Rechtsanspruch nach § 8 TzBfG

Formloser Antrag: Arbeitszeitverkürzung — Teilzeit nach § 8 TzBfG

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung — wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

§ 8 TzBfG · Teilzeitrecht

Arbeitszeitverkürzung: Rechtsanspruch und Verfahren

Das Teilzeitrecht ist einer der stärksten Arbeitnehmer-Rechtsansprüche — aber an Formvorschriften und Fristen geknüpft.

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Rechtsanspruch auf Teilzeit nach § 8 TzBfG — für Betriebe ab 15 Mitarbeiter— Rechtsanspruch

Beschäftigt seit mehr als 6 Monaten — Antrag muss 3 Monate vor gewünschtem Beginn gestellt werden

Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG — befristet 1–5 Jahre, danach Rückkehr zur Vollzeit— Brückenteilzeit (seit 2019)

Nur in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern — Arbeitgeber kann aus dringenden Gründen ablehnen

Schweigen des Arbeitgebers gilt als Zustimmung — wenn keine Ablehnung vor Beginn— Schweige-Fiktion § 8 Abs. 5 TzBfG

Arbeitgeber muss bis 1 Monat vor gewünschtem Beginn ablehnen — sonst gilt Antrag als genehmigt

Elternteilzeit nach § 15 BEEG: Anspruch auf 15–30 Stunden während der Elternzeit— Elternteilzeit

Beide Elternteile können gleichzeitig Elternteilzeit nehmen — unabhängig voneinander

§ 8, 9a TzBfG & BEEG · Teilzeitarten

Teilzeitarten im Überblick

Je nach Situation gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen mit unterschiedlichen Voraussetzungen.

TeilzeitartRechtsgrundlageVoraussetzung
Dauerhafte Teilzeit§ 8 TzBfGBetrieb > 15 MA, Beschäftigung > 6 Monate
Brückenteilzeit (befristet)§ 9a TzBfGBetrieb > 45 MA, max. 1 Wechsel in 3 Jahren
Elternteilzeit§ 15 BEEGKind unter 3 Jahren, Betrieb > 15 MA
Pflegeteilzeit§ 3 PflegeZGNaher Angehöriger pflegebedürftig
Schwerbehinderung / Reha§ 81 SGB IXGdB ≥ 50 oder gleichgestellt
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Antrag-Generator — PDF & Word

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Pflichtfelder

Arbeitnehmer/in

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Pflichtfelder

Arbeitgeber

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Pflichtfelder

Ich beantrage eine Reduzierung meiner wöchentlichen Arbeitszeit

4

Optional

Begründungsvorlage

5

Optional

Eigene Begründung

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Typische Situationen

Arbeitszeitverkürzung in der Praxis

Diese Konstellationen zeigen, wie der Antrag wirksam gestellt wird.

§ 8 TzBfG

Vollzeitkraft möchte auf 30 Stunden reduzieren

Arbeitnehmerin (40 h/Woche) möchte auf 30 Stunden reduzieren — für bessere Work-Life-Balance. Betrieb hat 50 Mitarbeiter.

  • Schriftlicher Antrag nach § 8 TzBfG — Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Antrag 3 Monate vor gewünschtem Teilzeitbeginn einreichen
  • Gewünschte Stundenverteilung angeben (z.B. Mo–Do je 7,5 h)
  • Wenn Arbeitgeber bis 1 Monat vor Beginn schweigt: Antrag gilt als genehmigt (§ 8 Abs. 5)
Brückenteilzeit

Temporäre Reduzierung für 2 Jahre — dann zurück zur Vollzeit

Arbeitnehmer möchte 2 Jahre lang auf 20 Stunden reduzieren, um ein Studium zu beenden — danach zurück auf Vollzeit.

  • Antrag auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG (befristet 1–5 Jahre)
  • Rückkehranspruch zur Vollzeit ist gesetzlich garantiert — kein Ermessen des Arbeitgebers
  • Nur in Betrieben ab 45 Mitarbeitern möglich
  • Arbeitgeber kann aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen — muss dies aber begründen
Elternzeit

Teilzeit während der Elternzeit — 20 Stunden

Arbeitnehmerin in Elternzeit möchte 20 Stunden pro Woche arbeiten — während der Elternzeit ihres Kindes.

  • Antrag auf Elternteilzeit nach § 15 BEEG — 7 Wochen vor gewünschtem Beginn
  • Anspruch auf 15–30 Stunden pro Woche während der Elternzeit
  • Auch Väter haben denselben Anspruch — beide Elternteile können gleichzeitig Elternteilzeit nehmen
  • Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen
Verwandte Konzepte

Rund um Teilzeit und Arbeitszeitrecht

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