§ 536 BGB · Heizperiode 1.10.–30.4.

Mietminderung bei Heizungsausfall: Höhe, Heizperiode und Frist

Fällt die Heizung in der Heizperiode aus, mindert sich die Miete ab dem ersten Tag nach der Anzeige — bei komplettem Ausfall im Winter bis zu 100 Prozent. Gerechnet wird tagesgenau von der Bruttomiete: Drei Tage Ausfall sind drei Dreißigstel der Monatsquote. Außerhalb der Heizperiode und ohne Warmwasserausfall bleibt dagegen meist alles beim Alten.

Wann ein Ausfall überhaupt ein Mangel ist

Die Heizperiode läuft nach allgemeiner Übung vom 1. Oktober bis zum 30. April. In dieser Zeit schuldet der Vermieter eine beheizbare Wohnung; außerhalb nur dann, wenn die Außentemperatur mehrere Tage hintereinander unter etwa 16 Grad fällt.

Die Mindesttemperatur ist gesetzlich nicht geregelt, in der Rechtsprechung aber eingespielt: tagsüber, etwa von 6 bis 23 Uhr, sind 20 bis 22 Grad in Wohnräumen geschuldet, nachts rund 18 Grad. Wird dieser Wert nicht erreicht, liegt ein Mangel vor — auch wenn die Heizung grundsätzlich läuft.

Der Umfang entscheidet über die Höhe: Ein einzelner kalter Heizkörper wirkt anders als eine Wohnung ohne jede Wärme. Fällt zusätzlich das Warmwasser aus, kommt eine eigene Quote hinzu.

Die Dauer wird tagesgenau gerechnet. Eine Monatsquote von 60 Prozent bedeutet bei drei Tagen Ausfall nicht 60 Prozent der Monatsmiete, sondern 60 Prozent von drei Dreißigsteln.

Was ausgefallen ist — und was das ändert

Drei Konstellationen mit deutlich unterschiedlichen Quoten.

Vollständiger Ausfall in der Heizperiode

Die Wohnung lässt sich nicht mehr auf die geschuldete Temperatur bringen. In den Wintermonaten rechtfertigt das die höchsten Quoten überhaupt, bis zur vollständigen Mietfreiheit — die Wohnung ist dann faktisch unbewohnbar.

Teilausfall: einzelner Raum oder zu geringe Leistung

Ein kalter Heizkörper im Schlafzimmer oder eine Wohnung, die nur 15 Grad erreicht. Die Quote richtet sich danach, welcher Raum betroffen ist und wie weit die Temperatur unter dem geschuldeten Wert bleibt.

Kein Warmwasser

Der Warmwasserausfall ist ein eigener Mangel und mindert auch im Sommer, wenn die Heizung selbst gar nicht gebraucht wird. Fallen Heizung und Warmwasser zusammen aus, addieren sich die Beeinträchtigungen zu einer höheren Gesamtquote.

Ersatzheizung und Notdienst

Ein Heizlüfter überbrückt, verbraucht aber viel Strom. Diese Mehrkosten sind als Aufwendungsersatz nach § 536a Abs. 2 BGB erstattungsfähig, wenn der Vermieter mit der Reparatur in Verzug ist. Zählerstand notieren.

Wann die Minderung greift

Vier Punkte, die im Streitfall geprüft werden.

1

Die geschuldete Temperatur wird nicht erreicht

Maßstab sind rund 20 bis 22 Grad tagsüber und 18 Grad nachts in Wohnräumen, im Bad etwas mehr. Messen Sie in Zimmermitte, etwa einen Meter über dem Boden, und notieren Sie Uhrzeit und Außentemperatur.

2

Der Ausfall fällt in die Heizperiode oder es ist dauerhaft kalt

Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April besteht die Heizpflicht ohne Weiteres. Außerhalb greift sie, wenn die Außentemperatur an mehreren Tagen hintereinander niedrig bleibt — dann ist auch im Sommer zu heizen.

3

Der Mangel wurde angezeigt

Melden Sie den Ausfall sofort, im Winter telefonisch und noch am selben Tag schriftlich. Die Minderung läuft ab dem Zugang der Anzeige; jeder Tag Verzögerung kostet bares Geld.

4

Die Ursache liegt nicht bei Ihnen

Ein zugedrehtes Thermostatventil, ein nicht entlüfteter Heizkörper oder ein selbst verschuldeter Defekt begründen keinen Mangel. Prüfen Sie das Naheliegende, bevor Sie mindern — das kostet fünf Minuten.

