Formloser Antrag: Kostenübernahme Arbeitsplatzbrille
Die Arbeitsplatzbrille ist eine Sehhilfe speziell für den Bildschirmarbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, sie zu stellen — wenn ein Sehtest dies ergibt. Wir erklären die Rechtslage und liefern die Vorlage.
Wer zahlt die Arbeitsplatzbrille?
Primär zahlt der Arbeitgeber — und zwar ohne Eigenbeteiligung für das Basismodell. Die GKV zahlt nur bei hohem Dioptrienwert.
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Voraussetzung: Sehtest bestätigt Bedarf für Bildschirmbrille — ca. 50–80 cm Sehabstand
Gläser ab ±6 dpt, Zyl. ab 4 dpt oder Prisma — dann ergänzend zum Arbeitgeber-Anspruch
Gleitsichtbrillen decken Bildschirmabstand oft nicht optimal ab — separater Anspruch
Kein gesetzlicher Anspruch auf bestimmte Marken oder hochwertige Gläser
§ 9 EStG — Werbungskosten/Betriebsausgabe wenn ausschließlich beruflich genutzt
Zuständigkeit und Erstattungsgrenzen
Arbeitgeber und GKV haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen.
| Kostenträger | Rechtsgrundlage | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | ArbStättV Anhang Nr. 6 | Sehtest bestätigt Bedarf |
| Krankenkasse (GKV) | § 33 SGB V | Sehschärfe ≤ 0,3 / hohe Dioptrienzahl |
| Berufsgenossenschaft | § 26 SGB VII | Sehschaden durch Beruf anerkannt (BK) |
| Eigenbeteiligung | Keine Rechtsgrundlage | Entfällt für Basismodell |
Antrag-Generator — PDF & Word
Arbeitsplatzbrille in der Praxis
Diese Konstellationen treten häufig auf und zeigen, wie der Anspruch durchgesetzt wird.
Arbeitgeber verweigert Kostenübernahme — kein Sehtest angeboten
Arbeitnehmer arbeitet 7 Stunden täglich am PC. Augenarzt bescheinigt Bedarf für Bildschirmbrille. Arbeitgeber bestreitet die Pflicht.
- → Formlosen Antrag mit augenärztlichem Attest einreichen
- → Auf ArbStättV Anhang Nr. 6 explizit verweisen — Arbeitgeber hat Sehtestpflicht
- → Falls Verweigerung: Beschwerde beim Betriebsrat oder der Gewerbeaufsicht
- → Notfalls: Klage vor dem Arbeitsgericht (Klagefrist beachten)
Arbeitgeber bietet nur Gutschein über 100 € an
Firma bietet pauschalen Brillengutschein über 100 € an — die günstigste geeignete Brille kostet 280 €.
- → Arbeitgeber muss tatsächliche Basiskosten erstatten — nicht nur einen Pauschalbetrag
- → Mindestens zwei Kostenvoranschläge für Basismodell einholen
- → Erstattungsantrag mit Kostenvoranschlägen und augenärztlichem Attest einreichen
- → Differenz zwischen Gutschein und tatsächlichen Basiskosten ist nachzufordern
Homeoffice — Arbeitgeber verweist auf fehlende Zuständigkeit
Arbeitnehmerin arbeitet dauerhaft im Homeoffice. Arbeitgeber behauptet, ArbStättV gelte nur im Büro.
- → ArbStättV gilt seit 2016 auch für dauerhaft vereinbarte Telearbeitsplätze
- → Arbeitgeber bleibt verantwortlich für Sehtests und Sehhilfepflicht im Homeoffice
- → Antrag mit Verweis auf § 2 Abs. 7 ArbStättV (Telearbeitsplatz-Definition)
- → Sehtestpflicht gilt sobald regelmäßige Bildschirmarbeit stattfindet (ca. 2h/Tag)
Weitere Antragsthemen bei der Krankenkasse
Brille (GKV-Festbetrag)
GKV-Festbetrag für Brillengläser bei hohem Dioptrienwert nach § 33 SGB V beantragen.
Zur VorlageBerufskrankheit
Meldung und Antrag zur Anerkennung einer Berufskrankheit nach § 193 SGB VII.
Zu den VorlagenKostenübernahme
Kostenübernahme für Brille, Liposuktion, Bauchdeckenstraffung und weitere Leistungen nach § 13 SGB V.
Zu den VorlagenFormloser Antrag an die Krankenkasse
Die Arbeitsplatzbrille nach ArbSchG steht neben Hilfsmitteln und Kostenübernahmen.
Zur ÜbersichtVorlagen zum Ausfüllen und Einreichen
Auch Arbeitgeber und Berufsgenossenschaft nehmen formlose Anträge entgegen.
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