Rechtssicher nach InsO §§ 286–303

Formloser Antrag: Restschuldbefreiung — Neustart nach der Privatinsolvenz

Nach 3 Jahren Wohlverhaltensperiode kann das Insolvenzgericht Restschuldbefreiung gewähren — alle verbleibenden Schulden werden getilgt. Wir erklären die Voraussetzungen und liefern die Vorlage.

InsO · Insolvenzrecht

Restschuldbefreiung: Voraussetzungen und Dauer

Seit 2021 beträgt die Wohlverhaltensperiode nur noch 3 Jahre (vorher 6 Jahre). Nach der Restschuldbefreiung sind alle Altschulden getilgt — ein echter Neustart.

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Seit 2021: Wohlverhaltensperiode 3 Jahre (für alle Insolvenzen ab 1.10.2020) — vorher 6 Jahre— Dauer

Für ältere Verfahren (vor 2020): Übergangsregelung — Dauer zwischen 3 und 6 Jahren je nach Zeitpunkt

Obliegenheiten: Arbeitspflicht, Abtretung pfändbarer Einkommensanteile, Meldepflichten, Schuldnerberatung— Obliegenheiten

Verletzung der Obliegenheiten = Versagung der RSB auf Antrag eines Gläubigers — sehr sorgfältig einhalten

Vorzeitige RSB: Nach 2 Jahren bei vollständiger Verfahrenskostentilgung — nach 2,5 Jahren bei 25 % Gläubigerbefriedigung— Vorzeitige RSB

Berechnung: 25 % bezogen auf angemeldete Forderungen — Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend

Wirkung der RSB: Alle Restschulden erlöschen — Ausnahme: Unterhaltsschulden, vorsätzliche unerlaubte Handlungen, Geldstrafen— Wirkung

§ 302 InsO: Bestimmte Schulden werden nicht befreit — z.B. Unterhalt, Schadenersatz aus Vorsatztaten

InsO §§ 300–303

Restschuldbefreiung: Fristen und Voraussetzungen

Je nach Zeitpunkt der Antragstellung und Leistung des Schuldners gelten unterschiedliche Mindestlaufzeiten.

VarianteVoraussetzungMindestlaufzeit
Reguläre RSBKeine besonderen Leistungen3 Jahre nach Insolvenzeröffnung
Vorzeitige RSB (2,5 Jahre)25 % Gläubigerbefriedigung + Verfahrenskosten2,5 Jahre nach Insolvenzeröffnung
Vorzeitige RSB (2 Jahre)Nur Verfahrenskosten vollständig gezahlt2 Jahre nach Insolvenzeröffnung
Versagung (Ausnahme)Obliegenheitsverletzung auf GläubigerantragKein Neustart — Schulden bleiben
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Typische Situationen

Restschuldbefreiung in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wird und was dabei zu beachten ist.

3 Jahre

Wohlverhaltensperiode abgelaufen — Antrag auf RSB

Insolvenz wurde 2021 eröffnet. 3 Jahre sind um. Antrag auf Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht.

  • Antrag beim Insolvenzgericht, das das Verfahren führt — Aktenzeichen notieren
  • Insolvenzverwalter bestätigt Obliegenheitserfüllung — Attest einholen
  • Gericht verkündet RSB im Schlusstermin — wenn kein Gläubiger Widerspruch einlegt
  • Schufa-Eintrag: RSB wird 3 Jahre nach Erteilung in der Schufa gelöscht
Vorzeitig

25 % der Schulden bezahlt — vorzeitige RSB nach 2,5 Jahren

Schuldner hat nach 2,5 Jahren 25 % der angemeldeten Forderungen und alle Verfahrenskosten bezahlt.

  • Nachweis: Quittungen und Kontoauszüge über gezahlte Beträge zusammenstellen
  • Antrag auf vorzeitige RSB beim Insolvenzgericht — vor Ablauf der 2,5 Jahre stellen
  • Gericht prüft Berechnung — 25 % bezogen auf angemeldete Forderungen zum Zeitpunkt des Antrags
  • Schuldnerberatung einschalten — Berechnung und Antragstellung professionell begleiten lassen
Widerspruch

Gläubiger behauptet Obliegenheitsverletzung — RSB droht versagt zu werden

Gläubiger behauptet, Schuldner habe Arbeitspflicht verletzt und war zeitweise arbeitslos.

  • Schriftliche Stellungnahme beim Gericht einreichen — Obliegenheitsverletzung bestreiten
  • Nachweis: Meldung beim Arbeitsamt, Bewerbungsnachweise, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Gericht prüft, ob Verletzung vorliegt und ob sie kausal für Gläubigerbenachteiligung war
  • Anwalt für Insolvenzrecht beauftragen — bei Versagungsantrag eines Gläubigers
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