Rechtsgrundlage: Heizpflicht und Minderung

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Mindesttemperatur gibt es nicht. Sie folgt aus der Pflicht des Vermieters, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB), und ist von den Gerichten konkretisiert worden. §§ 535, 536, 536a, 536c BGB

Kurze Fristen im Winter

Anders als bei Schimmel ist der Ausfall der Heizung eilbedürftig. In den Wintermonaten gelten ein bis zwei Tage als angemessene Frist; bei Frostgefahr noch weniger. Setzen Sie die Frist ausdrücklich und schriftlich.

Selbstvornahme nach Fristablauf

Bleibt der Vermieter untätig, dürfen Sie den Notdienst selbst beauftragen und die Kosten nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB ersetzt verlangen. Kündigen Sie das vorher schriftlich an und holen Sie, wenn die Zeit es erlaubt, ein zweites Angebot ein.

Tagesgenaue Berechnung

Die Minderung gilt nur für die Dauer der Beeinträchtigung. Bei einer Bruttomiete von 900 Euro und einer Quote von 100 Prozent für drei Tage im Januar sind das 900 geteilt durch 30, mal drei — also 90 Euro.

Orientierungswerte · Rechtsprechung

Minderungsquoten bei Heizungsausfall

Die Werte stammen aus veröffentlichten Urteilen. Entscheidend sind Jahreszeit, Umfang des Ausfalls und die erreichte Raumtemperatur.

Situation Richtwert Zeitraum
Kompletter Heizungsausfall in den Wintermonaten bis 100 % Dezember bis Februar
Heizungsausfall von September bis Februar 100 % durchgehend
Ausfall der Heizung 70 % Heizperiode
Heizung defekt, nur 15 °C erreicht 25 % Winter
Schlafzimmer nicht beheizbar 20 % Februar
Ausfall außerhalb der Heizperiode, kein Warmwasser betroffen 0 % Mai bis September
Nur Warmwasser fällt aus 10–15 % ganzjährig
Vollständiger Ausfall von Warmwasser, Licht und Kochmöglichkeit 100 % ganzjährig

Fundstellen aus den Urteilssammlungen der Mietervereine. Die Quote bezieht sich auf die Bruttomiete und gilt tagesgenau für die Dauer des Ausfalls.

In fünf Schritten bei Heizungsausfall

1

Das Naheliegende ausschließen

Thermostat aufgedreht, Heizkörper entlüftet, Anlagendruck in Ordnung? Fünf Minuten Prüfung ersparen im Zweifel eine unberechtigte Minderung.

2

Temperatur protokollieren

Mehrmals täglich messen, in Zimmermitte, etwa einen Meter über dem Boden. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Raum und Außentemperatur — dieses Protokoll ist der Beweis.

3

Sofort melden und kurze Frist setzen

Im Winter telefonisch und noch am selben Tag schriftlich, mit einer Frist von ein bis zwei Tagen. Bei Frostgefahr entsprechend kürzer.

4

Minderung ab dem Folgetag erklären

Nennen Sie Prozentsatz und Starttag und weisen Sie darauf hin, dass tagesgenau gerechnet wird. Zahlen Sie unter Vorbehalt, wenn die Quote unsicher ist.

5

Ersatzheizung belegen

Wenn Sie einen Heizlüfter einsetzen, notieren Sie den Zählerstand vorher und nachher. Die Mehrkosten sind nach Fristablauf erstattungsfähig.

Muster: Mängelanzeige Heizungsausfall mit Minderung

Kurze Frist, gemessene Temperaturen und der Hinweis auf die Ersatzheizung — die drei Punkte, auf die es im Winter ankommt.

Universal-Muster
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich den Ausfall der Heizung in meiner Wohnung an und erkläre die Minderung
der Miete nach § 536 BGB.

Seit dem [DATUM] wird die Wohnung nicht mehr beheizt. Gemessen habe ich am [DATUM] um
[UHRZEIT] in [RAUM] eine Temperatur von [WERT] Grad bei einer Außentemperatur von [WERT]
Grad. Geschuldet sind tagsüber 20 bis 22 Grad. [Zusätzlich steht kein Warmwasser zur
Verfügung.]

