Formloser Antrag: Korrekte Eingruppierung — Entgeltgruppe nach Tarifvertrag
Im öffentlichen Dienst richtet sich das Gehalt nach der richtigen Eingruppierung. Wenn die Einstufung nicht den tatsächlichen Aufgaben entspricht, besteht ein Anspruch auf Korrektur — auch rückwirkend.
Eingruppierung: Das Tätigkeitsprinzip verstehen
Im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gilt: Die Eingruppierung folgt der Tätigkeit — nicht dem Willen des Arbeitgebers oder dem Stellenplan.
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Tätigkeiten mit unterschiedlichen EG: Die zeitlich überwiegende Tätigkeit bestimmt die Eingruppierung
Anlage 1 TVöD (VKA und Bund) und TV-L-Anlage sind öffentlich — online verfügbar
Verfall-Klausel TVöD: Geltendmachung innerhalb von 6 Monaten — sonst Verfall
Personalrat kann Eingruppierungs-Entscheidung des AG anfechten — starker Hebel
Eingruppierung: Häufige Tätigkeitsbereiche und zugeordnete EG
Diese Übersicht zeigt typische Eingruppierungen — die konkrete Einstufung hängt immer von den Tätigkeitsmerkmalen ab.
| Tätigkeitsbereich | Typische EG | Entscheidendes Merkmal |
|---|---|---|
| Verwaltung ohne Ausbildung | EG 3–4 | Einfache Tätigkeiten nach Weisung |
| Verwaltungsfachangestellte | EG 5–6 | Ausbildung + Regeltätigkeit |
| Sachbearbeitung mit Entscheidung | EG 9a–9b | Selbstständige schwierige Tätigkeit |
| Sozialarbeiter (BA/FH) | EG 11 | Akademischer Abschluss + soziale Tätigkeit |
| Ingenieur (FH/Bachelor) | EG 11 | Ingenieurtätigkeit |
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Eingruppierung in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie eine fehlerhafte Eingruppierung wirksam korrigiert wird.
Sachbearbeiterin in EG 8 — Aufgaben entsprechen EG 9a
Verwaltungsangestellte arbeitet selbstständig mit eigener Entscheidungskompetenz — ist aber nur in EG 8 eingruppiert.
- →Antrag auf Korrektur der Eingruppierung in EG 9a mit Aufgabenbeschreibung
- →Tatsächliche Tätigkeiten gegen Tätigkeitsmerkmale EG 9a der Anlage 1 TVöD abgleichen
- →Personalrat informieren — er muss der Eingruppierung zustimmen und prüft unabhängig
- →Rückwirkende Korrektur innerhalb der Verfallfrist (6 Monate) beantragen
Kollege mit gleicher Tätigkeit ist höher eingruppiert
Arbeitnehmer stellt fest, dass Kollege mit identischen Aufgaben in EG 9b ist — er selbst in EG 9a.
- →Antrag auf Gleichbehandlung und Höhergruppierung in EG 9b
- →Gleichbehandlungsgebot (§ 4 TzBfG, Art. 3 GG) und tarifliches Günstigkeitsprinzip
- →Vergleich der Aufgaben dokumentieren — Stellenbeschreibungen beider Stellen vergleichen
- →Personalrat einschalten — er kann Eingruppierungs-Vergleich einfordern
Bachelor nachgeholt — Eingruppierung noch unter EG 11
Arbeitnehmer hat berufsbegleitend Bachelor gemacht. Eingruppierung noch auf Nicht-Akademiker-Niveau.
- →Antrag auf Neueingruppierung nach Abschluss mit Zeugnis einreichen
- →TVöD: EG 11 ist Mindest-EG für akademische Tätigkeiten — wenn Aufgaben akademisches Wissen erfordern
- →Verfall-Klausel: Antrag spätestens 6 Monate nach Abschluss stellen
- →Falls Aufgaben sich nicht geändert haben: Prüfen, ob Tätigkeitsmerkmale EG 11 wirklich vorliegen
Weitere Antragsthemen im Arbeitsverhältnis
Höhergruppierung
Antrag auf höhere Eingruppierung im Tarifvertrag — wenn Aufgaben wesentlich erweitert wurden.
Zur VorlageGehaltserhöhung
Formloser Antrag auf Erhöhung des Grundgehalts — mit Marktargumenten und tariflichen Grundlagen.
Zur VorlageVerbeamtung
Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis — Voraussetzungen nach Beamtenstatusgesetz.
Zur Vorlage