Rechtssicher nach SGB VI §§ 46–49 & § 97

Formloser Antrag: Witwen-/Witwerrente — Hinterbliebenenrente nach Todesfall

Nach dem Tod des Ehepartners besteht Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente — ohne Antrag wird sie nicht gezahlt. Wir erklären große und kleine Witwenrente, Einkommensanrechnung und liefern die Vorlage.

SGB VI · Hinterbliebenenrente

Witwen-/Witwerrente: Große vs. Kleine Rente

Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt vom Alter, Kindern und eigenem Einkommen ab. Das eigene Einkommen des Hinterbliebenen wird teilweise auf die Rente angerechnet.

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Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen — für Hinterbliebene über 47 Jahre oder mit Kindern— Große Witwenrente

Voraussetzungen: Über 47 Jahre alt, oder eigene Kinder unter 18, oder erwerbsgemindert. Altersgrenze wurde schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben (Geburtsjahre ab 1962). Dauer: lebenslang

Kleine Witwenrente: 25 % der Rente des Verstorbenen — für Hinterbliebene unter 47 Jahren ohne Kinder— Kleine Witwenrente

Dauer: Maximal 24 Monate (2 Jahre) — dann Ende. Ausnahme: Vor 2002 geheiratete Paare behalten kleine Witwenrente unbegrenzt. Reform 2002: Befristung auf 24 Monate eingeführt

Einkommensanrechnung (§ 97 SGB VI): Eigenes Einkommen über Freibetrag mindert die Witwenrente— Einkommensanrechnung

Freibetrag 2024: 1.038,05 € (West) / 1.014,79 € (Ost) monatlich — darüber wird 40 % des Mehreinkommens angerechnet. Eigene Rente, Erwerbseinkommen und bestimmte andere Einkünfte werden berücksichtigt

Versorgungsehe-Vermutung: Ehe unter 1 Jahr — DRV vermutet Versorgungsehe und kann ablehnen— Versorgungsehe

§ 46 Abs. 2a SGB VI: Ehe unter 1 Jahr = Vermutung einer Versorgungsehe. Widerlegbar durch Nachweis, dass Heirat nicht zum Zweck der Rentenversorgung erfolgte. Schwere Erkrankung bei Heirat macht Widerlegung schwierig

SGB VI §§ 46–49 · Hinterbliebenenrenten

Hinterbliebenenrenten im Überblick

Je nach Alter, Kindern und Ehezeit gelten unterschiedliche Rentenarten und Beträge.

RentenartHöheDauer
Große Witwen-/Witwerrente55 % der VersichertenrenteLebenslang
Kleine Witwen-/Witwerrente25 % der VersichertenrenteMax. 24 Monate
Halbwaisenrente (§ 48)10 % der VersichertenrenteBis 18 (Ausb. bis 27)
Vollwaisenrente (§ 48)20 % der VersichertenrenteBis 18 (Ausb. bis 27)
Geschiedene EhegattenAnteilig nach VersorgungsausgleichLebenslang
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Typische Situationen

Witwen-/Witwerrente in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie die Hinterbliebenenrente beantragt und worauf geachtet werden sollte.

Todesfall

Ehemann verstorben — Witwenrente sofort beantragen

Rentnerin (68) verliert ihren Ehemann (72). Beide bezogen Altersrente. Sie möchte Witwenrente beantragen.

  • Witwenrente unverzüglich nach Todesfall beantragen — rückwirkend nur bis zu 12 Monate möglich
  • Unterlagen: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, eigener Ausweis, eigene Rentenunterlagen
  • Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen — abzüglich Einkommensanrechnung
  • Eigene Altersrente wird als Einkommen angerechnet — Witwenrente kann stark gemindert werden
Junge Witwe

Junge Witwe mit Kindern — große Witwenrente trotz unter 47

Mutter (38) verliert Ehemann. Sie hat 2 Kinder (6 und 9 Jahre). Sie ist unter 47 Jahre alt.

  • Große Witwenrente trotz unter 47 Jahren: Kinder unter 18 begründen Anspruch auf große Witwenrente
  • Zusätzlich: Halbwaisenrente für jedes Kind beantragen (§ 48 SGB VI)
  • Kinderzuschlag: Wird zur Witwenrente addiert — abhängig von Beitragszeiten des Verstorbenen
  • Einkommensanrechnung: Eigenes Erwerbseinkommen über Freibetrag mindert die Rente — Steuerberater fragen
Versorgungsehe

Kurze Ehezeit — DRV lehnt Witwenrente wegen Versorgungsehe ab

Witwe (65) war nur 10 Monate mit dem schwer erkrankten Ehemann verheiratet, bevor er starb. DRV lehnt Witwenrente ab.

  • Widerspruch einlegen: Versorgungsehe-Vermutung ist widerlegbar
  • Nachweis: Beziehung vor Heirat (Fotos, Zeugen, gemeinsame Wohnung), Heiratsplan vor Diagnose
  • Wenn Heirat wegen schwerer Erkrankung: DRV vermutet Versorgungsehe — Widerlegung sehr schwierig
  • Sozialgericht: Entscheidet unabhängig — kann Versorgungsehe-Vermutung für widerlegt erklären
Verwandte Konzepte

Rund um Witwen-/Witwerrente und Hinterbliebenenrente

Witwenrente beantragen SGB VI § 46 DRV Formular TodesfallGroße kleine Witwenrente Unterschied 47 Jahre KinderEinkommensanrechnung Witwenrente § 97 SGB VI FreibetragVersorgungsehe Vermutung § 46 Abs. 2a SGB VI widerlegbarWiderspruch Rentenablehnung SGG § 84Grundrente Zuschlag SGB VI § 76e langjährig Versicherte