Formloser Antrag: Überbrückungsgeld — Abfindung bei Kündigung & Aufhebungsvertrag
Eine Abfindung ist kein gesetzlicher Anspruch — aber das richtige Verhandlungsgeschick und die richtigen Argumente machen den Unterschied. Wir erklären die Rechtslage und liefern die Vorlage.
Abfindung und Überbrückungsgeld: Was gilt?
Eine Abfindung ist kein gesetzlicher Anspruch — Ausnahme: § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit Klageverzicht.
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Höhe: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr — Arbeitgeber muss dies im Kündigungsschreiben anbieten
Arbeitnehmer klagt auf Weiterbeschäftigung — Gericht löst das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auf
Sozialplan-Abfindung ist Betriebsvereinbarung — verbindlich und nicht individuell verhandelbar
Ausnahme: Betriebsbedingte Kündigung oder 'wichtiger Grund' im Sinne des SGB III
Abfindungsarten und ihre Rechtsgrundlage
Je nach Beendigungsart gelten unterschiedliche Grundlagen für die Abfindung.
| Abfindungsart | Rechtsgrundlage | Typische Höhe |
|---|---|---|
| § 1a KSchG (Klageverzicht) | § 1a KSchG | 0,5 Monatslöhne je Beschäftigungsjahr |
| Einvernehmliche Abfindung | Aufhebungsvertrag (§ 311 BGB) | Verhandlungssache — oft 0,5–1,0 |
| Gerichtliche Abfindung | § 9 KSchG | Ermessen Gericht — oft 1,0 Monatslohn je Jahr |
| Sozialplan-Abfindung | § 112 BetrVG | Sozialplanformel (Alter × Jahre × Faktor) |
| Turboprämie (schnelles Ausscheiden) | Vertraglich | Zusatz zur Basisabfindung |
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Überbrückungsgeld und Abfindung in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie Abfindungen erfolgreich verhandelt und beantragt werden.
Betriebsbedingte Kündigung — Abfindung nach § 1a KSchG
Arbeitnehmer erhält betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG.
- →Nicht sofort unterzeichnen — Klage-Frist (3 Wochen) läuft, aber Abfindung erfordert Klageverzicht
- →Angebot prüfen: 0,5 Monatslöhne je Jahr ist der gesetzliche Mindestsatz — oft nachverhandelbar
- →Rechtsberatung einholen: Ist die Kündigung wirklich wirksam? Verhandlungsposition hängt davon ab
- →Sozialversicherungsrechtliche Prüfung: Keine Sperrzeit bei betriebsbedingter Kündigung
Aufhebungsvertrag — Abfindung verhandeln
Arbeitgeber schlägt Aufhebungsvertrag mit 2 Monatsgehältern Abfindung vor — Arbeitnehmer findet das zu niedrig.
- →Schriftliches Gegenangebot mit konkreter Abfindungsforderung einreichen
- →Formel als Verhandlungsgrundlage: 0,5–1,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
- →Sperrzeit-Risiko bei Aufhebungsvertrag bedenken — 12 Wochen ohne ALG möglich
- →Nie ohne Bedenkzeit und Rechtsberatung unterzeichnen
Gründungsüberbrückungsgeld nach ALG — Selbstständigkeit
Arbeitnehmer bezieht ALG I und möchte sich selbstständig machen. Plant Überbrückungsgeld zu beantragen.
- →Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen — nicht mehr automatisch
- →Voraussetzung: Noch mindestens 150 Tage ALG-Anspruch, Tragfähigkeitsnachweis (Businessplan)
- →Gründungsberatung durch IHK oder HWK vorab — BA verlangt fachkundige Stellungnahme
- →Frühzeitig beantragen — Gründungszuschuss muss vor Beginn der Selbstständigkeit beantragt werden
Weitere Antragsthemen im Arbeitsverhältnis
Entfristung
Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Befristungsende.
Zur VorlageUrlaubsabgeltung
Antrag auf Auszahlung offener Urlaubstage bei Kündigung, Ausscheiden oder Vertragsende.
Zur VorlageGehaltserhöhung
Formloser Antrag auf Erhöhung des Grundgehalts — mit Marktargumenten und tariflichen Grundlagen.
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