Ich fordere Sie auf, die Heizung bis zum [DATUM, ein bis zwei Tage] instand zu setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf werde ich einen Notdienst beauftragen und die Kosten nach
§ 536a Abs. 2 BGB geltend machen.

Ab dem [DATUM] mindere ich die Miete um [PROZENTSATZ] Prozent der Bruttomiete, tagesgenau
für die Dauer des Ausfalls. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rückforderung.

Für die Übergangszeit setze ich einen Heizlüfter ein; den Zählerstand habe ich mit
[WERT] kWh festgehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Hinweis: Im Winter zählt jede Stunde. Schicken Sie das Schreiben per Fax mit Sendebericht oder werfen Sie es mit Zeugen ein — ein Einschreiben, das erst in drei Tagen ankommt, verschenkt drei Tage Minderung.

Expertenwissen

Praxis: rechnen, messen, belegen

So rechnen Sie tagesgenau

Beispiel

Bruttomiete 900 Euro, kompletter Ausfall an drei Januartagen, Quote 100 Prozent: 900 geteilt durch 30 ergibt 30 Euro pro Tag, also 90 Euro Minderung.

Messen statt schätzen

Ein Thermometer in Zimmermitte, mehrmals täglich, mit Datum, Uhrzeit und Außentemperatur. Ohne Messwerte ist jede Quote angreifbar.

Die Heizperiode kennen

Vom 1. Oktober bis 30. April gilt die Heizpflicht ohne Weiteres. Im Sommer nur bei mehreren kalten Tagen hintereinander — sonst mindert allein der Warmwasserausfall.

Heizlüfter: Zählerstand festhalten

Die Stromkosten sind nach Fristablauf erstattungsfähig. Ohne Anfangs- und Endstand lässt sich der Mehrverbrauch nicht beziffern.

Kurze Fristen setzen

Anders als bei Schimmel sind im Winter ein bis zwei Tage angemessen. Wer vier Wochen einräumt, verschenkt den Anspruch auf Selbstvornahme.

Häufige Fragen zum Heizungsausfall

Ab wann kann ich bei Heizungsausfall mindern?

Ab dem Zugang der Mängelanzeige, also praktisch ab dem Tag, an dem Sie den Ausfall gemeldet haben. Gerechnet wird tagesgenau: Drei Tage Ausfall bedeuten drei Dreißigstel der Monatsquote. Melden Sie deshalb sofort — jeder Tag Verzögerung ist verlorenes Geld.

Welche Temperatur muss die Wohnung haben?

Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung sind tagsüber, etwa von 6 bis 23 Uhr, 20 bis 22 Grad in Wohnräumen geschuldet, nachts rund 18 Grad. Wird das nicht erreicht, liegt ein Mangel vor, auch wenn die Heizung grundsätzlich läuft.

Kann ich auch im Sommer mindern?

Für die Heizung in der Regel nicht, denn außerhalb der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April besteht keine Heizpflicht — es sei denn, die Außentemperatur bleibt mehrere Tage hintereinander niedrig. Fällt dagegen das Warmwasser aus, mindert das ganzjährig.

Wie viel Minderung bei drei Tagen ohne Heizung?

Die Monatsquote wird auf die Tage umgerechnet. Bei einer Bruttomiete von 900 Euro und einer Quote von 100 Prozent für drei Tage im Januar sind das 90 Euro. Bei einer Quote von 50 Prozent entsprechend 45 Euro. Die Quote selbst richtet sich nach Jahreszeit und Umfang des Ausfalls.

Wer zahlt den Heizlüfter und den Strom dafür?

Setzen Sie ihn ein, nachdem Sie dem Vermieter erfolglos eine Frist gesetzt haben, sind die Mehrkosten Aufwendungsersatz nach § 536a Abs. 2 BGB. Notieren Sie den Zählerstand vor und nach dem Einsatz, sonst lässt sich der Mehrverbrauch nicht beziffern. Das Gerät selbst wird in der Regel nur bei längerem Ausfall erstattet.

Was ist, wenn nur das Warmwasser fehlt?

Das ist ein eigenständiger Mangel und mindert auch im Sommer. Die Quoten liegen nach den Urteilssammlungen meist im Bereich von 10 bis 15 Prozent, bei vollständigem Ausfall mehrerer Grundfunktionen — Warmwasser, Licht, Kochmöglichkeit — kann die Minderung bis 100 Prozent reichen.

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