Formloser Antrag: Verbeamtung — Übernahme in das Beamtenverhältnis
Die Verbeamtung bietet Unkündbarkeit, Beihilfe und Versorgungsansprüche — aber kein gesetzlicher Anspruch besteht. Wir erklären die Voraussetzungen und liefern die Vorlage für den Antrag.
Verbeamtung: Voraussetzungen und Verfahren
Die Verbeamtung ist eine Ernennung durch den Dienstherrn — kein Anspruch, aber ein Bewerbungsrecht. Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsgrundsatz gelten.
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Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung — Konkurrenzbewerber
Ausnahmen bei Schwerbehinderten, Elternzeit-Anrechnung und besonderen Qualifikationen
Keine generelle Ausschlussregel — Einzelfallbeurteilung nach Prognose der Dienstfähigkeit
In der Probezeit ist Entlassung leichter als im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Verbeamtung: Höchstaltersgrenzen ausgewählter Bundesländer
Die Altersgrenzen unterscheiden sich erheblich — immer das Landesbeamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes prüfen.
| Bundesland | Höchstalter | Ausnahmen |
|---|---|---|
| Bayern | 45 Jahre | Schwerbehinderung + 3 Jahre |
| NRW | 42 Jahre | Elternzeit-Anrechnung |
| Baden-Württemberg | 42 Jahre | Elternzeit + Schwerbehinderung |
| Berlin | 50 Jahre (Allg.) | Keine standardmäßig |
| Hamburg | 45 Jahre | Bis 50 bei besonderem Interesse |
| Bundesbeamte (Bund) | 50 Jahre | Bei besonderem dienstlichen Bedarf |
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Verbeamtung in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie der Antrag auf Verbeamtung wirkungsvoll gestellt wird.
Lehrerin nach Referendariat — Verbeamtung beantragt
Lehrerin (28) hat das Referendariat abgeschlossen und möchte verbeamtet werden.
- →Antrag auf Verbeamtung auf Probe beim zuständigen Schulamt / Kultusministerium
- →Alle Zeugnisse, Referendariatszeugnis und Personalausweis einreichen
- →Polizeiärztliche Untersuchung wird vom Dienstherrn veranlasst — vorbereiten
- →Bei Konkurrenz durch andere Bewerber: Leistungsvergleich nach § 9 BeamtStG
Verwaltungsangestellter (38) — Wechsel vom TVöD ins Beamtenverhältnis
Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst möchte nach 10 Jahren Beschäftigung verbeamtet werden.
- →Antrag an die Personalabteilung / Personalstelle mit Qualifikationsnachweis
- →Alterstgrenze prüfen — in NRW max. 42 Jahre
- →Freie Beamtenstellen sind Voraussetzung — nicht jeder Tarifbeschäftigte kann verbeamtet werden
- →Wirtschaftlicher Vergleich vorab: Beamtenversorgung vs. gesetzliche Rente + Betriebsrente
Ärztin (44) — Ausnahme von der Altersgrenze beantragt
Ärztin überschreitet die Altersgrenze um 2 Jahre. Klinik möchte sie dennoch verbeamten.
- →Antrag auf Ausnahme von der Höchstaltersgrenze — begründet mit besonderer Eignung
- →Dienstherr hat Ermessen — schriftliche Begründung der besonderen Qualifikation
- →Schwerbehinderte haben gesetzlichen Anspruch auf Altersgrenzenverlängerung
- →Politisches Engagement des Arbeitgebers für Ausnahme ist entscheidend
Weitere Antragsthemen im Arbeitsverhältnis
Höhergruppierung
Antrag auf höhere Eingruppierung im Tarifvertrag (TVöD, TV-L) oder beim privaten Arbeitgeber.
Zur VorlageAltersteilzeit
Antrag auf Altersteilzeit — gleitender Übergang in den Ruhestand nach AltTZG.
Zur VorlageEntfristung
Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Befristungsende.
Zur Vorlage