Rechtssicher nach SGB VI §§ 35–40 & § 66

Formloser Antrag: Altersrente — Rentenbeginn optimal wählen

Die Altersrente beginnt nicht automatisch — sie muss beantragt werden. Wir erklären, wann welche Altersrente gilt, welche Abschläge drohen und liefern die Vorlage für den Antrag.

SGB VI · Altersrenten

Altersrente: Welche Variante gilt für mich?

Es gibt vier Arten der Altersrente im SGB VI — mit unterschiedlichen Altersgrenzen und Wartezeiten. Die Wahl des richtigen Rentenbeginns beeinflusst die monatliche Rente erheblich.

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Regelaltersrente: Ab 67 Jahren (Geburtsjahr 1964+) — abschlagsfrei mit nur 5 Jahren Wartezeit — Regelaltersrente

Schrittweise Anhebung von 65 auf 67: Geburtsjahr 1947 = 65 Jahre, ab 1964 = 67 Jahre. Für Geburtsjahre 1947–1963: Tabelle der DRV einsehen. Keine Einschränkung beim Hinzuverdienst ab Regelaltersgrenze

Langjährig Versicherte: Ab 67 (oder früher mit Abschlägen) — mindestens 35 Beitragsjahre — 35 Beitragsjahre

Vor der Regelaltersgrenze: 0,3 % Abschlag pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn (max. 14,4 % bei 4 Jahren früher). Abschläge gelten lebenslang — gut abwägen

Besonders langjährig Versicherte: Ab 63 abschlagsfrei (Geburtsjahr vor 1953) — 45 Beitragsjahre — 45 Beitragsjahre

ALG-I-Zeiten zählen für die 45-Jahres-Wartezeit (wenn nicht in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn). Kindererziehungszeiten (bis 10 Jahre pro Kind) und Pflegezeiten zählen ebenfalls

Abschlag: 0,3 % pro Monat vorzeitiger Rentenbeginn — lebenslang, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden — Abschlag

Beispiel: 2 Jahre früher = 24 Monate × 0,3 % = 7,2 % weniger Rente lebenslang. Bei langer Lebenserwartung kann späterer Rentenbeginn sich lohnen. Rentenauskunft und Beratung bei DRV einholen

SGB VI §§ 35–40 · Altersrenten

Alle Altersrenten im Überblick

Abhängig von Alter und Beitragsjahren gibt es unterschiedliche Zugangswege zur Altersrente.

Rentenart Altersgrenze Wartezeit (Beitragsjahre)
Regelaltersrente (§ 35) 67 Jahre (Jg. 1964+) 5 Jahre
Langjährig Versicherte (§ 36) 67 (ohne) oder früher 35 Jahre
Besonders langjährig (§ 38) 63–65 abschlagsfrei 45 Jahre
Schwerbehinderung (§ 37) 65 (oder früher mit GdB 50) 35 Jahre
Aufschub (§ 66) Ab Regelaltersgrenze Wie Grundrente
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Typische Situationen

Altersrente in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann und wie die Altersrente beantragt werden sollte.

Regelaltersrente

Rentenantrag rechtzeitig stellen — Rente beginnt erst ab Antragstellung

Lehrerin (66) erreicht im März ihr 67. Lebensjahr. Sie möchte pünktlich zum Geburtstag in Rente gehen.

  • Rentenantrag 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen — DRV empfiehlt Vorlaufzeit
  • Rente beginnt frühestens ab Antragstellung — rückwirkend nur bis zu 3 Monate
  • Antrag online über DRV-Servicekonto möglich oder bei DRV-Beratungsstelle
  • Unterlagen: Ausweis, Sozialversicherungsausweis, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
Frührentner

Mit 63 in Rente — 45 Beitragsjahre prüfen lassen

Maurer (62) möchte mit 63 abschlagsfrei in Rente. Er hat seit 16 Jahren gearbeitet und ist sich unsicher, ob 45 Jahre voll sind.

  • Kontenklärung beantragen: DRV prüft alle Beitragszeiten inklusive Kindererziehung, Pflege, ALG I
  • ALG-I-Zeiten zählen — ALG-II-Zeiten (Bürgergeld) zählen nicht für die 45 Jahre
  • Schulzeiten nach 17 Jahren können als Anrechnungszeiten (nicht Beitragsjahre) zählen
  • Wenn 45 Jahre nicht voll: Alternative Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen prüfen
Aufschub

Rente hinausschieben — jeden Monat 0,5 % mehr

Unternehmensberater (67) arbeitet gerne weiter und fragt sich, ob es sich lohnt, die Rente aufzuschieben.

  • Rentenaufschub: Für jeden Monat nach Regelaltersgrenze 0,5 % Rentenerhöhung (§ 66 SGB VI)
  • Beispiel: 2 Jahre Aufschub = 24 × 0,5 % = 12 % höhere Rente lebenslang
  • Ab Regelaltersgrenze kein Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen auf Arbeitsentgelt mehr
  • Break-even-Analyse: Bei durchschnittlicher Lebenserwartung lohnt sich Aufschub ab ca. 12–15 Jahren
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Rentenbescheid fehlerhaft? Widerspruch binnen 1 Monat beim DRV einlegen.

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Die Altersrente nach §§ 35–40 SGB VI ist einer von acht Anträgen der Übersicht.

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