Formloser Antrag: Altersrente — Rentenbeginn optimal wählen
Die Altersrente beginnt nicht automatisch — sie muss beantragt werden. Wir erklären, wann welche Altersrente gilt, welche Abschläge drohen und liefern die Vorlage für den Antrag.
Altersrente: Welche Variante gilt für mich?
Es gibt vier Arten der Altersrente im SGB VI — mit unterschiedlichen Altersgrenzen und Wartezeiten. Die Wahl des richtigen Rentenbeginns beeinflusst die monatliche Rente erheblich.
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Schrittweise Anhebung von 65 auf 67: Geburtsjahr 1947 = 65 Jahre, ab 1964 = 67 Jahre. Für Geburtsjahre 1947–1963: Tabelle der DRV einsehen. Keine Einschränkung beim Hinzuverdienst ab Regelaltersgrenze
Vor der Regelaltersgrenze: 0,3 % Abschlag pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn (max. 14,4 % bei 4 Jahren früher). Abschläge gelten lebenslang — gut abwägen
ALG-I-Zeiten zählen für die 45-Jahres-Wartezeit (wenn nicht in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn). Kindererziehungszeiten (bis 10 Jahre pro Kind) und Pflegezeiten zählen ebenfalls
Beispiel: 2 Jahre früher = 24 Monate × 0,3 % = 7,2 % weniger Rente lebenslang. Bei langer Lebenserwartung kann späterer Rentenbeginn sich lohnen. Rentenauskunft und Beratung bei DRV einholen
Alle Altersrenten im Überblick
Abhängig von Alter und Beitragsjahren gibt es unterschiedliche Zugangswege zur Altersrente.
| Rentenart | Altersgrenze | Wartezeit (Beitragsjahre) |
|---|---|---|
| Regelaltersrente (§ 35) | 67 Jahre (Jg. 1964+) | 5 Jahre |
| Langjährig Versicherte (§ 36) | 67 (ohne) oder früher | 35 Jahre |
| Besonders langjährig (§ 38) | 63–65 abschlagsfrei | 45 Jahre |
| Schwerbehinderung (§ 37) | 65 (oder früher mit GdB 50) | 35 Jahre |
| Aufschub (§ 66) | Ab Regelaltersgrenze | Wie Grundrente |
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Altersrente in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wann und wie die Altersrente beantragt werden sollte.
Rentenantrag rechtzeitig stellen — Rente beginnt erst ab Antragstellung
Lehrerin (66) erreicht im März ihr 67. Lebensjahr. Sie möchte pünktlich zum Geburtstag in Rente gehen.
- →Rentenantrag 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen — DRV empfiehlt Vorlaufzeit
- →Rente beginnt frühestens ab Antragstellung — rückwirkend nur bis zu 3 Monate
- →Antrag online über DRV-Servicekonto möglich oder bei DRV-Beratungsstelle
- →Unterlagen: Ausweis, Sozialversicherungsausweis, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
Mit 63 in Rente — 45 Beitragsjahre prüfen lassen
Maurer (62) möchte mit 63 abschlagsfrei in Rente. Er hat seit 16 Jahren gearbeitet und ist sich unsicher, ob 45 Jahre voll sind.
- →Kontenklärung beantragen: DRV prüft alle Beitragszeiten inklusive Kindererziehung, Pflege, ALG I
- →ALG-I-Zeiten zählen — ALG-II-Zeiten (Bürgergeld) zählen nicht für die 45 Jahre
- →Schulzeiten nach 17 Jahren können als Anrechnungszeiten (nicht Beitragsjahre) zählen
- →Wenn 45 Jahre nicht voll: Alternative Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen prüfen
Rente hinausschieben — jeden Monat 0,5 % mehr
Unternehmensberater (67) arbeitet gerne weiter und fragt sich, ob es sich lohnt, die Rente aufzuschieben.
- →Rentenaufschub: Für jeden Monat nach Regelaltersgrenze 0,5 % Rentenerhöhung (§ 66 SGB VI)
- →Beispiel: 2 Jahre Aufschub = 24 × 0,5 % = 12 % höhere Rente lebenslang
- →Ab Regelaltersgrenze kein Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen auf Arbeitsentgelt mehr
- →Break-even-Analyse: Bei durchschnittlicher Lebenserwartung lohnt sich Aufschub ab ca. 12–15 Jahren
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