Rechtssicher nach § 44 SGB V & EFZG

Formloser Antrag: Krankengeldzuschuss bei längerer Erkrankung

Ab der 7. Krankheitswoche zahlt die GKV Krankengeld — oft weniger als das Nettogehalt. Ein tariflicher Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers schließt diese Lücke. So beantragen Sie ihn richtig.

§ 44 SGB V & EFZG · Phasen der Krankenabsicherung

Krankengeldzuschuss: System und Ansprüche

Der Krankengeldzuschuss ist keine gesetzliche Pflichtleistung der GKV — er ist eine tarifliche oder vertragliche Aufstockung durch den Arbeitgeber.

Liste anzeigen (5 Positionen)
Phase 1 (Wochen 1–6): Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber — 100 % Bruttogehalt — § 3 EFZG — Entgeltfortzahlung

Keine GKV-Zahlung in dieser Phase — der Arbeitgeber trägt die Last

Phase 2 (ab Woche 7): Krankengeld durch GKV — 70 % Brutto, max. 90 % Netto — § 44 SGB V — Krankengeld

Gedeckelt auf das SV-Höchstentgelt (2025: 4.987,50 €/Monat); max. 78 Wochen je Erkrankung

Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers — tariflich oder vertraglich geregelt — Tarifrecht / Arbeitsvertrag

Im TVöD z.B. Aufstockung auf 100 % Netto für bis zu 39 Wochen — Antrag beim Arbeitgeber

Krankengeld-Bescheinigung der Kasse — Voraussetzung für Zuschuss-Antrag — Verfahren

Kasse stellt Bescheinigung über Höhe und Beginn des Krankengeldes aus — kostenlos

Kein Tarifvertrag und kein Arbeitsvertragsverweis — kein Zuschussanspruch — Kein Anspruch ohne Grundlage

Ohne tarifliche oder vertragliche Regelung besteht kein gesetzlicher Zuschussanspruch

Tarifvertragliche Regelungen · Stand 2025

Krankengeldzuschuss in ausgewählten Tarifverträgen

Die Zuschussregelungen unterscheiden sich je nach Tarifbereich erheblich.

Tarifvertrag Zuschussdauer Aufstockungsziel
TVöD (Bund/Kommunen) Bis 39 Wochen (je nach Betriebszugehörigkeit) 100 % Nettoverdienst
TV-L (Länder) Bis 26 Wochen 100 % Nettoverdienst
Metalltarif (IG Metall) Bis 26 Wochen 80 % Bruttoentgelt
Einzelhandel (ver.di) Bis 13 Wochen Netto abzgl. Krankengeld
Kein Tarifvertrag Nur wenn vertraglich geregelt Vertraglich vereinbarter Betrag
Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Antrag-Generator — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Grundlage des Zuschussanspruchs

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Typische Situationen

Krankengeldzuschuss in der Praxis

Diese Konstellationen treten häufig auf und erfordern einen formlosen Antrag beim Arbeitgeber.

TVöD

TVöD-Beschäftigter erhält nach 8 Wochen keinen Zuschuss

Krankenpfleger ist seit 10 Wochen krank. Ab Woche 7 zahlt die Kasse Krankengeld — der Arbeitgeber hat keinen Zuschuss überwiesen.

  • Formlosen Antrag an die Personalstelle mit Verweis auf § 22 TVöD stellen
  • Krankengeld-Bescheinigung der Kasse als Anlage beifügen
  • Anspruch besteht bis zu 39 Wochen (je nach Betriebszugehörigkeit)
  • Bei Verweigerung: Betriebsrat einschalten, ggf. Arbeitsgericht
Berechnung

Krankengeld-Betrag niedriger als erwartet

Versicherter mit 3.800 € brutto erwartet 70 % = 2.660 €, erhält aber nur 2.200 € Krankengeld.

  • Krankengeld basiert auf dem Regelentgelt (Brutto/Monat der letzten 12 Monate)
  • Gedeckelt auf das SV-Höchstentgelt — Hochverdiener spüren die Lücke am stärksten
  • Schriftliche Berechnung von der Kasse anfordern — bei Fehler: Widerspruch
  • Der tarifliche Zuschuss füllt die Differenz zum Netto auf
Arbeitsvertrag

Zuschuss im Arbeitsvertrag geregelt — Arbeitgeber zahlt nicht

Arbeitsvertrag: 'Gehalt wird bis zu 3 Monate auf 80 % des Nettolohns aufgestockt.' Arbeitgeber zahlt nur Krankengeld.

  • Vertragsklausel ist bindend — formlosen Antrag mit Vertragsauszug stellen
  • Krankengeld-Bescheinigung beilegen als Berechnungsgrundlage
  • Bei Verweigerung: Anwalt für Arbeitsrecht oder Arbeitsgericht
  • Ausschlussfristen im Vertrag beachten (oft 3 Monate nach Fälligkeit)
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