Rechtssicher nach § 612 BGB & ArbZG

Formloser Antrag: Überstunden — Auszahlung oder Freizeitausgleich

Überstunden müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden — wenn sie angeordnet oder geduldet wurden. Wir erklären, wann der Anspruch besteht, und liefern die Vorlage.

§ 612 BGB · ArbZG

Überstunden: Wann besteht ein Vergütungsanspruch?

Nicht jede Mehrarbeit begründet automatisch einen Anspruch auf Vergütung — entscheidend ist, ob die Überstunden angeordnet oder geduldet wurden.

Liste anzeigen (4 Positionen)
Angeordnete Überstunden: Arbeitgeber hat ausdrücklich Mehrarbeit verlangt — klarer Vergütungsanspruch— Angeordnete Überstunden

Anordnung kann mündlich erfolgen — Nachweis durch Mails, Kalender, Kollegen-Aussagen

Geduldete Überstunden: AG weiß davon und duldet sie — Vergütungsanspruch nach § 612 BGB— Geduldete Überstunden

Reine freiwillige Mehrarbeit ohne Kenntnis des AG begründet keinen Anspruch

Verfall-Klauseln im Arbeitsvertrag: Ansprüche verfallen oft nach 3–6 Monaten — sofort geltend machen— Verfall-Fristen

Arbeitsvertrag prüfen — Verfall nach 3 Monaten ist zulässig und häufig; Verjährung nach 3 Jahren (BGB)

ArbZG: Tägliche Arbeitszeit max. 10 Stunden — Arbeitgeber darf keine dauerhaften Überstunden verlangen— Arbeitszeitgesetz

Verstöße gegen ArbZG können beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden

§ 612 BGB · Tarifrecht

Überstunden-Ansprüche im Überblick

Je nach Situation und Vertragsgrundlage gelten unterschiedliche Regeln für die Überstundenvergütung.

SituationVergütungsanspruchZuschlag
Angeordnete ÜberstundenJa — § 612 BGBTariflich (25–50 %) oder vertragliche Vereinbarung
Geduldete ÜberstundenJa — § 612 BGB (bei Kenntnis AG)Wie vereinbart oder Grundgehalt
All-in-Klausel im VertragNein — bis zur AbgeltungsgrenzeKein Zuschlag
Leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG)Eingeschränkt — oft All-inMeist vertraglich ausgeschlossen
Freizeitausgleich statt AuszahlungMöglich — wenn vereinbart oder kollektivrechtlichZeitzuschlag (z.B. 1,25-fach) im öff. Dienst
Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Antrag-Generator — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Antragsgrund

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Typische Situationen

Überstunden in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie Überstunden-Ansprüche wirksam geltend gemacht werden.

Nachweis

40 Überstunden angesammelt — Auszahlung beantragt

Arbeitnehmer hat 40 Überstunden angeordnet geleistet. Arbeitgeber verweist auf All-in-Klausel.

  • Alle Überstunden mit Datum und Uhrzeit dokumentieren — Stundennachweis erstellen
  • All-in-Klausel prüfen: Nur wirksam bis zum letzten angemessenen Betrag (ca. 20–25 % Überstunden)
  • Schriftlicher Antrag auf Auszahlung mit Stundennachweis als Anlage
  • Bei Ablehnung: Arbeitsgericht (kein Kostenrisiko in der 1. Instanz)
Freizeitausgleich

30 Überstunden — Freizeitausgleich statt Auszahlung

Arbeitnehmer bevorzugt Freizeitausgleich für geleistete Überstunden — möchte 4 Tage freinehmen.

  • Schriftlichen Antrag auf Freizeitausgleich mit konkreten Wunschtagen einreichen
  • Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung prüfen: Zeitzuschlag (z.B. 1,25-fach) bei Freizeit möglich
  • Betriebsrat informieren — er hat Mitbestimmungsrecht bei Überstunden-Regelung
  • Verfallklausel beachten — Freizeitausgleich-Antrag rechtzeitig stellen
Zeiterfassung

Zeiterfassungssystem erfasst Überstunden falsch

System erfasst Pausenzeiten falsch — Arbeitnehmer hat täglich 30 Min. mehr geleistet als erfasst.

  • Antrag auf Korrektur der Zeiterfassung und Nachvergütung der Differenz
  • Eigene Aufzeichnungen (Papier, App, Kalender) als Gegennachweis einreichen
  • EuGH-Entscheidung (2019): AG muss objektives, verlässliches Zeiterfassungssystem vorhalten
  • Betriebsrat informieren — er überwacht korrekte Arbeitszeiterfassung
Verwandte Konzepte

Rund um Überstunden und Arbeitszeitrecht

Verfall-Klausel Arbeitsvertrag 3 Monate Ausschluss ÜberstundenAll-in-Gehalt Überstunden-Abgeltung Grenzen AngemessenheitArbZG Höchstarbeitszeit 10 Stunden Verstoß GewerbeaufsichtEuGH Zeiterfassung Pflicht Arbeitgeber Urteil 2019Gehaltserhöhung nach Überstunden-BelastungAufwandsentschädigung Mehraufwand