Formloser Antrag: Urlaubsabgeltung — Auszahlung offener Urlaubstage
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen nicht genommene Urlaubstage ausgezahlt werden — das ist gesetzlich geregelt und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Urlaubsabgeltung: Anspruch und Berechnung
Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht automatisch mit Ende des Arbeitsverhältnisses — eine Geltendmachung ist dennoch empfohlen, um Verjährungs- und Verfall-Fristen zu sichern.
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Nicht vertraglich ausschließbar — § 13 BUrlG erklärt abweichende Vereinbarungen für unwirksam
Abgeltung erfolgt auf Basis des zuletzt gezahlten Lohns — inkl. regelmäßiger Zulagen
BAG: Urlaub verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB) — aber erst wenn AG auf Verfallrisiko hingewiesen hat
Gesetzlicher Mindesturlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche) kann nie durch Verfall-Klausel entfallen
Urlaubsabgeltung: Typische Konstellationen
Je nach Beendigungsgrund und Situation gelten unterschiedliche Regeln für die Abgeltung.
| Situation | Abgeltungsanspruch | Verjährung / Verfall |
|---|---|---|
| Kündigung durch AG | Ja — voller Resturlaub | 3 Jahre ab Entstehung |
| Eigenkündigung | Ja — voller Resturlaub | 3 Jahre ab Entstehung |
| Aufhebungsvertrag | Ja — prüfen ob vertraglich geregelt | 3 Jahre oder vertragliche Frist |
| Krankheit (Langzeit) | Ja — kein Verfall bei Krankheit | 3 Jahre nach EuGH/BAG |
| Tod des Arbeitnehmers | Ja — Erben erhalten Abgeltung | 3 Jahre |
Antrag-Generator — PDF & Word
Urlaubsabgeltung in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie der Anspruch wirksam geltend gemacht wird.
Kündigung — 15 Resturlaubstage werden ausgezahlt
Arbeitnehmer wird gekündigt. Kündigungsfrist reicht nicht aus, um alle 15 offenen Urlaubstage zu nehmen.
- →Schriftlichen Antrag auf Urlaubsabgeltung mit genauer Tageszahl einreichen
- →Urlaubskonto-Nachweis oder Lohnabrechnung beilegen
- →Abgeltung muss mit der letzten Lohnzahlung erfolgen — nicht erst Monate später
- →Verfall-Klausel im Vertrag kann gesetzlichen Mindesturlaub nicht erfassen
Langzeitkranker — Urlaub aus 3 Jahren soll ausgezahlt werden
Arbeitnehmer war 3 Jahre krank und konnte keinen Urlaub nehmen. Das Arbeitsverhältnis endet jetzt.
- →Urlaub aus Krankheitsjahren verfällt nicht — BAG und EuGH schützen den Anspruch
- →Urlaub verjährt erst 3 Jahre nach Entstehung — wenn AG auf Verfallrisiko hingewiesen hat
- →Antrag auf Abgeltung von Resturlaub aus allen Krankheitsjahren stellen
- →Konkrete Tageszahl aus Urlaubskonto berechnen und belegen
Aufhebungsvertrag — Urlaubsregelung prüfen
Arbeitgeber bietet Aufhebungsvertrag an. Urlaubsabgeltung ist nicht explizit geregelt.
- →Vor Unterschrift: Urlaubsregelung explizit im Aufhebungsvertrag verhandeln
- →Fehlende Regelung bedeutet nicht Verzicht — gesetzlicher Abgeltungsanspruch bleibt
- →Antrag auf Auszahlung offener Urlaubstage als separates Schreiben einreichen
- →Aufhebungsvertrag nie ohne Beratung durch Rechtsanwalt oder Gewerkschaft unterschreiben
Weitere Antragsthemen im Arbeitsverhältnis
Sonderurlaub
Antrag auf bezahlten Sonderurlaub bei Hochzeit, Geburt, Umzug oder Todesfall.
Zur VorlageÜberbrückungsgeld
Antrag auf Überbrückungsgeld oder Abfindung bei Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingter Kündigung.
Zur VorlageBildungsurlaub
Antrag auf Bildungsurlaub nach Bildungsurlaubsgesetz des Landes — bis zu 5 Tage pro Jahr.
Zur Vorlage