Rechtssicher nach SGB VI § 149 & §§ 54–58

Formloser Antrag: Kontenklärung — Fehlende Rentenzeiten nachweisen

Fehlen in Ihrem Rentenkonto Beitragsjahre? Viele Versicherte haben lückenhafte Versicherungsverläufe — durch Selbstständigkeit, Auslandszeiten oder fehlende Meldungen. Wir erklären die Kontenklärung und liefern die Vorlage.

SGB VI · Versicherungszeiten

Kontenklärung: Welche Zeiten zählen für die Rente?

Im Rentenkonto werden verschiedene Arten von Versicherungszeiten gespeichert. Fehlende Zeiten können die Wartezeit gefährden oder die Rente erheblich mindern — die Kontenklärung hilft, alle Zeiten lückenlos zu erfassen.

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Pflichtbeitragszeiten: Beschäftigung, Kindererziehung, Pflegezeiten, ALG I — zählen für Wartezeit und Rente— Pflichtbeitragszeiten

Arbeitnehmer: Arbeitgeber meldet Zeiten automatisch. Selbstständige: Freiwillige Beiträge. Kindererziehung: 3 Jahre pro Kind = Pflichtbeitrag (§ 56 SGB VI). Pflege: Ab Pflegegrad 2 wenn mindestens 10 Std./Woche

Anrechnungszeiten: Schule, Studium, Krankheit, Arbeitslosigkeit — zählen für Wartezeit, aber nicht für Rentenhöhe— Anrechnungszeiten

Schule und Studium zählen als Anrechnungszeiten (§ 58 SGB VI) — nicht als Beitragszeiten. Sie verbessern die Rente nicht, verlängern aber die für manche Altersrenten nötigen Wartezeiten

Berücksichtigungszeiten: Kindererziehung bis 10 Jahre (ab 3. Jahr) und Pflege — zählen für Wartezeit 35 Jahre— Berücksichtigungszeiten

Ab dem 4. bis zum 10. Lebensjahr des Kindes: Berücksichtigungszeit (§ 57 SGB VI) — kein Rentenpunkt, aber Anrechnung auf Wartezeit 35 Jahre

Freiwillige Beiträge: Selbstständige, Hausfrauen/-männer, Rentner können freiwillige Beiträge zahlen— Freiwillige Beiträge

Freiwillige Beiträge (§ 197 SGB VI): Mindestbeitrag 2024 ca. 100 €/Monat, Höchstbeitrag ca. 1.404 €/Monat. Können Wartezeit schließen und Rentenhöhe verbessern. Nachmeldung rückwirkend eingeschränkt möglich

SGB VI · Versicherungszeiten

Arten von Rentenzeiten im Überblick

Je nach Zeitart gibt es unterschiedliche Auswirkungen auf Wartezeit und Rentenhöhe.

ZeitartBeispieleWartezeit
PflichtbeitragszeitenBeschäftigung, Kindererziehung, ALG I, PflegeJa — alle Wartezeiten
Freiwillige BeitragszeitenFreiwillige Zahlung SelbstständigeJa
AnrechnungszeitenSchule, Studium, Krankheit, ALG IINur 35 und 45 Jahre
BerücksichtigungszeitenKindererziehung 4.–10. LebensjahrNur 35 Jahre
EU-ZeitenBeschäftigung in EU-MitgliedsstaatenNur 5 Jahre (allg.)
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Typische Situationen

Kontenklärung in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann eine Kontenklärung wichtig ist und wie fehlende Zeiten nachgewiesen werden.

Fehlende Zeiten

Arbeitgeber hat Rentenzeiten nicht gemeldet — Kontenklärung notwendig

Buchhalterin (55) entdeckt bei der Rentenauskunft, dass 2 Jahre bei einem früheren Arbeitgeber (2001–2003) fehlen.

  • Kontenklärungsantrag beim DRV stellen — Angabe: Arbeitgeber, Zeitraum, Art der Tätigkeit
  • Belege beifügen: Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsausweis, Zeugnis
  • Wenn Arbeitgeber insolvent: DRV recherchiert beim zuständigen Rentenversicherungsträger
  • DRV prüft und ergänzt fehlende Zeiten — Rentenbescheid wird korrigiert
Kindererziehung

Kindererziehungszeiten nicht erfasst — rückwirkend beantragen

Mutter (60) stellt fest, dass in ihrem Rentenkonto keine Kindererziehungszeiten für ihre 3 Kinder (geboren 1988, 1990, 1993) eingetragen sind.

  • Kindererziehungszeiten (§ 56 SGB VI): 3 Jahre pro Kind ab Geburt — Pflichtbeitragszeiten
  • Antrag auf Anerkennung: Beim DRV mit Geburtsurkunden der Kinder
  • 3 Kinder × 36 Monate = 108 Monate zusätzliche Pflichtbeitragszeiten — erhebliche Rentenverbesserung
  • Berücksichtigungszeiten: 4.–10. Lebensjahr jedes Kindes zählt zusätzlich für 35-Jahres-Wartezeit
Auslandszeiten

5 Jahre Beschäftigung in Frankreich — EU-Zeiten für Wartezeit anrechnen

Ingenieur (62) hat von 1995–2000 in Frankreich gearbeitet. Er braucht die EU-Zeiten, um auf 45 Beitragsjahre zu kommen.

  • EU-Zeiten zählen für die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) und teilweise für die 35-Jahres-Wartezeit
  • Für die 45-Jahres-Wartezeit: EU-Zeiten werden berücksichtigt (aber nicht als deutsche Beitragsjahre)
  • Nachweis: Française Rentenauskunft (CNAV) oder Arbeitgebernachweis aus Frankreich beifügen
  • DRV kontaktiert ausländischen Träger über EESSI — kann Monate dauern, frühzeitig beantragen
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Rund um Rentenzeiten und Versicherungsverlauf

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