Rechtssicher nach ArbStättV Anhang Nr. 6

Formloser Antrag: Kostenübernahme Arbeitsplatzbrille

Die Arbeitsplatzbrille ist eine Sehhilfe speziell für den Bildschirmarbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, sie zu stellen — wenn ein Sehtest dies ergibt. Wir erklären die Rechtslage und liefern die Vorlage.

ArbStättV & § 33 SGB V · Zuständigkeit

Wer zahlt die Arbeitsplatzbrille?

Primär zahlt der Arbeitgeber — und zwar ohne Eigenbeteiligung für das Basismodell. Die GKV zahlt nur bei hohem Dioptrienwert.

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Arbeitgeber-Pflicht nach ArbStättV Anhang Nr. 6 — Basismodell vollständig — Arbeitgeber trägt die Kosten

Voraussetzung: Sehtest bestätigt Bedarf für Bildschirmbrille — ca. 50–80 cm Sehabstand

GKV-Festbetrag nach § 33 SGB V — nur bei Sehschärfe ≤ 0,3 oder hohem Astigmatismus — Krankenkasse (Ausnahme)

Gläser ab ±6 dpt, Zyl. ab 4 dpt oder Prisma — dann ergänzend zum Arbeitgeber-Anspruch

Arbeitsplatzbrille ≠ normale Alltagsbrille — optimiert für 50–80 cm Monitorabstand — Definition Bildschirmbrille

Gleitsichtbrillen decken Bildschirmabstand oft nicht optimal ab — separater Anspruch

Arbeitgeber zahlt Basismodell vollständig — Markengläser oder Gestell-Upgrade auf eigene Kosten — Umfang Arbeitgeber-Pflicht

Kein gesetzlicher Anspruch auf bestimmte Marken oder hochwertige Gläser

Selbstständige haben keinen Arbeitgeber-Anspruch — ggf. Betriebsausgabe steuerlich — Selbstständige

§ 9 EStG — Werbungskosten/Betriebsausgabe wenn ausschließlich beruflich genutzt

Kostenträger im Überblick · Stand 2025

Zuständigkeit und Erstattungsgrenzen

Arbeitgeber und GKV haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen.

Kostenträger Rechtsgrundlage Voraussetzung
Arbeitgeber ArbStättV Anhang Nr. 6 Sehtest bestätigt Bedarf
Krankenkasse (GKV) § 33 SGB V Sehschärfe ≤ 0,3 / hohe Dioptrienzahl
Berufsgenossenschaft § 26 SGB VII Sehschaden durch Beruf anerkannt (BK)
Eigenbeteiligung Keine Rechtsgrundlage Entfällt für Basismodell
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1

Pflichtfeld

Grundlage des Erstattungsanspruchs

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

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Typische Situationen

Arbeitsplatzbrille in der Praxis

Diese Konstellationen treten häufig auf und zeigen, wie der Anspruch durchgesetzt wird.

Verweigerung

Arbeitgeber verweigert Kostenübernahme — kein Sehtest angeboten

Arbeitnehmer arbeitet 7 Stunden täglich am PC. Augenarzt bescheinigt Bedarf für Bildschirmbrille. Arbeitgeber bestreitet die Pflicht.

  • Formlosen Antrag mit augenärztlichem Attest einreichen
  • Auf ArbStättV Anhang Nr. 6 explizit verweisen — Arbeitgeber hat Sehtestpflicht
  • Falls Verweigerung: Beschwerde beim Betriebsrat oder der Gewerbeaufsicht
  • Notfalls: Klage vor dem Arbeitsgericht (Klagefrist beachten)
Zu niedriger Gutschein

Arbeitgeber bietet nur Gutschein über 100 € an

Firma bietet pauschalen Brillengutschein über 100 € an — die günstigste geeignete Brille kostet 280 €.

  • Arbeitgeber muss tatsächliche Basiskosten erstatten — nicht nur einen Pauschalbetrag
  • Mindestens zwei Kostenvoranschläge für Basismodell einholen
  • Erstattungsantrag mit Kostenvoranschlägen und augenärztlichem Attest einreichen
  • Differenz zwischen Gutschein und tatsächlichen Basiskosten ist nachzufordern
Homeoffice

Homeoffice — Arbeitgeber verweist auf fehlende Zuständigkeit

Arbeitnehmerin arbeitet dauerhaft im Homeoffice. Arbeitgeber behauptet, ArbStättV gelte nur im Büro.

  • ArbStättV gilt seit 2016 auch für dauerhaft vereinbarte Telearbeitsplätze
  • Arbeitgeber bleibt verantwortlich für Sehtests und Sehhilfepflicht im Homeoffice
  • Antrag mit Verweis auf § 2 Abs. 7 ArbStättV (Telearbeitsplatz-Definition)
  • Sehtestpflicht gilt sobald regelmäßige Bildschirmarbeit stattfindet (ca. 2h/Tag)
Verwandte Themen

Weitere Antragsthemen bei der Krankenkasse

Brille (GKV-Festbetrag)

GKV-Festbetrag für Brillengläser bei hohem Dioptrienwert nach § 33 SGB V beantragen.

Zur Vorlage

Berufskrankheit

Meldung und Antrag zur Anerkennung einer Berufskrankheit nach § 193 SGB VII.

Zu den Vorlagen

Kostenübernahme

Kostenübernahme für Brille, Liposuktion, Bauchdeckenstraffung und weitere Leistungen nach § 13 SGB V.

Zu den Vorlagen

Formloser Antrag an die Krankenkasse

Die Arbeitsplatzbrille nach ArbSchG steht neben Hilfsmitteln und Kostenübernahmen.

Zur Übersicht

Vorlagen zum Ausfüllen und Einreichen

Auch Arbeitgeber und Berufsgenossenschaft nehmen formlose Anträge entgegen.

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Verwandte Konzepte

Rund um Arbeitsplatzbrille und Sehhilfen

Bildschirmarbeitsplatz ArbStättV Anhang Nr. 6 Gleitsichtbrille als Bildschirmbrille Voraussetzungen Kontaktlinsen als Arbeitsplatzbrille Ausnahmen Steuerliche Absetzbarkeit § 9 EStG Werbungskosten GKV Festbetrag Brille § 33 SGB V Berufskrankheit Berufsgenossenschaft