BGB · Mietrecht · Stand 2026

Mieterrechte: Was Mieter gegenüber dem Vermieter durchsetzen können

Mieter haben gesetzliche Rechte aus dem BGB: die Mietminderung bei Mängeln (§ 536), den Schutz vor Kündigung (§§ 573, 574), die Rückzahlung der Kaution (§ 551), die Prüfung der Betriebskosten (§ 556) und die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (§ 558). Fast alle werden mit einem formlosen Schreiben geltend gemacht — und fast keines davon ist ein Antrag: Man erklärt, zeigt an oder widerspricht.

BGB · Mietrecht

Die acht Rechte des Mieters

Jedes Recht hat seine eigene Norm, seine eigene Frist und sein eigenes Schreiben. Wer das passende wählt, spart sich den Anwalt.

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Mietminderung bei Mängeln — die Miete sinkt kraft Gesetzes, ohne Antrag — § 536 BGB

Sobald ein erheblicher Mangel den Gebrauch beeinträchtigt und der Vermieter davon weiß, ist die Miete gemindert. Die Höhe richtet sich nach der Bruttomiete und liegt je nach Mangel zwischen wenigen Prozent und hundert.

Mängelanzeige — die Pflicht, die zugleich das Recht sichert — § 536c BGB

Ohne Anzeige keine Minderung für die Zeit davor. Das Schreiben ist deshalb der erste Schritt bei jedem Mangel: Beschreibung, Frist zur Beseitigung, Fotos als Anlage.

Kündigungsschutz und Widerspruch — auch gegen eine wirksame Kündigung — §§ 573, 574 BGB

Der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse. Selbst dann kann der Mieter der Kündigung wegen unzumutbarer Härte widersprechen — spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses.

Eigenbedarf — der häufigste Kündigungsgrund und seine Grenzen — § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Der Bedarf muss konkret begründet und die Person benannt sein. Fällt er später weg, kann Schadensersatz in Betracht kommen; vorgetäuschter Eigenbedarf ist einer der häufigsten Streitpunkte vor Gericht.

Kaution — höchstens drei Nettokaltmieten, in Raten zahlbar — § 551 BGB

Mehr darf der Vermieter nicht verlangen, und er muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen. Nach dem Auszug ist sie zurückzuzahlen; in der Praxis wird eine Prüffrist von drei bis sechs Monaten akzeptiert.

Betriebskostenabrechnung — zwölf Monate für beide Seiten — § 556 BGB

Der Vermieter muss binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen, sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen. Sie haben ebenfalls zwölf Monate ab Zugang, um Einwendungen zu erheben — und ein Recht auf Belegeinsicht.

Mieterhöhung — nur in Grenzen und mit Zustimmung — §§ 558, 559, 556d BGB

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in angespannten Märkten 15 Prozent. Nach einer Modernisierung dürfen 8 Prozent der Kosten jährlich umgelegt werden. Die Erhöhung braucht Ihre Zustimmung.

Eigentümerwechsel — Kauf bricht nicht Miete — § 566 BGB

Wird das Haus verkauft, tritt der Käufer in den bestehenden Mietvertrag ein. Der Mietvertrag gilt unverändert weiter; eine Kündigung braucht auch der neue Eigentümer einen gesetzlichen Grund.

Recht · Norm · Frist · Schreiben

Welches Recht welches Schreiben braucht

Die Spalte ganz rechts zeigt, warum das Wort Antrag im Mietrecht selten passt: Man erklärt, zeigt an oder widerspricht.

Recht Norm Frist
Mietminderung § 536 BGB ab Anzeige des Mangels
Mängelanzeige § 536c BGB unverzüglich
Widerspruch gegen die Kündigung § 574b BGB 2 Monate vor Vertragsende
Kaution zurückfordern § 551 BGB 3–6 Monate nach Auszug (Praxis)
Betriebskosten prüfen § 556 Abs. 3 BGB 12 Monate ab Zugang
Mieterhöhung ablehnen § 558b BGB Ende des 2. Monats nach Zugang
Selbstvornahme § 536a Abs. 2 BGB nach fruchtloser Frist
Zurückbehaltungsrecht § 320 BGB solange der Mangel besteht

Für Gewerbemietverhältnisse gelten abweichende Regeln; diese Übersicht betrifft die Wohnraummiete. Fristen ohne gesetzliche Grundlage sind als Praxiswerte gekennzeichnet.

