Formloser Antrag: Kontenklärung — Fehlende Rentenzeiten nachweisen
Fehlen in Ihrem Rentenkonto Beitragsjahre? Viele Versicherte haben lückenhafte Versicherungsverläufe — durch Selbstständigkeit, Auslandszeiten oder fehlende Meldungen. Wir erklären die Kontenklärung und liefern die Vorlage.
Kontenklärung: Welche Zeiten zählen für die Rente?
Im Rentenkonto werden verschiedene Arten von Versicherungszeiten gespeichert. Fehlende Zeiten können die Wartezeit gefährden oder die Rente erheblich mindern — die Kontenklärung hilft, alle Zeiten lückenlos zu erfassen.
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Arbeitnehmer: Arbeitgeber meldet Zeiten automatisch. Selbstständige: Freiwillige Beiträge. Kindererziehung: 3 Jahre pro Kind = Pflichtbeitrag (§ 56 SGB VI). Pflege: Ab Pflegegrad 2 wenn mindestens 10 Std./Woche
Schule und Studium zählen als Anrechnungszeiten (§ 58 SGB VI) — nicht als Beitragszeiten. Sie verbessern die Rente nicht, verlängern aber die für manche Altersrenten nötigen Wartezeiten
Ab dem 4. bis zum 10. Lebensjahr des Kindes: Berücksichtigungszeit (§ 57 SGB VI) — kein Rentenpunkt, aber Anrechnung auf Wartezeit 35 Jahre
Freiwillige Beiträge (§ 197 SGB VI): Mindestbeitrag 2024 ca. 100 €/Monat, Höchstbeitrag ca. 1.404 €/Monat. Können Wartezeit schließen und Rentenhöhe verbessern. Nachmeldung rückwirkend eingeschränkt möglich
Arten von Rentenzeiten im Überblick
Je nach Zeitart gibt es unterschiedliche Auswirkungen auf Wartezeit und Rentenhöhe.
| Zeitart | Beispiele | Wartezeit |
|---|---|---|
| Pflichtbeitragszeiten | Beschäftigung, Kindererziehung, ALG I, Pflege | Ja — alle Wartezeiten |
| Freiwillige Beitragszeiten | Freiwillige Zahlung Selbstständige | Ja |
| Anrechnungszeiten | Schule, Studium, Krankheit, ALG II | Nur 35 und 45 Jahre |
| Berücksichtigungszeiten | Kindererziehung 4.–10. Lebensjahr | Nur 35 Jahre |
| EU-Zeiten | Beschäftigung in EU-Mitgliedsstaaten | Nur 5 Jahre (allg.) |
Antrag-Generator — PDF & Word
Kontenklärung in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wann eine Kontenklärung wichtig ist und wie fehlende Zeiten nachgewiesen werden.
Arbeitgeber hat Rentenzeiten nicht gemeldet — Kontenklärung notwendig
Buchhalterin (55) entdeckt bei der Rentenauskunft, dass 2 Jahre bei einem früheren Arbeitgeber (2001–2003) fehlen.
- →Kontenklärungsantrag beim DRV stellen — Angabe: Arbeitgeber, Zeitraum, Art der Tätigkeit
- →Belege beifügen: Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsausweis, Zeugnis
- →Wenn Arbeitgeber insolvent: DRV recherchiert beim zuständigen Rentenversicherungsträger
- →DRV prüft und ergänzt fehlende Zeiten — Rentenbescheid wird korrigiert
Kindererziehungszeiten nicht erfasst — rückwirkend beantragen
Mutter (60) stellt fest, dass in ihrem Rentenkonto keine Kindererziehungszeiten für ihre 3 Kinder (geboren 1988, 1990, 1993) eingetragen sind.
- →Kindererziehungszeiten (§ 56 SGB VI): 3 Jahre pro Kind ab Geburt — Pflichtbeitragszeiten
- →Antrag auf Anerkennung: Beim DRV mit Geburtsurkunden der Kinder
- →3 Kinder × 36 Monate = 108 Monate zusätzliche Pflichtbeitragszeiten — erhebliche Rentenverbesserung
- →Berücksichtigungszeiten: 4.–10. Lebensjahr jedes Kindes zählt zusätzlich für 35-Jahres-Wartezeit
5 Jahre Beschäftigung in Frankreich — EU-Zeiten für Wartezeit anrechnen
Ingenieur (62) hat von 1995–2000 in Frankreich gearbeitet. Er braucht die EU-Zeiten, um auf 45 Beitragsjahre zu kommen.
- →EU-Zeiten zählen für die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) und teilweise für die 35-Jahres-Wartezeit
- →Für die 45-Jahres-Wartezeit: EU-Zeiten werden berücksichtigt (aber nicht als deutsche Beitragsjahre)
- →Nachweis: Française Rentenauskunft (CNAV) oder Arbeitgebernachweis aus Frankreich beifügen
- →DRV kontaktiert ausländischen Träger über EESSI — kann Monate dauern, frühzeitig beantragen