Hilfsmittel nach § 33 SGB V

Brille Krankenkasse: Kostenübernahme für Sehhilfen formlos beantragen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Sehhilfen ab ±6 Dioptrien oder bei bestimmten Erkrankungen nach § 33 SGB V — mit festgelegten Festbeträgen.

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Antrag auf Sehhilfen-Kostenübernahme — PDF & Word

1

Vorausgewählt

Beantragter Gegenstand

Sehhilfe / Korrekturbrille

§ 33 SGB V · Hilfsmittelrichtlinie G-BA

Festgelegt
2

Pflichtfeld

Grund des Antrags

3

Für den Antragskopf

Persönliche Angaben

4

Optional

Zusätzliche Informationen

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Wann zahlt die GKV für eine Brille — und wann nicht?

GKV zahlt grundsätzlich: Bei Erwachsenen mit Sehschwäche ab ±6 Dioptrien (sphärisch) oder ab ±4 Dioptrien (zylindrisch). Außerdem bei bestimmten Augenerkrankungen (Netzhautdegeneration, Glaukom, Katarakt-OP etc.) gemäß Hilfsmittelrichtlinie G-BA.

Kinder bis 18 Jahre: Grundsätzlicher Anspruch auf Sehhilfen nach § 33 Abs. 2 SGB V — unabhängig von der Dioptrienzahl. Die GKV zahlt bis zum 18. Geburtstag immer den Festbetrag.

GKV zahlt NICHT: Sehhilfen für Erwachsene mit Sehschwäche unter ±6 Dioptrien (ohne Ausnahmetatbestand). In diesen Fällen können nur Kontaktlinsen oder Brillen auf eigene Kosten angeschafft werden.

Was für die Kostenübernahme benötigt wird

Diese Unterlagen sind für die Beantragung der GKV-Kostenübernahme für Sehhilfen erforderlich.

Augenärztliche Verordnung

Pflicht

Eine gültige augenärztliche Verordnung (kein Optikerbon) ist Pflichtvoraussetzung. Die Verordnung muss Dioptrienwerte, Pupillendistanz und die Dringlichkeit enthalten.

Diagnosebeleg bei Erkrankungsfall

Wenn die Kostenübernahme aufgrund einer Augenerkrankung (nicht Dioptrienzahl) beantragt wird, muss ein Diagnoseattest mit ICD-10-Code beigefügt werden.

Kostenvoranschlag des Optikers

Ein Kostenvoranschlag des Optikers zeigt, welche Gläser verordnet wurden und was diese kosten — inklusive Aufschlüsselung Festbetrag / Eigenanteil.

Kindernachweis (unter 18 Jahre)

Für Kinder: Geburts- oder Krankenkassenkarte des Kindes. Der Anspruch besteht bis zum 18. Geburtstag unabhängig von der Dioptrienzahl.

Kriterien für die GKV-Kostenübernahme bei Sehhilfen

Diese Kriterien entscheiden über die Kostenübernahme — sie bestimmen, ob der GKV-Festbetrag erstattet wird.

1

Sehschwäche ab ±6 Dioptrien (sphärisch) bei Erwachsenen

Erwachsene haben grundsätzlich einen Anspruch auf Sehhilfen, wenn die Sehschwäche ±6 Dioptrien sphärisch oder ±4 Dioptrien zylindrisch übersteigt. Die Messung erfolgt durch den Augenarzt — nicht durch den Optiker.

2

Ausnahmetatbestand: Augenerkrankung

Bei bestimmten Erkrankungen (Netzhautdegeneration, Glaukom nach OP, Aphakie, Keratokonus etc.) besteht ein Anspruch unabhängig von der Dioptrienzahl. Die Erkrankung muss in der G-BA-Hilfsmittelrichtlinie gelistet sein.

3

Augenärztliche Verordnung (nicht Optikerbon)

Die Verordnung muss von einem Facharzt für Augenheilkunde ausgestellt werden. Eine Brillenempfehlung des Optikers reicht für die GKV-Kostenübernahme nicht aus.

Rechtsgrundlage: GKV-Anspruch auf Sehhilfen

Der Anspruch auf Sehhilfen ist in § 33 SGB V (Hilfsmittel) und der Hilfsmittelrichtlinie des G-BA geregelt. Die GKV zahlt den gesetzlichen Festbetrag — ein Aufpreis für hochwertige Gläser oder Fassungen ist Eigenleistung des Versicherten.§ 33 SGB V · G-BA-Hilfsmittelrichtlinie

GKV-Festbetrag — keine Vollkostenübernahme

Die GKV übernimmt nicht den vollen Brillenpreis, sondern einen gesetzlichen Festbetrag. Dieser liegt je nach Gläsertyp zwischen ca. 10 und 75 €. Hochwertigere Gläser oder modische Fassungen müssen selbst bezahlt werden.