Typische Situationen

Mieterrechte in der Praxis

Vier Lagen, in denen sich das Vorgehen unterscheidet — und die Norm, die dabei zählt.

Mängel

Schimmel, Wasserschaden oder die Heizung fällt aus

Der häufigste Fall. Erst anzeigen, dann dokumentieren, dann mindern — und die geminderte Miete unter Vorbehalt zahlen.

  • Mangel sofort schriftlich anzeigen und eine Frist zur Beseitigung setzen (§ 536c BGB)
  • Fotos mit Datum und ein Mängelprotokoll anlegen
  • Die Minderungsquote an Urteilen orientieren, nicht schätzen
  • Im Zweifel unter Vorbehalt zahlen — das schützt vor der Kündigung wegen Rückstands
Kündigung

Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarfs

Eine Kündigung ist noch kein Auszug. Prüfen Sie zuerst die Form, dann den Grund, dann die Härtefallgründe.

  • Kündigung muss schriftlich sein, begründet und die Person des Eigenbedarfs benennen
  • Widerspruch wegen unzumutbarer Härte bis zwei Monate vor Vertragsende (§ 574b BGB)
  • Kündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer: drei, sechs oder neun Monate
  • Bei Zweifeln am Eigenbedarf: Vorgetäuschter Bedarf kann Schadensersatz auslösen
Geld

Die Betriebskostenabrechnung fordert eine Nachzahlung

Zwei Fristen entscheiden: die des Vermieters für die Abrechnung und Ihre für die Einwendung.

  • Abrechnung muss binnen zwölf Monaten nach Periodenende zugehen, sonst keine Nachforderung
  • Belegeinsicht verlangen — darauf besteht ein Anspruch
  • Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig
  • Wer Grundsicherungsgeld bezieht: Die Nachzahlung ist ein Bedarf im Monat der Fälligkeit
Auszug

Nach dem Auszug kommt die Kaution nicht zurück

Der Vermieter darf prüfen, aber nicht unbegrenzt. Nach der Abrechnung ist der Rest fällig.

  • Eine Prüffrist von drei bis sechs Monaten gilt in der Praxis als angemessen
  • Einbehalte müssen konkret begründet und beziffert werden
  • Schönheitsreparaturklauseln sind häufig unwirksam — prüfen, bevor Sie streichen
  • Zahlungsaufforderung mit Frist, danach Mahnbescheid oder Klage beim Amtsgericht
Ratgeber · Silo Wohnen

Ratgeber zu den einzelnen Mieterrechten

Zu den häufigsten Mängeln gibt es eine eigene Seite mit Quoten, Urteilen und dem passenden Schreiben.

Mietminderung: Höhe, Tabelle und Vorgehen

Wie die Quote berechnet wird, warum die Bruttomiete die Basis ist und welches Risiko eine zu hohe Minderung birgt.

Zum Ratgeber

Mietminderung bei Schimmel

Die Beweislast zwischen Bausubstanz und Lüftungsverhalten — und was der BGH 2018 wirklich entschieden hat.

Zum Ratgeber

Mietminderung bei Wasserschaden

Quoten nach Raum, Trocknungsgeräte samt Stromkosten und die Frage, welche Versicherung wofür zuständig ist.

Zum Ratgeber

Mietminderung bei Heizungsausfall

Heizperiode, Mindesttemperaturen und die tagesgenaue Berechnung — mit den Quoten aus der Rechtsprechung.

Zum Ratgeber

Formloser Antrag Mietrecht: alle Vorlagen

Vorlagen und Generatoren für Mängelanzeige, Mietminderung, Widerspruch gegen die Kündigung, Kautionsrückgabe und mehr.

Zu den Vorlagen
Begriffe

Die Begriffe des Mietrechts

Neun Wörter, die in fast jedem Schreiben an den Vermieter vorkommen.

Mietmangel — die erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs Minderungsquote — der Prozentsatz, um den sich die Miete verringert Bruttomiete — Basis der Minderung, einschließlich Nebenkosten Mängelanzeige — die Voraussetzung jeder Minderung Zurückbehaltungsrecht — Druckmittel nach § 320 BGB Kappungsgrenze — 20 Prozent in drei Jahren, 15 in angespannten Märkten Sozialklausel — Härtefallwiderspruch gegen die Kündigung nach § 574 BGB Betriebskosten — die umlagefähigen Kosten nach der Betriebskostenverordnung Was ist ein formloser Antrag?