Formloser Antrag: Überstunden — Auszahlung oder Freizeitausgleich
Überstunden müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden — wenn sie angeordnet oder geduldet wurden. Wir erklären, wann der Anspruch besteht, und liefern die Vorlage.
Überstunden: Wann besteht ein Vergütungsanspruch?
Nicht jede Mehrarbeit begründet automatisch einen Anspruch auf Vergütung — entscheidend ist, ob die Überstunden angeordnet oder geduldet wurden.
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Anordnung kann mündlich erfolgen — Nachweis durch Mails, Kalender, Kollegen-Aussagen
Reine freiwillige Mehrarbeit ohne Kenntnis des AG begründet keinen Anspruch
Arbeitsvertrag prüfen — Verfall nach 3 Monaten ist zulässig und häufig; Verjährung nach 3 Jahren (BGB)
Verstöße gegen ArbZG können beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden
Überstunden-Ansprüche im Überblick
Je nach Situation und Vertragsgrundlage gelten unterschiedliche Regeln für die Überstundenvergütung.
| Situation | Vergütungsanspruch | Zuschlag |
|---|---|---|
| Angeordnete Überstunden | Ja — § 612 BGB | Tariflich (25–50 %) oder vertragliche Vereinbarung |
| Geduldete Überstunden | Ja — § 612 BGB (bei Kenntnis AG) | Wie vereinbart oder Grundgehalt |
| All-in-Klausel im Vertrag | Nein — bis zur Abgeltungsgrenze | Kein Zuschlag |
| Leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG) | Eingeschränkt — oft All-in | Meist vertraglich ausgeschlossen |
| Freizeitausgleich statt Auszahlung | Möglich — wenn vereinbart oder kollektivrechtlich | Zeitzuschlag (z.B. 1,25-fach) im öff. Dienst |
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Überstunden in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie Überstunden-Ansprüche wirksam geltend gemacht werden.
40 Überstunden angesammelt — Auszahlung beantragt
Arbeitnehmer hat 40 Überstunden angeordnet geleistet. Arbeitgeber verweist auf All-in-Klausel.
- →Alle Überstunden mit Datum und Uhrzeit dokumentieren — Stundennachweis erstellen
- →All-in-Klausel prüfen: Nur wirksam bis zum letzten angemessenen Betrag (ca. 20–25 % Überstunden)
- →Schriftlicher Antrag auf Auszahlung mit Stundennachweis als Anlage
- →Bei Ablehnung: Arbeitsgericht (kein Kostenrisiko in der 1. Instanz)
30 Überstunden — Freizeitausgleich statt Auszahlung
Arbeitnehmer bevorzugt Freizeitausgleich für geleistete Überstunden — möchte 4 Tage freinehmen.
- →Schriftlichen Antrag auf Freizeitausgleich mit konkreten Wunschtagen einreichen
- →Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung prüfen: Zeitzuschlag (z.B. 1,25-fach) bei Freizeit möglich
- →Betriebsrat informieren — er hat Mitbestimmungsrecht bei Überstunden-Regelung
- →Verfallklausel beachten — Freizeitausgleich-Antrag rechtzeitig stellen
Zeiterfassungssystem erfasst Überstunden falsch
System erfasst Pausenzeiten falsch — Arbeitnehmer hat täglich 30 Min. mehr geleistet als erfasst.
- →Antrag auf Korrektur der Zeiterfassung und Nachvergütung der Differenz
- →Eigene Aufzeichnungen (Papier, App, Kalender) als Gegennachweis einreichen
- →EuGH-Entscheidung (2019): AG muss objektives, verlässliches Zeiterfassungssystem vorhalten
- →Betriebsrat informieren — er überwacht korrekte Arbeitszeiterfassung
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