Rechtssicher nach BeamtStG & LBG

Formloser Antrag: Verbeamtung — Übernahme in das Beamtenverhältnis

Die Verbeamtung bietet Unkündbarkeit, Beihilfe und Versorgungsansprüche — aber kein gesetzlicher Anspruch besteht. Wir erklären die Voraussetzungen und liefern die Vorlage für den Antrag.

BeamtStG · Landesbeamtenrecht

Verbeamtung: Voraussetzungen und Verfahren

Die Verbeamtung ist eine Ernennung durch den Dienstherrn — kein Anspruch, aber ein Bewerbungsrecht. Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsgrundsatz gelten.

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Kein Rechtsanspruch auf Verbeamtung — Ermessen des Dienstherrn nach § 9 BeamtStG— Kein Rechtsanspruch

Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung — Konkurrenzbewerber

Höchstaltersgrenzen: Je nach Bundesland 40–50 Jahre — danach keine Verbeamtung möglich— Altersgrenzen

Ausnahmen bei Schwerbehinderten, Elternzeit-Anrechnung und besonderen Qualifikationen

Gesundheitseignung: Polizeiärztliche Untersuchung — chronische Erkrankungen können ausschließen— Gesundheitseignung

Keine generelle Ausschlussregel — Einzelfallbeurteilung nach Prognose der Dienstfähigkeit

Probebeamtenverhältnis: In der Regel 3 Jahre — danach Übernahme oder Entlassung— Probezeit

In der Probezeit ist Entlassung leichter als im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

Beamtenrecht · Bundesländer

Verbeamtung: Höchstaltersgrenzen ausgewählter Bundesländer

Die Altersgrenzen unterscheiden sich erheblich — immer das Landesbeamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes prüfen.

BundeslandHöchstalterAusnahmen
Bayern45 JahreSchwerbehinderung + 3 Jahre
NRW42 JahreElternzeit-Anrechnung
Baden-Württemberg42 JahreElternzeit + Schwerbehinderung
Berlin50 Jahre (Allg.)Keine standardmäßig
Hamburg45 JahreBis 50 bei besonderem Interesse
Bundesbeamte (Bund)50 JahreBei besonderem dienstlichen Bedarf
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Antrag-Generator — PDF & Word

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Typische Situationen

Verbeamtung in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie der Antrag auf Verbeamtung wirkungsvoll gestellt wird.

Lehramt

Lehrerin nach Referendariat — Verbeamtung beantragt

Lehrerin (28) hat das Referendariat abgeschlossen und möchte verbeamtet werden.

  • Antrag auf Verbeamtung auf Probe beim zuständigen Schulamt / Kultusministerium
  • Alle Zeugnisse, Referendariatszeugnis und Personalausweis einreichen
  • Polizeiärztliche Untersuchung wird vom Dienstherrn veranlasst — vorbereiten
  • Bei Konkurrenz durch andere Bewerber: Leistungsvergleich nach § 9 BeamtStG
Angestellt

Verwaltungsangestellter (38) — Wechsel vom TVöD ins Beamtenverhältnis

Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst möchte nach 10 Jahren Beschäftigung verbeamtet werden.

  • Antrag an die Personalabteilung / Personalstelle mit Qualifikationsnachweis
  • Alterstgrenze prüfen — in NRW max. 42 Jahre
  • Freie Beamtenstellen sind Voraussetzung — nicht jeder Tarifbeschäftigte kann verbeamtet werden
  • Wirtschaftlicher Vergleich vorab: Beamtenversorgung vs. gesetzliche Rente + Betriebsrente
Altersgrenze

Ärztin (44) — Ausnahme von der Altersgrenze beantragt

Ärztin überschreitet die Altersgrenze um 2 Jahre. Klinik möchte sie dennoch verbeamten.

  • Antrag auf Ausnahme von der Höchstaltersgrenze — begründet mit besonderer Eignung
  • Dienstherr hat Ermessen — schriftliche Begründung der besonderen Qualifikation
  • Schwerbehinderte haben gesetzlichen Anspruch auf Altersgrenzenverlängerung
  • Politisches Engagement des Arbeitgebers für Ausnahme ist entscheidend
Verwandte Konzepte

Rund um Verbeamtung und Beamtenrecht

Beamtenverhältnis auf Probe Lebenszeit UnterschiedBeamtenversorgung Pension vs. Rente VergleichPolizeiärztliche Untersuchung Eignungstest BeamteLaufbahnrecht Beamte Aufstieg LaufbahngruppeHöhergruppierung TVöD TarifrechtAltersteilzeit gleitender Ruhestand