Rechtssicher nach § 670 BGB & EStG

Formloser Antrag: Aufwandsentschädigung — Erstattung beruflicher Aufwendungen

Berufliche Aufwendungen müssen vom Arbeitgeber erstattet werden — wenn sie im Interesse des Unternehmens entstanden sind. Von Fahrtkosten bis zur Homeoffice-Pauschale: Wir erklären die Rechtslage.

§ 670 BGB · EStG

Aufwandsentschädigung: Was erstattet werden muss

§ 670 BGB verpflichtet den Arbeitgeber, alle Aufwendungen zu ersetzen, die der Arbeitnehmer im Interesse des Unternehmens getätigt hat — ohne Eigennutzen.

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§ 670 BGB: Gesetzlicher Erstattungsanspruch für Aufwendungen im Arbeitgeberinteresse— Rechtsanspruch

Ohne vertragliche Regelung gilt § 670 BGB automatisch — nicht ausschließbar

Fahrtkosten dienstlich: 0,30 €/km (steuerlich) — aber AG kann höheren Betrag erstatten— Fahrtkosten

Seit 2021: 0,35 €/km ab dem 21. km nach BRKG — privatem AG steht dies frei

Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr) steuerlich absetzbar — AG kann erstatten— Homeoffice

Seit 2023 dauerhaft: 6 € pro Home-Office-Tag bis max. 210 Tage/Jahr (§ 4 Abs. 5 EStG)

Fortbildungskosten: AG muss erstatten, wenn er Fortbildung angeordnet oder genehmigt hat— Fortbildung

Selbst gewählte Fortbildung ohne AG-Zustimmung: kein Anspruch — vorher genehmigen lassen

§ 670 BGB · EStG · BRKG

Aufwendungsersatz im Überblick

Je nach Aufwendungsart gelten unterschiedliche Erstattungsregeln und steuerliche Behandlungen.

AufwendungsartErstattungsanspruchSteuerfrei bis
Dienstliche PKW-FahrtJa — § 670 BGB0,30 €/km (ab 21. km: 0,35 €)
ÖPNV dienstlichJa — § 670 BGBVolle Kosten
Homeoffice-MehrkostenEinvernehmlich / vertragliche Regelung6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr)
Fortbildung (AG-genehmigt)Ja — § 670 BGBVolle Kosten
Bewirtung dienstlichJa (bei Beleg)70 % der Kosten abzugsfähig
Arbeitsweg (Pendeln)Nein — kein AufwendungsersatzEntfernungspauschale (Steuer)
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Typische Situationen

Aufwandsentschädigung in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie Erstattungsansprüche wirksam geltend gemacht werden.

Fahrtkosten

Kundenbesuch mit eigenem PKW — Arbeitgeber zahlt nicht

Arbeitnehmer fährt im Auftrag des AG regelmäßig zu Kunden — bekommt keine Kilometerentschädigung.

  • Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung nach § 670 BGB — 0,30 €/km (steuerlicher Mindest-Richtwert)
  • Fahrtenbuch mit Datum, Ziel, Zweck und km-Stand führen
  • Schriftlicher Antrag mit Fahrtnachweis als Anlage einreichen
  • AG muss erstatten — kein Ermessen, solange dienstliche Veranlassung nachgewiesen
Homeoffice

Dauerhaftes Homeoffice — Mehrkosten nicht erstattet

Arbeitnehmer arbeitet seit 2 Jahren dauerhaft im Homeoffice. Internet, Strom, Drucker selbst bezahlt.

  • Antrag auf Homeoffice-Pauschale oder konkrete Kostenerstattung einreichen
  • Ohne Vereinbarung: AG ist nach § 670 BGB zur Erstattung verpflichtet, wenn er Homeoffice angeordnet hat
  • Konkrete Mehrkosten (Internet-Anteil, Strom-Mehrverbrauch) berechnen und belegen
  • Alternative: Steuerliche Homeoffice-Pauschale in Steuererklärung geltend machen
Fortbildung

Genehmigter Kurs — Kosten nicht erstattet

Arbeitgeber hat Fachlehrgang genehmigt. Kurskosten und Fahrtkosten wurden bislang nicht erstattet.

  • Antrag auf Erstattung aller genehmigten Fortbildungskosten nach § 670 BGB
  • Genehmigungsmail oder Bestätigung als Beleg — Rechnung als Nachweis
  • Verjährungsfrist beachten: 3 Jahre — zeitnah geltend machen
  • Rückzahlungsklausel im Vertrag prüfen: Manche AG vereinbaren Rückzahlung bei Kündigung
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Rund um Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz

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