Kinder bis 18 Jahre — Vollkostenübernahme bis Festbetrag

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten die Sehhilfe vollständig bis zur Höhe des Festbetrags — unabhängig von der Dioptrienzahl. Bei Übersteigen des Festbetrags durch Elternwahl einer teureren Brille ist die Differenz Eigenleistung.

GKV-Festbeträge Sehhilfen · Stand 2026

Wie viel zahlt die Krankenkasse für eine Brille?

Die GKV zahlt Festbeträge — keine Vollkostenübernahme. Diese Tabelle zeigt die aktuellen GKV-Festbeträge nach Sehhilfenkategorie.

Sehhilfen-Kategorie GKV-Festbetrag
Einstärkengläser (sphärisch bis ±6 dpt) ca. 10 € je Glas
Einstärkengläser (sphärisch ab ±6 dpt) ca. 15 € je Glas
Gleitsichtgläser (bei medizinischer Indikation) ca. 60–75 € je Glas
Kinder bis 14 Jahre (alle Gläser) ca. 10–30 € je Glas
Kinder 14–18 Jahre ca. 10–30 € je Glas

Festbeträge nach § 36 SGB V i.V.m. Hilfsmittelrichtlinie G-BA. Aktualisiert gemäß GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Bei Mehrkosten über dem Festbetrag: Eigenleistung des Versicherten.

In 3 Schritten zur GKV-Kostenübernahme für die Brille

1

Augenarzt aufsuchen — Verordnung ausstellen lassen

Lassen Sie sich vom Augenarzt eine offizielle Sehhilfen-Verordnung ausstellen. Fragen Sie ausdrücklich nach einem Rezept für die Krankenkasse — manche Ärzte unterscheiden zwischen GKV-Verordnung und privatem Brillenpass.

2

Antrag bei der Krankenkasse stellen

Reichen Sie die Verordnung zusammen mit dem Kostenvoranschlag des Optikers bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei eindeutigem Anspruch (Kind, hohe Dioptrien) kann die Kasse oft direkt mit dem Optiker abrechnen.

3

Brille beim Vertragsoptiker kaufen oder Rechnung einreichen

Kaufen Sie die Brille bei einem Optiker, der Verträge mit Ihrer Krankenkasse hat — dann ist der Festbetrag bereits abgezogen. Alternativ: Rechnung einreichen und Festbetrag als Erstattung erhalten.

Expertenwissen

Pro-Tipps für die Brillen-Kostenübernahme

Diese Details vermeiden die häufigsten Fehler bei der Brillen-Kostenübernahme.

Immer Augenarzt — niemals nur Optiker

Wichtig

Die GKV akzeptiert nur augenärztliche Verordnungen, keine Optikerempfehlungen. Lassen Sie den Augenarzt ausdrücklich eine GKV-taugliche Verordnung ausstellen.

Vertragsoptiker nutzen — einfacherer Weg

Kaufen Sie bei einem Optiker, der einen Direktabrechnungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Der Festbetrag wird dann direkt abgezogen — kein Vorleisten und kein Erstattungsantrag nötig.

Kinder: immer beantragen — unabhängig von Dioptrien

Für Kinder unter 18 gilt: immer GKV-Anspruch auf Sehhilfen — auch bei geringer Sehschwäche. Viele Eltern wissen das nicht und zahlen unnötig selbst.

Häufige Fragen zur Brillen-Kostenübernahme (Ja/Nein)

Nein

Zahlt die Krankenkasse auch die Fassung?

Nein. Der GKV-Festbetrag bezieht sich nur auf die Brillengläser — nicht auf die Fassung. Die Fassung ist grundsätzlich Eigenleistung des Versicherten. Nur bei Kindern übernehmen manche Kassen auch einen kleinen Fassungsanteil.

Gibt es einen Anspruch auf Kontaktlinsen statt Brille?

Bedingt. Kontaktlinsen können bei bestimmten Erkrankungen (Keratokonus, Hornhautnarben) anstelle einer Brille als GKV-Leistung gewährt werden — wenn eine Brille medizinisch nicht ausreichend ist. Für rein ästhetische Präferenz zahlt die GKV keine Kontaktlinsen.

Wie oft zahlt die Krankenkasse eine neue Brille?

Grundsätzlich dann, wenn sich die Sehwerte deutlich verändert haben oder die alte Brille beschädigt ist. Bei Kindern gilt in der Regel ein 2-Jahres-Rhythmus. Eine starre Regelung existiert nicht — maßgeblich ist die medizinische Notwendigkeit.