Rechtssicher nach BeamtStG & LBG

Formloser Antrag: Verbeamtung — Übernahme in das Beamtenverhältnis

Die Verbeamtung bietet Unkündbarkeit, Beihilfe und Versorgungsansprüche — aber kein gesetzlicher Anspruch besteht. Wir erklären die Voraussetzungen und liefern die Vorlage für den Antrag.

BeamtStG · Landesbeamtenrecht

Verbeamtung: Voraussetzungen und Verfahren

Die Verbeamtung ist eine Ernennung durch den Dienstherrn — kein Anspruch, aber ein Bewerbungsrecht. Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsgrundsatz gelten.

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Kein Rechtsanspruch auf Verbeamtung — Ermessen des Dienstherrn nach § 9 BeamtStG — Kein Rechtsanspruch

Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung — Konkurrenzbewerber

Höchstaltersgrenzen: Je nach Bundesland 40–50 Jahre — danach keine Verbeamtung möglich — Altersgrenzen

Ausnahmen bei Schwerbehinderten, Elternzeit-Anrechnung und besonderen Qualifikationen

Gesundheitseignung: Polizeiärztliche Untersuchung — chronische Erkrankungen können ausschließen — Gesundheitseignung

Keine generelle Ausschlussregel — Einzelfallbeurteilung nach Prognose der Dienstfähigkeit

Probebeamtenverhältnis: In der Regel 3 Jahre — danach Übernahme oder Entlassung — Probezeit

In der Probezeit ist Entlassung leichter als im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

Beamtenrecht · Bundesländer

Verbeamtung: Höchstaltersgrenzen ausgewählter Bundesländer

Die Altersgrenzen unterscheiden sich erheblich — immer das Landesbeamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes prüfen.

Bundesland Höchstalter Ausnahmen
Bayern 45 Jahre Schwerbehinderung + 3 Jahre
NRW 42 Jahre Elternzeit-Anrechnung
Baden-Württemberg 42 Jahre Elternzeit + Schwerbehinderung
Berlin 50 Jahre (Allg.) Keine standardmäßig
Hamburg 45 Jahre Bis 50 bei besonderem Interesse
Bundesbeamte (Bund) 50 Jahre Bei besonderem dienstlichen Bedarf
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Antrag-Generator — PDF & Word

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Typische Situationen

Verbeamtung in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie der Antrag auf Verbeamtung wirkungsvoll gestellt wird.

Lehramt

Lehrerin nach Referendariat — Verbeamtung beantragt

Lehrerin (28) hat das Referendariat abgeschlossen und möchte verbeamtet werden.

  • Antrag auf Verbeamtung auf Probe beim zuständigen Schulamt / Kultusministerium
  • Alle Zeugnisse, Referendariatszeugnis und Personalausweis einreichen
  • Polizeiärztliche Untersuchung wird vom Dienstherrn veranlasst — vorbereiten
  • Bei Konkurrenz durch andere Bewerber: Leistungsvergleich nach § 9 BeamtStG
Angestellt

Verwaltungsangestellter (38) — Wechsel vom TVöD ins Beamtenverhältnis

Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst möchte nach 10 Jahren Beschäftigung verbeamtet werden.

  • Antrag an die Personalabteilung / Personalstelle mit Qualifikationsnachweis
  • Alterstgrenze prüfen — in NRW max. 42 Jahre
  • Freie Beamtenstellen sind Voraussetzung — nicht jeder Tarifbeschäftigte kann verbeamtet werden
  • Wirtschaftlicher Vergleich vorab: Beamtenversorgung vs. gesetzliche Rente + Betriebsrente
Altersgrenze

Ärztin (44) — Ausnahme von der Altersgrenze beantragt

Ärztin überschreitet die Altersgrenze um 2 Jahre. Klinik möchte sie dennoch verbeamten.

  • Antrag auf Ausnahme von der Höchstaltersgrenze — begründet mit besonderer Eignung
  • Dienstherr hat Ermessen — schriftliche Begründung der besonderen Qualifikation
  • Schwerbehinderte haben gesetzlichen Anspruch auf Altersgrenzenverlängerung
  • Politisches Engagement des Arbeitgebers für Ausnahme ist entscheidend
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Höhergruppierung

Antrag auf höhere Eingruppierung im Tarifvertrag (TVöD, TV-L) oder beim privaten Arbeitgeber.

Zur Vorlage

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Zur Vorlage

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Beamtenrecht berührt Beihilfestelle und Versorgungsamt — Vorlagen hier.

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