Rechtssicher nach SGB VI §§ 35–40 & § 66

Formloser Antrag: Altersrente — Rentenbeginn optimal wählen

Die Altersrente beginnt nicht automatisch — sie muss beantragt werden. Wir erklären, wann welche Altersrente gilt, welche Abschläge drohen und liefern die Vorlage für den Antrag.

SGB VI · Altersrenten

Altersrente: Welche Variante gilt für mich?

Es gibt vier Arten der Altersrente im SGB VI — mit unterschiedlichen Altersgrenzen und Wartezeiten. Die Wahl des richtigen Rentenbeginns beeinflusst die monatliche Rente erheblich.

Liste anzeigen (4 Positionen)
Regelaltersrente: Ab 67 Jahren (Geburtsjahr 1964+) — abschlagsfrei mit nur 5 Jahren Wartezeit— Regelaltersrente

Schrittweise Anhebung von 65 auf 67: Geburtsjahr 1947 = 65 Jahre, ab 1964 = 67 Jahre. Für Geburtsjahre 1947–1963: Tabelle der DRV einsehen. Keine Einschränkung beim Hinzuverdienst ab Regelaltersgrenze

Langjährig Versicherte: Ab 67 (oder früher mit Abschlägen) — mindestens 35 Beitragsjahre— 35 Beitragsjahre

Vor der Regelaltersgrenze: 0,3 % Abschlag pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn (max. 14,4 % bei 4 Jahren früher). Abschläge gelten lebenslang — gut abwägen

Besonders langjährig Versicherte: Ab 63 abschlagsfrei (Geburtsjahr vor 1953) — 45 Beitragsjahre— 45 Beitragsjahre

ALG-I-Zeiten zählen für die 45-Jahres-Wartezeit (wenn nicht in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn). Kindererziehungszeiten (bis 10 Jahre pro Kind) und Pflegezeiten zählen ebenfalls

Abschlag: 0,3 % pro Monat vorzeitiger Rentenbeginn — lebenslang, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden— Abschlag

Beispiel: 2 Jahre früher = 24 Monate × 0,3 % = 7,2 % weniger Rente lebenslang. Bei langer Lebenserwartung kann späterer Rentenbeginn sich lohnen. Rentenauskunft und Beratung bei DRV einholen

SGB VI §§ 35–40 · Altersrenten

Alle Altersrenten im Überblick

Abhängig von Alter und Beitragsjahren gibt es unterschiedliche Zugangswege zur Altersrente.

RentenartAltersgrenzeWartezeit (Beitragsjahre)
Regelaltersrente (§ 35)67 Jahre (Jg. 1964+)5 Jahre
Langjährig Versicherte (§ 36)67 (ohne) oder früher35 Jahre
Besonders langjährig (§ 38)63–65 abschlagsfrei45 Jahre
Schwerbehinderung (§ 37)65 (oder früher mit GdB 50)35 Jahre
Aufschub (§ 66)Ab RegelaltersgrenzeWie Grundrente
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Typische Situationen

Altersrente in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann und wie die Altersrente beantragt werden sollte.

Regelaltersrente

Rentenantrag rechtzeitig stellen — Rente beginnt erst ab Antragstellung

Lehrerin (66) erreicht im März ihr 67. Lebensjahr. Sie möchte pünktlich zum Geburtstag in Rente gehen.

  • Rentenantrag 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen — DRV empfiehlt Vorlaufzeit
  • Rente beginnt frühestens ab Antragstellung — rückwirkend nur bis zu 3 Monate
  • Antrag online über DRV-Servicekonto möglich oder bei DRV-Beratungsstelle
  • Unterlagen: Ausweis, Sozialversicherungsausweis, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
Frührentner

Mit 63 in Rente — 45 Beitragsjahre prüfen lassen

Maurer (62) möchte mit 63 abschlagsfrei in Rente. Er hat seit 16 Jahren gearbeitet und ist sich unsicher, ob 45 Jahre voll sind.

  • Kontenklärung beantragen: DRV prüft alle Beitragszeiten inklusive Kindererziehung, Pflege, ALG I
  • ALG-I-Zeiten zählen — ALG-II-Zeiten (Bürgergeld) zählen nicht für die 45 Jahre
  • Schulzeiten nach 17 Jahren können als Anrechnungszeiten (nicht Beitragsjahre) zählen
  • Wenn 45 Jahre nicht voll: Alternative Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen prüfen
Aufschub

Rente hinausschieben — jeden Monat 0,5 % mehr

Unternehmensberater (67) arbeitet gerne weiter und fragt sich, ob es sich lohnt, die Rente aufzuschieben.

  • Rentenaufschub: Für jeden Monat nach Regelaltersgrenze 0,5 % Rentenerhöhung (§ 66 SGB VI)
  • Beispiel: 2 Jahre Aufschub = 24 × 0,5 % = 12 % höhere Rente lebenslang
  • Ab Regelaltersgrenze kein Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen auf Arbeitsentgelt mehr
  • Break-even-Analyse: Bei durchschnittlicher Lebenserwartung lohnt sich Aufschub ab ca. 12–15 Jahren
Verwandte Konzepte

Rund um Altersrente und Rentenbeginn

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