Formloser Antrag: Kostenübernahme Arbeitsplatzbrille
Die Arbeitsplatzbrille ist eine Sehhilfe speziell für den Bildschirmarbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, sie zu stellen — wenn ein Sehtest dies ergibt. Wir erklären die Rechtslage und liefern die Vorlage.
Wer zahlt die Arbeitsplatzbrille?
Primär zahlt der Arbeitgeber — und zwar ohne Eigenbeteiligung für das Basismodell. Die GKV zahlt nur bei hohem Dioptrienwert.
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Voraussetzung: Sehtest bestätigt Bedarf für Bildschirmbrille — ca. 50–80 cm Sehabstand
Gläser ab ±6 dpt, Zyl. ab 4 dpt oder Prisma — dann ergänzend zum Arbeitgeber-Anspruch
Gleitsichtbrillen decken Bildschirmabstand oft nicht optimal ab — separater Anspruch
Kein gesetzlicher Anspruch auf bestimmte Marken oder hochwertige Gläser
§ 9 EStG — Werbungskosten/Betriebsausgabe wenn ausschließlich beruflich genutzt
Zuständigkeit und Erstattungsgrenzen
Arbeitgeber und GKV haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen.
| Kostenträger | Rechtsgrundlage | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | ArbStättV Anhang Nr. 6 | Sehtest bestätigt Bedarf |
| Krankenkasse (GKV) | § 33 SGB V | Sehschärfe ≤ 0,3 / hohe Dioptrienzahl |
| Berufsgenossenschaft | § 26 SGB VII | Sehschaden durch Beruf anerkannt (BK) |
| Eigenbeteiligung | Keine Rechtsgrundlage | Entfällt für Basismodell |
Antrag-Generator — PDF & Word
Arbeitsplatzbrille in der Praxis
Diese Konstellationen treten häufig auf und zeigen, wie der Anspruch durchgesetzt wird.
Arbeitgeber verweigert Kostenübernahme — kein Sehtest angeboten
Arbeitnehmer arbeitet 7 Stunden täglich am PC. Augenarzt bescheinigt Bedarf für Bildschirmbrille. Arbeitgeber bestreitet die Pflicht.
- →Formlosen Antrag mit augenärztlichem Attest einreichen
- →Auf ArbStättV Anhang Nr. 6 explizit verweisen — Arbeitgeber hat Sehtestpflicht
- →Falls Verweigerung: Beschwerde beim Betriebsrat oder der Gewerbeaufsicht
- →Notfalls: Klage vor dem Arbeitsgericht (Klagefrist beachten)
Arbeitgeber bietet nur Gutschein über 100 € an
Firma bietet pauschalen Brillengutschein über 100 € an — die günstigste geeignete Brille kostet 280 €.
- →Arbeitgeber muss tatsächliche Basiskosten erstatten — nicht nur einen Pauschalbetrag
- →Mindestens zwei Kostenvoranschläge für Basismodell einholen
- →Erstattungsantrag mit Kostenvoranschlägen und augenärztlichem Attest einreichen
- →Differenz zwischen Gutschein und tatsächlichen Basiskosten ist nachzufordern
Homeoffice — Arbeitgeber verweist auf fehlende Zuständigkeit
Arbeitnehmerin arbeitet dauerhaft im Homeoffice. Arbeitgeber behauptet, ArbStättV gelte nur im Büro.
- →ArbStättV gilt seit 2016 auch für dauerhaft vereinbarte Telearbeitsplätze
- →Arbeitgeber bleibt verantwortlich für Sehtests und Sehhilfepflicht im Homeoffice
- →Antrag mit Verweis auf § 2 Abs. 7 ArbStättV (Telearbeitsplatz-Definition)
- →Sehtestpflicht gilt sobald regelmäßige Bildschirmarbeit stattfindet (ca. 2h/Tag)
Weitere Antragsthemen bei der Krankenkasse
Brille (GKV-Festbetrag)
GKV-Festbetrag für Brillengläser bei hohem Dioptrienwert nach § 33 SGB V beantragen.
Zur VorlageBerufskrankheit
Meldung und Antrag zur Anerkennung einer Berufskrankheit nach § 193 SGB VII.
Zu den VorlagenKostenübernahme
Kostenübernahme für Brille, Liposuktion, Bauchdeckenstraffung und weitere Leistungen nach § 13 SGB V.
Zu den Vorlagen