Rechtssicher nach ZPO §§ 688–703d

Gerichtlicher Mahnbescheid: Unbezahlte Forderungen schnell durchsetzen

Wer Geld schuldet und nicht zahlt, kann per Mahnbescheid zur Zahlung aufgefordert werden — ohne Klage und ohne Anwalt. Wir erklären das Mahnverfahren und liefern die Vorlage für den Antrag.

ZPO · Mahnverfahren

Mahnbescheid: Ablauf und Kosten

Das gerichtliche Mahnverfahren ist der schnellste und günstigste Weg, eine Geldforderung ohne Klage durchzusetzen — wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, wird die Forderung vollstreckbar.

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Antrag online: Mahnbescheid wird beim zentralen Mahngericht des Bundeslandes beantragt — bundesweit online möglich— Online-Antrag

Onlineportal: www.mahngerichte.de — alle Bundesländer, papierlos, Gerichtskosten per Überweisung

Kosten: Gerichtsgebühr = halbe Klagegebühr — bei 1.000 € Forderung ca. 32 €, bei 5.000 € ca. 90 €— Kosten

Gerichtsgebühr nach GKG — kein Anwalt nötig. Kein Erfolg = keine Rückerstattung der Gebühr

Ablauf: Antrag → Mahnbescheid → 2 Wochen Widerspruchsfrist → Vollstreckungsbescheid → Zwangsvollstreckung— Ablauf

Kein Widerspruch: Gläubiger beantragt Vollstreckungsbescheid — wird Vollstreckungstitel (wie Urteil)

Widerspruch des Schuldners: Widerspruch ist binnen 2 Wochen möglich — dann wird Verfahren zur Klage— Widerspruch

Nach Widerspruch: Gläubiger muss Klage erheben — dann normales Klageverfahren. Kein Anwaltszwang bis 5.000 €

ZPO · Mahnverfahren vs. Klage

Mahnbescheid vs. Zahlungsklage

Das Mahnverfahren ist schneller und günstiger — solange der Schuldner nicht widerspricht.

KriteriumMahnbescheidZahlungsklage
KostenHalbe KlagegebührVolle Klagegebühr
Dauer4–8 Wochen6–18 Monate
AnwaltspflichtKein Anwalt nötigKein Anwalt bis 5.000 €
SchuldnerreaktionWiderspruch möglich (2 Wo.)Einspruch gegen Versäumnisurteil
Ergebnis bei ErfolgVollstreckungsbescheidUrteil
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Typische Situationen

Mahnbescheid in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann der Mahnbescheid das richtige Mittel ist und wie man vorgeht.

Handwerker

Handwerker erhält Rechnung nicht bezahlt — 2.800 € ausstehend

Fliesenleger hat Badezimmer saniert. Rechnung über 2.800 € trotz zweifacher Mahnung unbezahlt.

  • Voraussetzung: Schriftliche Mahnung muss vor Mahnbescheid erfolgt sein
  • Antrag online unter www.mahngerichte.de — Forderung genau beschreiben (Rechnungsdatum, Gegenstand)
  • Gerichtsgebühr bei 2.800 € ca. 57 € — per Überweisung zahlen
  • Zinsen beantragen: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz ab Verzugseintritt (§ 288 BGB)
Privatdarlehen

Freund zahlt geliehene 3.000 € nicht zurück — Mahnbescheid

Freund hat vor 2 Jahren 3.000 € geliehen. Rückzahlungstermin verstrichen — keine Reaktion.

  • Nachweis des Darlehens wichtig: Kontoauszug, Überweisungsbeleg oder schriftlicher Vertrag
  • Mahnbescheid online beantragen — Schuldner hat 2 Wochen Widerspruchsrecht
  • Kein Widerspruch: Vollstreckungsbescheid beantragen — dann Pfändung möglich
  • Widerspruch: Klageverfahren vor dem Amtsgericht (unter 5.000 € = Amtsgericht zuständig)
eBay-Kauf

Käufer zahlt nach eBay-Kauf nicht — 450 € offene Forderung

Privatverkäufer hat Notebook bei eBay verkauft und verschickt. Käufer zahlt den Kaufpreis nicht.

  • Kaufvertrag ist mit Zuschlag zustande gekommen — Kaufpreisanspruch ist rechtlich klar
  • Schriftliche Zahlungsaufforderung mit Frist (14 Tage) — Verzug beginnt damit
  • Mahnbescheid beim Mahngericht — Gerichtsgebühr bei 450 € ca. 18 €
  • Liefernachweis sichern: DHL-Tracking, Unterschrift bei Zustellung — für Vollstreckung wichtig
Verwandte Konzepte

Rund um Mahnbescheid und Forderungsdurchsetzung

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