Rechtssicher nach BDSG § 34 & DSGVO Art. 15

Kostenlose Schufa-Auskunft: Eigenauskunft, Berichtigung und Löschung von Einträgen

Einmal im Jahr haben Sie das Recht auf eine kostenlose Schufa-Eigenauskunft — und das Recht, fehlerhafte Einträge berichtigen und zu Unrecht gespeicherte Daten löschen zu lassen.

BDSG · Schufa-Recht

Schufa-Auskunft: Rechte und Löschfristen

Die Schufa speichert Daten zur Bonität — Kredite, Konten, Zahlungsstörungen. Fehlerhafte Daten senken den Score unberechtigterweise. Kennen Sie Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung und Löschung sind kostenlos.

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Kostenlose Eigenauskunft: Einmal jährlich kostenlos nach BDSG § 34 / DSGVO Art. 15 — über meineschufa.de— Eigenauskunft

Bonitätsauskunft (z.B. für Vermieter) ist kostenpflichtig — Eigenauskunft ist für Sie selbst, nicht für Dritte

Löschfristen: Erledigte Forderungen nach 3 Jahren, Insolvenz nach 3 Jahren ab RSB, Anfragen nach 12 Monaten— Löschfristen

Fristen laufen ab Jahresende des Ereignisjahres — z.B. Zahlung im März 2022 = Löschung 31.12.2025

Berichtigung: Fehlerhafte Einträge können jederzeit berichtigt werden — Schufa muss innerhalb 1 Monat reagieren— Berichtigung

Nachweis einreichen: Quittung, Kontoauszug, Gläubigerbestätigung — Schufa prüft beim Gläubiger nach

Score: Schufa-Score ist keine feste Note — er wird regelmäßig neu berechnet. Löschung falscher Daten verbessert ihn— Score

Welche Faktoren den Score beeinflussen, gibt Schufa nicht vollständig bekannt — Löschungen wirken sich positiv aus

Schufa · Löschfristen

Schufa-Daten und ihre Speicherfristen

Jeder Schufa-Eintrag hat eine gesetzliche oder vereinbarte Löschfrist. Nach Ablauf muss die Schufa löschen.

DatenkategorieSpeicherdauerLöschung ab
Anfragen (Kreditanfrage)12 Monate12 Monate nach Anfrage
Laufende KrediteWährend Laufzeit3 Jahre nach Rückzahlung
Erledigte Forderungen3 Jahre31.12. des 3. Folgejahres
Insolvenz (eröffnet)3 Jahre3 Jahre nach RSB
Privatinsolvenzeröffnung3 Jahre3 Jahre ab Eröffnung
Girokonten, Kreditkarten3 Jahre3 Jahre nach Kündigung
Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Antrag-Generator — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Antragsgrund

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Typische Situationen

Schufa-Auskunft in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie die Eigenauskunft beantragt und fehlerhafte Einträge berichtigt werden.

Wohnungssuche

Vermieter verlangt Schufa — kostenlose Eigenauskunft beschaffen

Wohnungsbewerber braucht aktuelle Schufa-Auskunft für Vermieter. Kostenpflichtige Bonitätsauskunft vermeiden.

  • Kostenlose Eigenauskunft unter meineschufa.de/datenkopie beantragen (DSGVO Art. 15)
  • Eigenauskunft ist für Sie selbst — Vermieter erwartet meist die kostenpflichtige Bonitätsauskunft (17,95 €)
  • Tipp: Eigenauskunft zeigt dieselben Daten — viele Vermieter akzeptieren sie
  • Einträge prüfen: Fehler jetzt korrigieren lassen — nicht erst wenn Vermieter ablehnt
Falscher Eintrag

Schufa zeigt bezahlten Kredit als offen — Berichtigung fordern

Kredit ist seit 2 Jahren vollständig getilgt. Schufa-Eigenauskunft zeigt Kredit noch als laufend.

  • Berichtigungsantrag an Schufa schriftlich — mit Kontoauszug oder Tilgungsnachweis der Bank
  • Schufa ist verpflichtet, Eintrag beim Gläubiger zu prüfen — muss binnen 1 Monat antworten
  • Bank um schriftliche Tilgungsbestätigung bitten — stärkt den Berichtigungsantrag
  • Keine Reaktion: Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten (Schufa-Sitz: Wiesbaden)
Nach Insolvenz

Restschuldbefreiung seit 3 Jahren — Schufa-Eintrag noch vorhanden

Restschuldbefreiung wurde 2021 erteilt. 3-Jahres-Frist ist abgelaufen. Schufa-Eintrag besteht noch.

  • Eigenauskunft anfordern — prüfen, welche RSB-Einträge noch vorhanden sind
  • Löschantrag schriftlich: Nachweis des RSB-Beschlusses (Insolvenzgericht) beilegen
  • Frist: 3 Jahre nach RSB-Erteilung — nicht nach Insolvenzeröffnung
  • Verbleibende Einträge: Bank darf RSB-Information nach Löschfrist nicht mehr nutzen
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Rund um Schufa und Bonitätsrecht

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