§ 22 TVöD / TV-L · Arbeitgeberleistung

Krankengeldzuschuss: Wer ihn bekommt, wie lange und wie viel

Der Krankengeldzuschuss ist eine Leistung des Arbeitgebers, nicht der Krankenkasse. Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt die Kasse Krankengeld — 2026 höchstens 135,63 Euro am Tag —, und der tarifgebundene Arbeitgeber stockt die Differenz zum bisherigen Nettoentgelt auf. Wie lange, hängt allein an der Beschäftigungszeit: mehr als ein Jahr bis zum Ende der 13. Woche, mehr als drei Jahre bis zum Ende der 39. Woche.

Drei Zahlungen in drei Phasen — und drei verschiedene Zahler

Wochen 1 bis 6: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, volles Entgelt (§ 3 EFZG). Anspruch besteht nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung.

Ab Woche 7: Krankengeld der Krankenkasse — 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts (§ 47 SGB V). Gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze: 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat, also höchstens 135,63 Euro am Tag.

Ab Woche 7 zusätzlich: Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers. Er füllt die Lücke zwischen dem tatsächlichen Krankengeld und dem bisherigen Nettoentgelt (§ 22 Abs. 2 TVöD). Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht — er folgt aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag.

Die häufigste Verwechslung: Der Zuschuss steht nicht im SGB V. Wer sich gegenüber dem Arbeitgeber auf § 44 SGB V beruft, zitiert die Norm für das Krankengeld der Kasse — nicht die für den Zuschuss.

Wer den Zuschuss zahlt

Ohne tarifliche oder vertragliche Grundlage besteht kein Anspruch.

Öffentlicher Dienst: TVöD und TV-L

Beide regeln den Zuschuss in § 22 gleichlautend: Höhe ist der Unterschiedsbetrag zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt, die Dauer richtet sich nach der Beschäftigungszeit.

Kirchliche Träger: AVR und KAVO

Caritas, Diakonie und andere kirchliche Arbeitgeber haben eigene Arbeitsvertragsrichtlinien mit ähnlichen, aber nicht identischen Regelungen. Prüfen Sie die Fassung, die für Ihren Träger gilt — die Fristen können abweichen.

Branchentarife und Haustarife

In der Metall- und Elektroindustrie, im Einzelhandel, bei Bahn und Post gibt es eigene Regelungen mit abweichender Dauer und Bezugsgröße. Maßgeblich ist immer der Tarifvertrag, der für Ihren Betrieb gilt.

Ohne Tarifbindung: nur mit Vertragsklausel

Fehlt ein Tarifvertrag, entsteht ein Anspruch nur aus einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Eine gesetzliche Auffangregel gibt es nicht.

Voraussetzungen des Anspruchs

Vier Punkte, von denen der erste die meisten Fälle entscheidet.

1

Mehr als ein Jahr Beschäftigungszeit

Bis zu einem Jahr sieht § 22 Abs. 3 TVöD keinen Zuschuss vor. Maßgeblich ist allerdings die Beschäftigungszeit, die im Laufe der Arbeitsunfähigkeit vollendet wird — wer während der Krankheit das erste Jahr voll macht, hat ab diesem Zeitpunkt Anspruch.

2

Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung wird gezahlt

Der Zuschuss knüpft an die Leistung des Sozialleistungsträgers an. Ohne Krankengeld — etwa in einer Sperrzeit oder bei Aussteuerung — gibt es auch keinen Zuschuss.

3

Der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder hat sich vertraglich verpflichtet

Die Tarifbindung folgt aus der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband, aus einer Allgemeinverbindlicherklärung oder aus einer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag. Im Zweifel gibt der Betriebs- oder Personalrat Auskunft.

4

Das Arbeitsverhältnis besteht fort

Der Zuschuss wird nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt und endet auch mit dem Beginn einer Rente aus eigener Versicherung.

