Rechtssicher nach § 8 Abs. 3 SGB V

Formloser Antrag: Urlaub während des Krankengeldbezugs

Wer Krankengeld bezieht, darf unter bestimmten Voraussetzungen verreisen — muss aber vorab bei der Krankenkasse eine Genehmigung einholen. Wir liefern die richtige Vorlage und erklären die Bedingungen.

§ 8 SGB V · Urlaubsrecht bei Krankengeld

Urlaub und Krankengeld: Was ist erlaubt?

Das Krankengeld dient der Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Eine Reise ist nicht automatisch verboten — aber sie muss gemeldet werden.

Liste anzeigen (5 Positionen)
Inland-Reisen — Meldepflicht, aber kein absolutes Verbot— Erlaubt mit Meldung

MDK-Erreichbarkeit muss sichergestellt sein — vorherige Information der Kasse ist ratsam

EU/EWR/Schweiz — Krankengeld kann weitergewährt werden— Möglich mit Vorab-Antrag

Medizinische Behandlung muss im Ausland fortgeführt werden können

Drittstaaten (Türkei, USA etc.) — Krankengeld ruht nach § 16 Abs. 4 SGB V— Grundsätzlich nicht

Ausnahmen nur bei humanitären Notfällen mit vorab erteilter Genehmigung

Kreuzfahrt auf internationalen Gewässern — Einzelfallprüfung— Vorab-Antrag zwingend

Aufenthalt außerhalb des deutschen Staatsgebiets kann Ruhen auslösen

Ungenehmigter Urlaub mit versäumtem MDK-Termin— NICHT erlaubt — Krankengeld-Einstellung droht

§ 65 SGB V: Versäumnis eines MDK-Termins kann zur Einstellung des Krankengeldes führen

Zulässigkeit nach Reiseziel · Stand 2025

Urlaub bei Krankengeld — Zulässigkeit nach Reiseziel

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Reiseland erheblich.

ReisezielKrankengeldGenehmigung nötig?
Deutschland (Inland)WeitergewährtMeldepflicht
EU / EWR / SchweizGgf. weitergewährtVorab-Antrag empfohlen
Drittstaaten (z.B. Türkei, USA)Ruht grundsätzlichGenehmigung erforderlich (selten erteilt)
Kreuzfahrt (int. Gewässer)EinzelfallprüfungVorab-Antrag zwingend
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Antrag-Generator — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Art der Reise

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

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Begründung

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Typische Situationen

Urlaub und Krankengeld in der Praxis

Diese Fallgruppen treten häufig auf und erfordern einen wohlbegründeten Antrag.

EU-Urlaub

Erholungsurlaub Mallorca bei Burnout-AU

Patient ist wegen Burnout arbeitsunfähig. Arzt befürwortet Erholungsreise nach Mallorca (Spanien, EU). Kasse soll vorab informiert werden.

  • Antrag 2–3 Wochen vor Reiseantritt stellen — nicht kurzfristig
  • Ärztliches Attest beilegen: Reise ist medizinisch vertretbar und unterstützt Genesung
  • Spanien (EU) — Krankengeld kann weitergewährt werden
  • Reisedaten und Kontaktadresse im Ausland angeben (MDK-Erreichbarkeit)
Drittland-Notfall

Beerdigung eines Verwandten in der Türkei

Versicherter möchte wegen Tod eines Verwandten in die Türkei reisen (7 Tage). Krankengeld läuft.

  • Sofort Antrag stellen — Sterbeurkunde oder Krankenhausbestätigung beilegen
  • Reisedauer auf das absolut notwendige Minimum begrenzen
  • Manche Kassen genehmigen bis zu 14 Tage bei humanitären Anlässen
  • Klares Rückreisedatum und Kontaktadresse in der Türkei angeben
Inland

Inland-Urlaub — Kasse fordert formale Genehmigung

Patient plant Erholungsreise in die Nordsee. Krankenkasse fordert einen schriftlichen Antrag trotz Inland-Reise.

  • Im Inland gibt es keine formale Genehmigungspflicht — nur Meldepflicht
  • Antrag trotzdem schriftlich stellen für eigene Dokumentation
  • Ärztliche Bestätigung der Reiseverträglichkeit beilegen
  • MDK-Terminüberschneidung vorab ausschließen (bei Kasse nachfragen)
Verwandte Konzepte

Rund um Krankengeld und Urlaub

Krankengeld § 44 SGB VKrankengeld Urlaubsgeld VerhältnisMDK-Termin § 65 SGB V VersäumnisStufenweise Wiedereingliederung Hamburger ModellKrankengeld Auslandsaufenthalt § 16 SGB VKrankengeldzuschuss Arbeitgeber