Formloser Antrag: Grundrente — Zuschlag für langjährig Versicherte
Wer trotz langer Beitragszeiten eine niedrige Rente hat, bekommt seit 2021 automatisch den Grundrentenzuschlag. Wir erklären die Voraussetzungen, die Berechnung und wer einen gesonderten Antrag stellen muss.
Grundrentenzuschlag: Wer bekommt ihn und wie wird er berechnet?
Die Grundrente wurde 2021 eingeführt und soll Geringverdiener mit langen Beitragszeiten besser absichern. Der Zuschlag wird grundsätzlich automatisch berechnet — aber nicht immer korrekt.
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Grundrentenzeiten = Pflichtbeitragszeiten für Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege. Nicht: Freiwillige Beiträge, Anrechnungszeiten (Schule, Studium). Ab 33 Jahren anteiliger Zuschlag, ab 35 Jahren voller Zuschlag
2024 entspricht 0,8 EP ca. 36.000 € Jahreseinkommen. Wer immer Durchschnittseinkommen verdient hat, hat 1,0 EP/Jahr — kein Zuschlag. Der Zuschlag steigt umso mehr, je weniger verdient wurde
Freibetrag 2024: 1.250 € (Alleinstehende), 1.950 € (Ehepaare/Lebenspartner). Einkommen über dem Freibetrag: 60 % wird angerechnet. Hohe Witwen-/Witwerrente kann den Grundrentenzuschlag ganz aufzehren
DRV berechnet Grundrentenzuschlag automatisch bei Rentenneubeziehern und bei Bestandsrentnern seit 2021. Aber: Fehlende Grundrentenzeiten, falsche Einkommensanrechnung und Auslandsfälle können zu falschen Berechnungen führen
Grundrentenzuschlag: Berechnung und Einkommensanrechnung
Der Grundrentenzuschlag hängt von Grundrentenzeiten, Entgeltpunkten und eigenem Einkommen ab.
| Faktor | Voraussetzung | Auswirkung |
|---|---|---|
| Grundrentenzeiten | Mindestens 33 Jahre | Anteiliger Zuschlag ab 33 J. |
| Entgeltpunkte | Durchschnittlich unter 0,8 EP/Jahr | Je niedriger EP, desto höher Zuschlag |
| Einkommensfreibetrag alleinstehend | Einkommen bis 1.250 €/Monat | Kein Abzug |
| Einkommensfreibetrag Ehepaare | Einkommen bis 1.950 €/Monat | Kein Abzug |
| Maximaler Zuschlag | 35 Jahre, minimale EP | Max. ca. 418 € Zuschlag (2024) |
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Grundrente in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wer von der Grundrente profitiert und wie der Zuschlag beantragt wird.
Reinigungskraft mit 40 Beitragsjahren — Grundrente automatisch erhalten
Reinigungskraft (67) hat 40 Jahre lang Teilzeit gearbeitet und erhält 820 € Altersrente. Sie fragt sich, ob sie Grundrente bekommt.
- →40 Jahre Grundrentenzeiten: Voller Grundrentenzuschlag möglich
- →Teilzeit-Entgeltpunkte oft unter 0,8 EP/Jahr: Grundrentenzuschlag wahrscheinlich
- →DRV prüft automatisch — Rentenbescheid enthält Grundrentenzuschlag wenn berechtigt
- →Bei niedrigem Einkommen: Grundrentenfreibetrag erhöht zusätzlich die Grundsicherung (§ 82a SGB XII)
Kindererziehungszeiten fehlen — Grundrentenzeiten zu niedrig berechnet
Mutter (65) hat 3 Kinder großgezogen. DRV berücksichtigt nur 30 Grundrentenzeiten — ohne vollständige Kindererziehungszeiten.
- →Kindererziehungszeiten sind Grundrentenzeiten: 3 Jahre pro Kind (§ 56 SGB VI)
- →3 Kinder × 3 Jahre = 9 Jahre zusätzliche Grundrentenzeiten — von 30 auf 39 Jahre
- →Kontenklärung beantragen und Kindererziehungszeiten nachtragen lassen
- →Widerspruch gegen Grundrentenbescheid: Niedrigere Grundrentenzeiten als erwartet anfechten
Eigenes Einkommen mindert Grundrente — Berechnung prüfen
Rentner (68) erhält 750 € Altersrente + 800 € Betriebsrente. DRV rechnet Betriebsrente auf Grundrentenzuschlag an.
- →Einkommensanrechnung: Betriebsrente gilt als Einkommen — über Freibetrag 1.250 € wird 60 % angerechnet
- →Prüfen: Gesamteinkommen 1.550 € — über Freibetrag 300 € — davon 60 % = 180 € Anrechnung
- →Wenn Grundrentenzuschlag falsch berechnet: Widerspruch mit detaillierter Einkommensübersicht
- →Grundrentenfreibetrag in der Grundsicherung (§ 82a SGB XII): Bis 223 € des Grundrentenzuschlags anrechnungsfrei