Rechtsgrundlage: § 22 TVöD und § 23c SGB IV

Der Zuschuss selbst steht im Tarifvertrag. Seine steuerliche und beitragsrechtliche Behandlung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch — und die ist für Beschäftigte günstiger, als viele erwarten. § 22 TVöD / TV-L · § 3 EFZG · § 23c SGB IV

Steuerpflichtig, aber meist beitragsfrei

Der Zuschuss ist Arbeitslohn und damit lohnsteuerpflichtig. Beitragsfrei in der Sozialversicherung bleibt er nach § 23c Abs. 1 SGB IV, soweit er zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 Euro im Monat übersteigt.

Privat Versicherte: fiktives Krankengeld

Wer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, für den wird ein fiktives Krankengeld in Höhe des Höchstsatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Bei Teilzeitbeschäftigten wird dieser Betrag zeitanteilig umgerechnet.

Ausschlussfrist von sechs Monaten

Tarifliche Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden (§ 37 TVöD). In Arbeitsverträgen ohne Tarifbindung sind häufig drei Monate vereinbart. Wer eine falsche Abrechnung zu spät rügt, verliert den Anspruch endgültig.

§ 22 Abs. 3 TVöD · Dauer

Wie lange der Zuschuss läuft

Allein die Beschäftigungszeit entscheidet. Die Fristen laufen seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit und schließen die sechs Wochen Entgeltfortzahlung ein.

Beschäftigungszeit Zuschuss bis Höhe
bis zu einem Jahr kein Zuschuss nur Krankengeld der Kasse
mehr als ein Jahr Ende der 13. Woche Nettoentgelt minus Krankengeld
mehr als drei Jahre Ende der 39. Woche Nettoentgelt minus Krankengeld
Teilzeitbeschäftigung wie oben anteilig
Privat versichert wie oben gegen fiktives Krankengeld gerechnet
Rentenbeginn endet sofort
Ende des Arbeitsverhältnisses endet sofort

Angaben für TVöD und TV-L, die in § 22 gleichlautend sind. Andere Tarifverträge regeln eigene Fristen. Höchstbetrag des Krankengeldes 2026: 135,63 Euro kalendertäglich, abgeleitet aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich.

In vier Schritten zum Zuschuss

1

Krankengeldbescheid der Kasse anfordern

Er weist Beginn und Höhe des Krankengeldes aus und ist die Rechengrundlage für den Zuschuss. Die Kasse stellt ihn kostenfrei aus, meist innerhalb weniger Tage.

2

Personalabteilung formlos informieren

Ein kurzes Schreiben mit Verweis auf die einschlägige Tarifnorm und dem Bescheid als Anlage. Ein besonderes Antragsformular ist nicht vorgeschrieben.

3

Die Abrechnung nachrechnen

Der Zuschuss muss als eigene Position erscheinen. Prüfen Sie, ob als Bezugsgröße das Nettoentgelt im Sinne des Tarifvertrags angesetzt wurde und ob die Beschäftigungszeit richtig erfasst ist.

4

Fehler innerhalb von sechs Monaten rügen

Tarifliche Ansprüche verfallen nach § 37 TVöD, wenn sie nicht binnen sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Schreiben Sie lieber zu früh als zu spät.

Muster: Krankengeldzuschuss beim Arbeitgeber geltend machen

Formloses Schreiben an die Personalabteilung. Die Tarifnorm und der Krankengeldbescheid sind die beiden Bausteine, auf die es ankommt.

Universal-Muster
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem [DATUM] bin ich arbeitsunfähig erkrankt. Die Entgeltfortzahlung endete am
[DATUM]; seither erhalte ich Krankengeld von meiner Krankenkasse.

Hiermit mache ich den Krankengeldzuschuss nach § 22 Abs. 2 [TVöD / TV-L / AVR] geltend.
Meine Beschäftigungszeit beträgt [ZAHL] Jahre, sodass der Zuschuss nach § 22 Abs. 3
längstens bis zum Ende der [13. / 39.] Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu zahlen
ist.

