Rechtssicher nach TVöD, TV-L & BAG-Rechtsprechung

Formloser Antrag: Höhergruppierung — Höhere Eingruppierung im Tarifvertrag

Im öffentlichen Dienst und bei tarifgebundenen Arbeitgebern hat die Höhergruppierung strikte Regeln. Wir erklären, wann ein Anspruch besteht, und liefern die Vorlage für den Antrag.

TVöD / TV-L · BAG-Rechtsprechung

Höhergruppierung: Anspruch und Verfahren

Im öffentlichen Dienst richtet sich die Eingruppierung nach den tatsächlich ausgeübten Aufgaben — nicht nach dem Stellenplan. Das ist der entscheidende Grundsatz.

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Eingruppierung richtet sich nach tatsächlicher Tätigkeit — nicht nach Stellenbeschreibung— Tätigkeitsprinzip

BAG: Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Vergütung, die seiner tatsächlichen Tätigkeit entspricht

Höhergruppierungsanspruch entsteht automatisch, wenn Tätigkeitsmerkmale der höheren EG erfüllt sind— Automatischer Anspruch

Kein Ermessen des Arbeitgebers — wenn Merkmale erfüllt, muss er zahlen

Rückwirkung: Falsche Eingruppierung kann rückwirkend korrigiert werden — Verjährung 3 Jahre— Rückwirkende Korrektur

Verfall-Klauseln im TVöD: Ansprüche innerhalb von 6 Monaten schriftlich geltend machen

§ 99 BetrVG: Betriebsrat muss bei Höhergruppierung zustimmen — auch bei berechtigtem Anspruch— Betriebsrats-Mitbestimmung

Betriebsrat muss informiert werden — er kann aus bestimmten Gründen widersprechen

TVöD Entgeltgruppen · Auszug

TVöD-Entgeltgruppen und typische Tätigkeiten (Auszug)

Die genaue Eingruppierung hängt vom Tätigkeitsmerkmal der jeweiligen Vergütungsordnung ab.

EntgeltgruppeAnforderungsniveauTypische Tätigkeiten
EG 5 TVöDAbgeschlossene BerufsausbildungVerwaltungsfachangestellte Einstieg
EG 9a TVöDFachkenntnisse + selbstständige LeistungSachbearbeitung mit Entscheidungskompetenz
EG 9b TVöDBreite Fachkenntnisse + komplexe AufgabenFührung kleinerer Einheiten, Projektleitung
EG 11 TVöDAkademischer AbschlussIngenieure, Juristen, Sozialarbeiter mit Bachelor
EG 13 TVöDHochqualifizierte Tätigkeit (Master/Diplom)Wissenschaftliche Tätigkeit, Führungsaufgaben
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Antrag-Generator — PDF & Word

1

Pflichtfelder

Arbeitnehmer/in

2

Pflichtfelder

Arbeitgeber

3

Pflichtfelder

Ich beantrage meine Höhergruppierung in die folgende Entgeltgruppe

4

Optional

Begründungsvorlage

5

Optional

Eigene Begründung

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Typische Situationen

Höhergruppierung in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie der Antrag wirksam gestellt wird.

Aufgaben

Sachbearbeiterin übernimmt de facto Teamleitung — ohne Höhergruppierung

Verwaltungsangestellte in EG 9a leitet seit 2 Jahren ein 5-köpfiges Team — ohne entsprechende Eingruppierung.

  • Antrag auf Höhergruppierung in EG 9b oder EG 10 mit Aufgabenbeschreibung
  • Tatsächliche Tätigkeiten konkret und vollständig beschreiben — nicht Stellenbeschreibung kopieren
  • Zeitanteil der Teamleitungsaufgaben dokumentieren (muss überwiegend sein)
  • Personalrat informieren — er hat Zustimmungsrecht und kann Druck ausüben
Qualifikation

Abschluss nachgeholt — Eingruppierung noch auf Vor-Abschluss-Niveau

Arbeitnehmer hat während der Beschäftigung den Bachelor-Abschluss gemacht — Eingruppierung noch auf EG 9a.

  • Antrag auf Höhergruppierung in EG 11 mit Abschlusszeugnis
  • Im TVöD gilt: Akademischer Abschluss allein rechtfertigt höhere EG wenn die Stelle akademische Kenntnisse erfordert
  • Prüfen: Entsprechen die tatsächlichen Aufgaben dem akademischen Niveau?
  • Verfall-Klausel: Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss stellen
Fehler

Falsche Eingruppierung bei Einstellung — rückwirkende Korrektur

Arbeitnehmer wurde bei Einstellung falsch in EG 8 statt EG 9a eingestuft. Fehler erst jetzt entdeckt.

  • Antrag auf rückwirkende Korrektur der Eingruppierung — Verjährung 3 Jahre
  • Verfall-Klausel beachten: Ansprüche im TVöD innerhalb von 6 Monaten geltend machen
  • Personalrat / Betriebsrat als Unterstützer einbeziehen — er kann die Eingruppierung prüfen
  • Bei Ablehnung: Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung der richtigen Entgeltgruppe
Verwandte Konzepte

Rund um Höhergruppierung und Tarifrecht

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