Formloser Antrag: Witwen-/Witwerrente — Hinterbliebenenrente nach Todesfall
Nach dem Tod des Ehepartners besteht Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente — ohne Antrag wird sie nicht gezahlt. Wir erklären große und kleine Witwenrente, Einkommensanrechnung und liefern die Vorlage.
Witwen-/Witwerrente: Große vs. Kleine Rente
Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt vom Alter, Kindern und eigenem Einkommen ab. Das eigene Einkommen des Hinterbliebenen wird teilweise auf die Rente angerechnet.
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Voraussetzungen: Über 47 Jahre alt, oder eigene Kinder unter 18, oder erwerbsgemindert. Altersgrenze wurde schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben (Geburtsjahre ab 1962). Dauer: lebenslang
Dauer: Maximal 24 Monate (2 Jahre) — dann Ende. Ausnahme: Vor 2002 geheiratete Paare behalten kleine Witwenrente unbegrenzt. Reform 2002: Befristung auf 24 Monate eingeführt
Freibetrag 2024: 1.038,05 € (West) / 1.014,79 € (Ost) monatlich — darüber wird 40 % des Mehreinkommens angerechnet. Eigene Rente, Erwerbseinkommen und bestimmte andere Einkünfte werden berücksichtigt
§ 46 Abs. 2a SGB VI: Ehe unter 1 Jahr = Vermutung einer Versorgungsehe. Widerlegbar durch Nachweis, dass Heirat nicht zum Zweck der Rentenversorgung erfolgte. Schwere Erkrankung bei Heirat macht Widerlegung schwierig
Hinterbliebenenrenten im Überblick
Je nach Alter, Kindern und Ehezeit gelten unterschiedliche Rentenarten und Beträge.
| Rentenart | Höhe | Dauer |
|---|---|---|
| Große Witwen-/Witwerrente | 55 % der Versichertenrente | Lebenslang |
| Kleine Witwen-/Witwerrente | 25 % der Versichertenrente | Max. 24 Monate |
| Halbwaisenrente (§ 48) | 10 % der Versichertenrente | Bis 18 (Ausb. bis 27) |
| Vollwaisenrente (§ 48) | 20 % der Versichertenrente | Bis 18 (Ausb. bis 27) |
| Geschiedene Ehegatten | Anteilig nach Versorgungsausgleich | Lebenslang |
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Witwen-/Witwerrente in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie die Hinterbliebenenrente beantragt und worauf geachtet werden sollte.
Ehemann verstorben — Witwenrente sofort beantragen
Rentnerin (68) verliert ihren Ehemann (72). Beide bezogen Altersrente. Sie möchte Witwenrente beantragen.
- →Witwenrente unverzüglich nach Todesfall beantragen — rückwirkend nur bis zu 12 Monate möglich
- →Unterlagen: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, eigener Ausweis, eigene Rentenunterlagen
- →Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen — abzüglich Einkommensanrechnung
- →Eigene Altersrente wird als Einkommen angerechnet — Witwenrente kann stark gemindert werden
Junge Witwe mit Kindern — große Witwenrente trotz unter 47
Mutter (38) verliert Ehemann. Sie hat 2 Kinder (6 und 9 Jahre). Sie ist unter 47 Jahre alt.
- →Große Witwenrente trotz unter 47 Jahren: Kinder unter 18 begründen Anspruch auf große Witwenrente
- →Zusätzlich: Halbwaisenrente für jedes Kind beantragen (§ 48 SGB VI)
- →Kinderzuschlag: Wird zur Witwenrente addiert — abhängig von Beitragszeiten des Verstorbenen
- →Einkommensanrechnung: Eigenes Erwerbseinkommen über Freibetrag mindert die Rente — Steuerberater fragen
Kurze Ehezeit — DRV lehnt Witwenrente wegen Versorgungsehe ab
Witwe (65) war nur 10 Monate mit dem schwer erkrankten Ehemann verheiratet, bevor er starb. DRV lehnt Witwenrente ab.
- →Widerspruch einlegen: Versorgungsehe-Vermutung ist widerlegbar
- →Nachweis: Beziehung vor Heirat (Fotos, Zeugen, gemeinsame Wohnung), Heiratsplan vor Diagnose
- →Wenn Heirat wegen schwerer Erkrankung: DRV vermutet Versorgungsehe — Widerlegung sehr schwierig
- →Sozialgericht: Entscheidet unabhängig — kann Versorgungsehe-Vermutung für widerlegt erklären