Den Bescheid meiner Krankenkasse über Beginn und Höhe des Krankengeldes füge ich bei.

Ich bitte um Abrechnung mit der nächsten Entgeltzahlung und um eine Aufstellung, aus der
sich die Berechnung nachvollziehen lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Hinweis: Berufen Sie sich auf die Tarifnorm, nicht auf § 44 SGB V — dort steht das Krankengeld der Kasse, nicht der Zuschuss des Arbeitgebers. Und achten Sie auf die Ausschlussfrist von sechs Monaten.

Expertenwissen

Berechnung, Steuer und Sonderfälle

So entsteht der Betrag

Rechenweg

Bisheriges Nettoentgelt minus tatsächliches Nettokrankengeld. Bei 2.400 Euro Netto und rund 1.900 Euro Krankengeld ergibt das etwa 500 Euro Zuschuss im Monat.

Steuerpflichtig, meist beitragsfrei

Lohnsteuer fällt an, Sozialversicherungsbeiträge dagegen nur, soweit Zuschuss und Krankengeld das Netto um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen (§ 23c SGB IV).

Privat Versicherte werden nicht schlechter gestellt

Für sie wird ein fiktives Krankengeld in Höhe des GKV-Höchstsatzes angesetzt. Wer privat ein höheres Krankentagegeld bezieht, bekommt deshalb trotzdem den tariflichen Zuschuss.

Die Sechs-Monats-Falle

Tarifliche Ansprüche verfallen nach § 37 TVöD, wenn sie nicht binnen sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Eine falsche Abrechnung sofort rügen.

Dieselbe Krankheit, dieselbe Frist

Die 13 oder 39 Wochen zählen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit — eine neue, andere Erkrankung startet eine eigene Frist.

Häufige Fragen zum Krankengeldzuschuss

Wer zahlt den Krankengeldzuschuss?

Der Arbeitgeber, nicht die Krankenkasse. Die Kasse zahlt ab der siebten Woche Krankengeld; der Zuschuss stockt diesen Betrag auf das bisherige Nettoentgelt auf. Grundlage ist ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine Klausel im Arbeitsvertrag — einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Wie lange wird der Zuschuss gezahlt?

Im TVöD und TV-L hängt das allein an der Beschäftigungszeit: bei mehr als einem Jahr bis zum Ende der 13. Woche, bei mehr als drei Jahren bis zum Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Bei einer Beschäftigungszeit bis zu einem Jahr besteht kein Anspruch.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn zu zahlen?

Nur wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag ihn vorsieht. Ohne eine solche Grundlage besteht kein Anspruch. Ob Tarifbindung besteht, sagt Ihnen der Betriebs- oder Personalrat oder die Gewerkschaft.

Ja

Ist der Krankengeldzuschuss steuerpflichtig?

Ja, er ist Arbeitslohn und unterliegt der Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge fallen dagegen in der Regel nicht an: Nach § 23c Abs. 1 SGB IV bleibt er beitragsfrei, soweit er zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 Euro im Monat übersteigt.

Muss ich den Zuschuss selbst beantragen?

Ein förmlicher Antrag ist nicht vorgeschrieben; in der Regel genügt es, den Krankengeldbescheid der Kasse bei der Personalabteilung vorzulegen. Ein kurzes formloses Schreiben ist trotzdem sinnvoll: Es dokumentiert, wann Sie den Anspruch geltend gemacht haben — und darauf kommt es bei der Ausschlussfrist an.

Wie hoch ist das Krankengeld 2026 höchstens?

135,63 Euro am Kalendertag, also rund 4.069 Euro im Monat. Der Wert leitet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung ab, die 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich liegt. Wer mehr verdient, hat die größte Lücke — und profitiert am meisten vom Zuschuss.

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