorlageAltersrente
Rentenantrag stellen — mit der Rentenauskunft den optimalen Zeitpunkt wählen.
Zur VorlageErwerbsminderungsrente
Voraussichtliche EM-Rente aus der Rentenauskunft ablesen und beantragen.
Zur Vorlage