Formloser DSGVO-Antrag: Auskunft, Löschung und Widerspruch gegen Datenverarbeitung
Jeder hat das Recht zu wissen, welche Daten ein Unternehmen über ihn speichert — und das Recht, diese löschen zu lassen. Wir erklären Ihre Rechte und liefern die Vorlage für den DSGVO-Antrag.
DSGVO-Rechte: Auskunft, Löschung und Widerspruch
Die DSGVO gibt Ihnen weitreichende Rechte gegenüber jedem Unternehmen, das Ihre Daten verarbeitet. Diese Rechte sind kostenlos durchsetzbar — und das Unternehmen muss binnen eines Monats antworten.
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Unternehmen muss Kopie der Daten, Zweck, Empfänger und Speicherdauer mitteilen — Frist kann auf 3 Monate verlängert werden
Ausnahmen: Löschung nicht möglich bei gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (z.B. Steuerrecht 10 Jahre) oder laufenden Verfahren
Widerspruch gegen Werbung ist sofort wirksam — Unternehmen muss die Verarbeitung für Werbezwecke einstellen
Zuständig: Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes des Unternehmens — kostenlos, keine Anwalt nötig
Betroffenenrechte nach DSGVO im Überblick
Diese Rechte stehen Ihnen gegenüber jedem Unternehmen zu, das Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.
| Recht | Grundlage | Frist des Unternehmens |
|---|---|---|
| Auskunft | Art. 15 DSGVO | 1 Monat (verlängerbar auf 3) |
| Berichtigung | Art. 16 DSGVO | 1 Monat |
| Löschung | Art. 17 DSGVO | 1 Monat |
| Einschränkung der Verarbeitung | Art. 18 DSGVO | 1 Monat |
| Datenübertragbarkeit | Art. 20 DSGVO | 1 Monat |
| Widerspruch | Art. 21 DSGVO | Sofort (Werbung) |
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DSGVO-Antrag in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie Sie Ihre DSGVO-Rechte effektiv durchsetzen.
Online-Shop speichert Daten nach Kontoauflösung — Löschung fordern
Nutzer hat Konto bei Online-Shop gelöscht, erhält aber weiterhin E-Mails und vermutet, Daten sind noch gespeichert.
- → Auskunftsantrag (Art. 15) stellen — erfahren, welche Daten noch gespeichert sind
- → Löschantrag (Art. 17) direkt nach Auskunft stellen — oder kombiniert in einem Schreiben
- → Unternehmen muss binnen 1 Monat antworten — keine Antwort: Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten
- → Datenschutzbeauftragter des Unternehmens direkt anschreiben — muss auf Website ausgewiesen sein
Newsletter trotz Abbestellung — Widerspruch Art. 21 DSGVO
Nutzer hat Newsletter mehrfach abbestellt und erhält weiterhin Werbemails. Erneuter Widerspruch ohne Reaktion.
- → Formaler Widerspruch (Art. 21 DSGVO) per E-Mail an Datenschutzbeauftragten
- → Frist: Sofort — Unternehmen muss Werbeverarbeitung unverzüglich einstellen
- → Keine Reaktion: Beschwerde bei Datenschutzbehörde des Bundeslandes — Bußgelder möglich
- → Beweise sichern: Screenshots der Abbestellung, erhaltene E-Mails mit Datum
Schufa speichert falsche Daten — Berichtigung und Löschung
Schufa hat einen bereits bezahlten Kredit noch als offen gespeichert. Bonität des Nutzers ist schlechter als sie sein sollte.
- → Kostenlose Schufa-Eigenauskunft anfordern (Art. 15 DSGVO / BDSG § 34) — Daten einsehen
- → Falsche Daten: Berichtigungsantrag (Art. 16 DSGVO) mit Nachweis (Zahlungsbeleg)
- → Bereits bezahlte Forderungen: Löschantrag — Schufa muss nach Begleichung löschen
- → Keine Reaktion: Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten (Schufa-Sitz: Wiesbaden)
Weitere Antragsthemen im Privatrecht
Schufa-Auskunft
Kostenlose Schufa-Eigenauskunft und Berichtigung falscher Einträge nach DSGVO.
Zur VorlageFormloser Antrag: Recht und Verträge
Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist einer von mehreren rechtlichen Anträgen.
Zur ÜbersichtVorlagen für Ämter, Kassen und Schulen
Auskunftsrechte gelten gegenüber Behörden, Kassen und Unternehmen.
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