Rechtssicher nach ArbStättV Anhang Nr. 6

Formloser Antrag: Kostenübernahme Arbeitsplatzbrille

Die Arbeitsplatzbrille ist eine Sehhilfe speziell für den Bildschirmarbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, sie zu stellen — wenn ein Sehtest dies ergibt. Wir erklären die Rechtslage und liefern die Vorlage.

ArbStättV & § 33 SGB V · Zuständigkeit

Wer zahlt die Arbeitsplatzbrille?

Primär zahlt der Arbeitgeber — und zwar ohne Eigenbeteiligung für das Basismodell. Die GKV zahlt nur bei hohem Dioptrienwert.

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Arbeitgeber-Pflicht nach ArbStättV Anhang Nr. 6 — Basismodell vollständig— Arbeitgeber trägt die Kosten

Voraussetzung: Sehtest bestätigt Bedarf für Bildschirmbrille — ca. 50–80 cm Sehabstand

GKV-Festbetrag nach § 33 SGB V — nur bei Sehschärfe ≤ 0,3 oder hohem Astigmatismus— Krankenkasse (Ausnahme)

Gläser ab ±6 dpt, Zyl. ab 4 dpt oder Prisma — dann ergänzend zum Arbeitgeber-Anspruch

Arbeitsplatzbrille ≠ normale Alltagsbrille — optimiert für 50–80 cm Monitorabstand— Definition Bildschirmbrille

Gleitsichtbrillen decken Bildschirmabstand oft nicht optimal ab — separater Anspruch

Arbeitgeber zahlt Basismodell vollständig — Markengläser oder Gestell-Upgrade auf eigene Kosten— Umfang Arbeitgeber-Pflicht

Kein gesetzlicher Anspruch auf bestimmte Marken oder hochwertige Gläser

Selbstständige haben keinen Arbeitgeber-Anspruch — ggf. Betriebsausgabe steuerlich— Selbstständige

§ 9 EStG — Werbungskosten/Betriebsausgabe wenn ausschließlich beruflich genutzt

Kostenträger im Überblick · Stand 2025

Zuständigkeit und Erstattungsgrenzen

Arbeitgeber und GKV haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen.

KostenträgerRechtsgrundlageVoraussetzung
ArbeitgeberArbStättV Anhang Nr. 6Sehtest bestätigt Bedarf
Krankenkasse (GKV)§ 33 SGB VSehschärfe ≤ 0,3 / hohe Dioptrienzahl
Berufsgenossenschaft§ 26 SGB VIISehschaden durch Beruf anerkannt (BK)
EigenbeteiligungKeine RechtsgrundlageEntfällt für Basismodell
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Antrag-Generator — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Grundlage des Erstattungsanspruchs

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

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Typische Situationen

Arbeitsplatzbrille in der Praxis

Diese Konstellationen treten häufig auf und zeigen, wie der Anspruch durchgesetzt wird.

Verweigerung

Arbeitgeber verweigert Kostenübernahme — kein Sehtest angeboten

Arbeitnehmer arbeitet 7 Stunden täglich am PC. Augenarzt bescheinigt Bedarf für Bildschirmbrille. Arbeitgeber bestreitet die Pflicht.

  • Formlosen Antrag mit augenärztlichem Attest einreichen
  • Auf ArbStättV Anhang Nr. 6 explizit verweisen — Arbeitgeber hat Sehtestpflicht
  • Falls Verweigerung: Beschwerde beim Betriebsrat oder der Gewerbeaufsicht
  • Notfalls: Klage vor dem Arbeitsgericht (Klagefrist beachten)
Zu niedriger Gutschein

Arbeitgeber bietet nur Gutschein über 100 € an

Firma bietet pauschalen Brillengutschein über 100 € an — die günstigste geeignete Brille kostet 280 €.

  • Arbeitgeber muss tatsächliche Basiskosten erstatten — nicht nur einen Pauschalbetrag
  • Mindestens zwei Kostenvoranschläge für Basismodell einholen
  • Erstattungsantrag mit Kostenvoranschlägen und augenärztlichem Attest einreichen
  • Differenz zwischen Gutschein und tatsächlichen Basiskosten ist nachzufordern
Homeoffice

Homeoffice — Arbeitgeber verweist auf fehlende Zuständigkeit

Arbeitnehmerin arbeitet dauerhaft im Homeoffice. Arbeitgeber behauptet, ArbStättV gelte nur im Büro.

  • ArbStättV gilt seit 2016 auch für dauerhaft vereinbarte Telearbeitsplätze
  • Arbeitgeber bleibt verantwortlich für Sehtests und Sehhilfepflicht im Homeoffice
  • Antrag mit Verweis auf § 2 Abs. 7 ArbStättV (Telearbeitsplatz-Definition)
  • Sehtestpflicht gilt sobald regelmäßige Bildschirmarbeit stattfindet (ca. 2h/Tag)
Verwandte Konzepte

Rund um Arbeitsplatzbrille und Sehhilfen

Bildschirmarbeitsplatz ArbStättV Anhang Nr. 6Gleitsichtbrille als Bildschirmbrille VoraussetzungenKontaktlinsen als Arbeitsplatzbrille AusnahmenSteuerliche Absetzbarkeit § 9 EStG WerbungskostenGKV Festbetrag Brille § 33 SGB VBerufskrankheit Berufsgenossenschaft