Rechtssicher nach AO §§ 222 & 258

Formloser Antrag: Ratenzahlung und Stundung von Steuerschulden

Steuernachzahlung, aber kein Geld? Das Finanzamt kann Steuerschulden auf Antrag stunden oder in Raten zahlen lassen — bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit. Wir erklären die Voraussetzungen und liefern die Vorlage.

AO · Zahlungserleichterungen

Ratenzahlung und Stundung: Voraussetzungen und Zinsen

Das Finanzamt kann Steuerschulden stunden oder in Raten zahlen lassen — jedoch nur bei nachgewiesener erheblicher Härte. Die Stundung ist keine Steuererleichterung, sondern ein Zahlungsaufschub.

Liste anzeigen (4 Positionen)
Voraussetzung: Erhebliche Härte bei sofortiger Zahlung — wirtschaftliche Schwierigkeit glaubhaft machen— Voraussetzung

Kein Rechtsanspruch — Finanzamt entscheidet nach Ermessen. Nachweise: Kontoauszüge, BWA, Lohnabrechnung, Krankheitskosten

Stundungszinsen: 1,8 % jährlich (§ 238 AO) — auf den gestundeten Betrag für die Dauer der Stundung— Zinsen

Zinsen fallen automatisch an — kein Erlass möglich, außer bei Billigkeitsgründen (AO § 227). Ratenzahlung reduziert die Zinslast

Säumniszuschläge: Ohne Antrag fallen 1 % pro Monat Säumniszuschlag an (§ 240 AO) — Stundung verhindert das— Säumniszuschläge

Säumniszuschläge entstehen automatisch ab dem Fälligkeitstag — Stundungsantrag muss VOR Fälligkeit eingehen

Erbschaftsteuer-Sonderregel: Bei vererbten Immobilien Ratenzahlung bis 10 Jahre möglich (§ 28 ErbStG)— Erbschaftsteuer

Voraussetzung: Immobilie muss zu Wohnzwecken genutzt werden. Zinsen: 6 % jährlich (§ 238 AO) — lohnt sich trotzdem oft

AO · Zahlungserleichterungen

Stundung vs. Ratenzahlung vs. Erlass

Drei unterschiedliche Instrumente für Steuerzahler in Zahlungsschwierigkeiten — je nach Situation das richtige wählen.

InstrumentWirkungVoraussetzung
Stundung (§ 222 AO)FälligkeitsverschiebungErhebliche Härte bei sofortiger Zahlung
Ratenzahlung (§ 222 AO)Zahlung in TeilbeträgenErhebliche Härte — Raten nach Leistungsfähigkeit
Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO)Vollstreckung wird ausgesetztUnbilligkeit der Vollstreckung
Erlass (§ 227 AO)Schuld erlischtPersönliche/sachliche Unbilligkeit — hohe Hürde
Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Antrag-Generator — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Antragsgrund

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Typische Situationen

Ratenzahlung in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann und wie ein Ratenzahlungsantrag gestellt wird.

Nachzahlung

Einkommensteuer-Nachzahlung 4.200 € — Ratenzahlung beantragen

Selbstständiger erhält Einkommensteuerbescheid über 4.200 € Nachzahlung. Konto hat nicht genug Deckung.

  • Antrag auf Ratenzahlung VOR dem Fälligkeitstag stellen — Fälligkeitstag steht auf dem Bescheid
  • Nachweis beifügen: aktuelle Kontoauszüge (letzter Monat), BWA oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Konkrete Ratenhöhe vorschlagen: z.B. 700 € monatlich über 6 Monate
  • Einspruch prüfen: Ist der Bescheid auch inhaltlich korrekt? Einspruch und Ratenzahlung schließen sich nicht aus
Erbschaftsteuer

Haus geerbt, Erbschaftsteuer 35.000 € — Ratenzahlung nach § 28 ErbStG

Alleinerbin hat Elternhaus geerbt. Erbschaftsteuer 35.000 € — keine Ersparnisse vorhanden.

  • Antrag auf Ratenzahlung nach § 28 ErbStG — bis zu 10 Jahresraten möglich
  • Voraussetzung: Immobilie wird vom Erben zu eigenen Wohnzwecken genutzt
  • Antrag beim Finanzamt — möglichst sofort nach Erbschaftsteuerbescheid stellen
  • Alternativ: Verkauf des Hauses prüfen und Steuer aus Erlös bezahlen — je nach Marktwert
Liquiditätsengpass

Umsatzsteuer-Vorauszahlung — Umsatzeinbruch durch Krankheit

Freiberuflerin war 3 Monate krank. Umsatz eingebrochen. Umsatzsteuer-Vorauszahlung fällig.

  • Stundungsantrag für die Vorauszahlung — Krankheitsnachweise und aktuelle Einnahmenübersicht beifügen
  • Anpassung der Vorauszahlungen beantragen — wenn dauerhaft geringere Einnahmen erwartet
  • Finanzamt hat Ermessen — glaubhafte Darstellung der wirtschaftlichen Situation ist entscheidend
  • Steuerberatung bei anhaltenden Problemen — Schulden nicht auflaufen lassen
Verwandte Konzepte

Rund um Zahlungserleichterungen im Steuerrecht

Stundung Steuerschuld AO § 222 Antrag Muster FinanzamtSäumniszuschlag § 240 AO vermeiden StundungsantragErbschaftsteuer Ratenzahlung § 28 ErbStG ImmobilienVollstreckungsaufschub § 258 AO Pfändung verhindernEinspruch Steuerbescheid AO § 347Steuererlass Billigkeitsgründe AO § 227