Rechtssicher nach TVöD, TV-L & BAG-Rechtsprechung

Formloser Antrag: Korrekte Eingruppierung — Entgeltgruppe nach Tarifvertrag

Im öffentlichen Dienst richtet sich das Gehalt nach der richtigen Eingruppierung. Wenn die Einstufung nicht den tatsächlichen Aufgaben entspricht, besteht ein Anspruch auf Korrektur — auch rückwirkend.

TVöD / TV-L · Tätigkeitsmerkmal

Eingruppierung: Das Tätigkeitsprinzip verstehen

Im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gilt: Die Eingruppierung folgt der Tätigkeit — nicht dem Willen des Arbeitgebers oder dem Stellenplan.

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Maßgeblich ist die überwiegende Tätigkeit — wenn mehr als 50 % der Arbeitszeit auf eine höhere EG entfallen— Überwiegend-Prinzip

Tätigkeiten mit unterschiedlichen EG: Die zeitlich überwiegende Tätigkeit bestimmt die Eingruppierung

Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 TVöD prüfen — jede EG hat konkrete Beschreibungen— Tätigkeitsmerkmale

Anlage 1 TVöD (VKA und Bund) und TV-L-Anlage sind öffentlich — online verfügbar

Rückwirkende Korrektur möglich — Verjährung 3 Jahre nach § 195 BGB— Rückwirkung

Verfall-Klausel TVöD: Geltendmachung innerhalb von 6 Monaten — sonst Verfall

Personalrat-Beteiligung: Personalrat hat Zustimmungsrecht bei Eingruppierung nach § 99 BetrVG— Mitbestimmung

Personalrat kann Eingruppierungs-Entscheidung des AG anfechten — starker Hebel

TVöD/TV-L Entgeltgruppen

Eingruppierung: Häufige Tätigkeitsbereiche und zugeordnete EG

Diese Übersicht zeigt typische Eingruppierungen — die konkrete Einstufung hängt immer von den Tätigkeitsmerkmalen ab.

TätigkeitsbereichTypische EGEntscheidendes Merkmal
Verwaltung ohne AusbildungEG 3–4Einfache Tätigkeiten nach Weisung
VerwaltungsfachangestellteEG 5–6Ausbildung + Regeltätigkeit
Sachbearbeitung mit EntscheidungEG 9a–9bSelbstständige schwierige Tätigkeit
Sozialarbeiter (BA/FH)EG 11Akademischer Abschluss + soziale Tätigkeit
Ingenieur (FH/Bachelor)EG 11Ingenieurtätigkeit
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Typische Situationen

Eingruppierung in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie eine fehlerhafte Eingruppierung wirksam korrigiert wird.

Fehler

Sachbearbeiterin in EG 8 — Aufgaben entsprechen EG 9a

Verwaltungsangestellte arbeitet selbstständig mit eigener Entscheidungskompetenz — ist aber nur in EG 8 eingruppiert.

  • Antrag auf Korrektur der Eingruppierung in EG 9a mit Aufgabenbeschreibung
  • Tatsächliche Tätigkeiten gegen Tätigkeitsmerkmale EG 9a der Anlage 1 TVöD abgleichen
  • Personalrat informieren — er muss der Eingruppierung zustimmen und prüft unabhängig
  • Rückwirkende Korrektur innerhalb der Verfallfrist (6 Monate) beantragen
Gleichbehandlung

Kollege mit gleicher Tätigkeit ist höher eingruppiert

Arbeitnehmer stellt fest, dass Kollege mit identischen Aufgaben in EG 9b ist — er selbst in EG 9a.

  • Antrag auf Gleichbehandlung und Höhergruppierung in EG 9b
  • Gleichbehandlungsgebot (§ 4 TzBfG, Art. 3 GG) und tarifliches Günstigkeitsprinzip
  • Vergleich der Aufgaben dokumentieren — Stellenbeschreibungen beider Stellen vergleichen
  • Personalrat einschalten — er kann Eingruppierungs-Vergleich einfordern
Qualifikation

Bachelor nachgeholt — Eingruppierung noch unter EG 11

Arbeitnehmer hat berufsbegleitend Bachelor gemacht. Eingruppierung noch auf Nicht-Akademiker-Niveau.

  • Antrag auf Neueingruppierung nach Abschluss mit Zeugnis einreichen
  • TVöD: EG 11 ist Mindest-EG für akademische Tätigkeiten — wenn Aufgaben akademisches Wissen erfordern
  • Verfall-Klausel: Antrag spätestens 6 Monate nach Abschluss stellen
  • Falls Aufgaben sich nicht geändert haben: Prüfen, ob Tätigkeitsmerkmale EG 11 wirklich vorliegen
Verwandte Konzepte

Rund um Eingruppierung und Tarifrecht

TVöD Anlage 1 Tätigkeitsmerkmale Entgeltgruppen onlineTV-L Eingruppierung Länder Hochschule WissenschaftPersonalrat Mitbestimmung § 99 BetrVG EingruppierungEingruppierungsklage Arbeitsgericht FeststellungsklageHöhergruppierung nach AufgabenerweiterungGehaltserhöhung außertariflich