Rechtssicher nach SGB VI §§ 43 & 44

Formloser Antrag: Erwerbsminderungsrente — Volle oder halbe EM beantragen

Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr vollständig arbeiten kann, hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Wir erklären die Voraussetzungen und liefern die Vorlage für den Antrag.

SGB VI · Erwerbsminderung

Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen und Berechnung

Die Erwerbsminderungsrente sichert Versicherte ab, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr vollständig arbeiten können. Entscheidend sind Restarbeitsfähigkeit, Wartezeiten und die 3-in-5-Regel.

Liste anzeigen (4 Positionen)
Volle EM: Unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt — halbe EM: 3 bis unter 6 Stunden— Arbeitsfähigkeit

Maßgeblich ist die Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt — nicht nur im bisherigen Beruf. Die DRV lässt eigene ärztliche Gutachter prüfen. Eigene Atteste sind wichtig, aber nicht allein entscheidend

Wartezeit: 5 Jahre Pflichtbeiträge insgesamt + 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (3-in-5-Regel)— Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit (60 Monate) muss erfüllt sein. Zusätzlich: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der EM müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen. Kindererziehungszeiten zählen für die allgemeine Wartezeit

Befristung: EM-Rente wird zunächst auf 3 Jahre befristet — danach Verlängerungsantrag oder unbefristete Rente— Befristung

Bei voraussichtlich dauerhafter EM: Unbefristete Rente möglich. Bei unklarer Prognose: 3 Jahre befristet, danach Verlängerung. Spätestens nach 9 Jahren (3 × 3 Jahre) wird die Rente unbefristet

Zurechnungszeit: EM-Rente wird so berechnet, als wäre der Versicherte bis 67 gearbeitet — erhöht die Rente— Zurechnungszeit

Seit 2019: Zurechnungszeit bis zum 67. Lebensjahr (vorher 62 Jahre). Für junge Erwerbsgeminderte bedeutet das deutlich höhere Renten. Die Zurechnungszeit kompensiert fehlende Beitragsjahre

SGB VI § 43 · Erwerbsminderung

Volle vs. halbe Erwerbsminderungsrente

Abhängig von der verbleibenden Arbeitsfähigkeit gibt es unterschiedliche Ansprüche und Rentenbeträge.

KriteriumVolle EM-RenteHalbe EM-Rente
ArbeitsfähigkeitUnter 3 Std./Tag3 bis unter 6 Std./Tag
RentenhöheVolle Rente (100 %)Halbe Rente (50 %)
HinzuverdienstBis ca. 18.558 € jährlich (2024)Bis ca. 37.116 € jährlich (2024)
Befristung3 Jahre (verlängerbar)3 Jahre (verlängerbar)
GrundlageSGB VI § 43 Abs. 2SGB VI § 43 Abs. 1
Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Antrag-Generator — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Antragsgrund

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Typische Situationen

Erwerbsminderungsrente in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie die Erwerbsminderungsrente beantragt und durchgesetzt wird.

Psychische Erkrankung

Burnout und Depression — DRV lehnt EM ab, Widerspruch erfolgreich

Bürokaufmann (52) leidet seit 2 Jahren an schwerer Depression, ist krankgeschrieben. DRV-Gutachter erkennt nur 4 Stunden Arbeitsfähigkeit an — halbe EM bewilligt.

  • EM-Rente bei 4 Std./Tag: Halbe EM-Rente beantragen — DRV muss prüfen
  • Eigene psychiatrische Atteste und Krankenhausberichte beifügen
  • Bei Ablehnung: Widerspruch mit neuem fachärztlichem Gutachten — Psychologe oder Psychiater
  • Hinzuverdienstgrenze bei halber EM beachten — Teilzeittätigkeit möglich
Körperliche Erkrankung

Rückenerkrankung — volle EM nach Widerspruch durchgesetzt

Krankenpflegerin (48) mit schwerer Bandscheibenerkrankung und Nervenschädigung. DRV-Gutachter attestiert 3,5 Std. Arbeitsfähigkeit — Antrag auf volle EM abgelehnt.

  • Widerspruch einlegen: Eigenes orthopädisches Gutachten in Auftrag geben
  • DRV-Gutachter liegen bei Beurteilung der Arbeitsfähigkeit oft höher als behandelnde Ärzte
  • Klage beim Sozialgericht: Gericht holt unabhängiges Gutachten ein — oft günstiger
  • VdK oder Sozialverband als kostenloser Beistand beim Widerspruch anfragen
Junge Versicherte

Unfall mit 30 Jahren — EM-Rente und Zurechnungszeit

Handwerker (30) nach Arbeitsunfall dauerhaft voll erwerbsgemindert. Nur 8 Jahre Beitragszeiten.

  • 3-in-5-Regel prüfen: Mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor dem Unfall
  • Zurechnungszeit bis 67: Rente wird berechnet, als wäre er bis 67 weitergearbeitet — deutlich höhere Rente
  • Bei Arbeitsunfall: Unfallrente der Berufsgenossenschaft (BG) zusätzlich möglich — parallel beantragen
  • EM-Rente und BG-Rente können nebeneinander bezogen werden
Verwandte Konzepte

Rund um Erwerbsminderungsrente und Arbeitsfähigkeit

Erwerbsminderungsrente beantragen SGB VI § 43 Formular DRVVolle EM Rente 3 Stunden halbe EM 6 Stunden Arbeitsmarkt3-in-5-Regel Wartezeit Pflichtbeiträge ErwerbsminderungZurechnungszeit 67 Jahre EM-Rente Berechnung jungWiderspruch Rentenablehnung SGG § 84Reha vor Rente SGB VI § 9 Rehabilitationsleistungen