Formloser Antrag: Entfristung — Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis
Auf eine Entfristung besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch — aber ein schriftlicher Antrag mit den richtigen Argumenten erhöht die Chancen erheblich. Wir erklären die Rechtslage und liefern die Vorlage.
Entfristung: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Die Entfristung ist rechtlich kein Anspruch — aber betriebswirtschaftlich oft vorteilhaft für den Arbeitgeber. Richtige Argumente zahlen sich aus.
Liste anzeigen (4 Positionen)
Sachgrundlose Befristung nur einmal und max. 2 Jahre — danach kein weiterer befristeter Vertrag mit demselben AG möglich
Klage auf Feststellung der Unbefristetheit vor dem Arbeitsgericht — Frist: 3 Wochen nach Vertragsende
Schwangere, Elternteilzeitler, Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungs-/Entfristungsschutz
Wissenschaftliche Beschäftigte können nach Ablauf der Höchstdauer auf Entfristung drängen
Befristungsarten und Übernahmechancen
Je nach Befristungsart gelten unterschiedliche Regeln für die mögliche Entfristung.
| Befristungsart | Rechtsgrundlage | Erneute Befristung möglich? |
|---|---|---|
| Sachgrundlose Befristung | § 14 Abs. 2 TzBfG | Nein (beim selben AG) |
| Befristung mit Sachgrund | § 14 Abs. 1 TzBfG | Ja (mit Sachgrund) |
| Projektbefristung | § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG | Ja (neues Projekt) |
| Wissenschaft (WissZeitVG) | § 2 WissZeitVG | Nein (nach Höchstdauer) |
| Elternzeit-Vertretung | § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG | Nein (nach Rückkehr) |
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Entfristung in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie der Antrag auf Entfristung wirkungsvoll gestellt wird.
Befristung endet — Stelle besteht dauerhaft weiter
Arbeitnehmer hat 2-jährigen befristeten Vertrag. Seine Stelle wird erkennbar dauerhaft benötigt.
- → Schriftlichen Antrag auf Entfristung 3–4 Monate vor Vertragsende einreichen
- → Leistungsnachweise und positiven Bezug im Unternehmen dokumentieren
- → Betonen: Stelle besteht dauerhaft — kein Sachgrund für weitere Befristung
- → Falls Sachgrundlose Befristung: AG kann nicht erneut befristen (§ 14 Abs. 2 TzBfG)
Befristung ohne Schriftform — Vertrag gilt als unbefristet
Arbeitnehmer hat befristeten Vertrag mündlich verlängert. Schriftform fehlt.
- → Befristung ohne Schriftform ist unwirksam (§ 14 Abs. 4 TzBfG) — Vertrag gilt als unbefristet
- → Klage auf Feststellung der Entfristung beim Arbeitsgericht — Frist 3 Wochen nach Vertragsende
- → Sofort handeln — Versäumnis der 3-Wochen-Frist führt zu Rechtsverlust
- → Beweise sichern: Nachrichten, E-Mails, Zeugen zur mündlichen Verlängerung
Postdoc nach 12 Jahren WissZeitVG — keine weitere Befristung möglich
Wissenschaftliche Mitarbeiterin hat die WissZeitVG-Höchstdauer von 12 Jahren erreicht.
- → Antrag auf Übernahme in eine unbefristete Stelle oder Tenure-Track-Position
- → WissZeitVG-Höchstdauer erreicht — AG kann nicht mehr befristen (außer Drittmittel)
- → Verhandlungsdruck nutzen: Entweder Entfristung oder Ende — klare Position
- → Gewerkschaft (ver.di, GEW) oder Personalrat einschalten bei Blockade
Weitere Antragsthemen im Arbeitsverhältnis
Gehaltserhöhung
Formloser Antrag auf Erhöhung des Grundgehalts — mit Marktargumenten und tariflichen Grundlagen.
Zur VorlageHöhergruppierung
Antrag auf höhere Eingruppierung im Tarifvertrag (TVöD, TV-L) oder beim privaten Arbeitgeber.
Zur VorlageÜberbrückungsgeld
Antrag auf Überbrückungsgeld oder Abfindung bei Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingter Kündigung.
Zur VorlageArbeitgeber: Schreiben und Anträge
Die Entfristung nach TzBfG ist einer von rund 15 Anträgen im Arbeitsverhältnis.
Zur ÜbersichtDas Archiv der formlosen Anträge
Beschäftigungssicherung berührt auch Jobcenter und Agentur für Arbeit.
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