Formloser Antrag: Ratenzahlung und Stundung von Steuerschulden
Steuernachzahlung, aber kein Geld? Das Finanzamt kann Steuerschulden auf Antrag stunden oder in Raten zahlen lassen — bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit. Wir erklären die Voraussetzungen und liefern die Vorlage.
Ratenzahlung und Stundung: Voraussetzungen und Zinsen
Das Finanzamt kann Steuerschulden stunden oder in Raten zahlen lassen — jedoch nur bei nachgewiesener erheblicher Härte. Die Stundung ist keine Steuererleichterung, sondern ein Zahlungsaufschub.
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Kein Rechtsanspruch — Finanzamt entscheidet nach Ermessen. Nachweise: Kontoauszüge, BWA, Lohnabrechnung, Krankheitskosten
Zinsen fallen automatisch an — kein Erlass möglich, außer bei Billigkeitsgründen (AO § 227). Ratenzahlung reduziert die Zinslast
Säumniszuschläge entstehen automatisch ab dem Fälligkeitstag — Stundungsantrag muss VOR Fälligkeit eingehen
Voraussetzung: Immobilie muss zu Wohnzwecken genutzt werden. Zinsen: 6 % jährlich (§ 238 AO) — lohnt sich trotzdem oft
Stundung vs. Ratenzahlung vs. Erlass
Drei unterschiedliche Instrumente für Steuerzahler in Zahlungsschwierigkeiten — je nach Situation das richtige wählen.
| Instrument | Wirkung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Stundung (§ 222 AO) | Fälligkeitsverschiebung | Erhebliche Härte bei sofortiger Zahlung |
| Ratenzahlung (§ 222 AO) | Zahlung in Teilbeträgen | Erhebliche Härte — Raten nach Leistungsfähigkeit |
| Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO) | Vollstreckung wird ausgesetzt | Unbilligkeit der Vollstreckung |
| Erlass (§ 227 AO) | Schuld erlischt | Persönliche/sachliche Unbilligkeit — hohe Hürde |
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Ratenzahlung in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wann und wie ein Ratenzahlungsantrag gestellt wird.
Einkommensteuer-Nachzahlung 4.200 € — Ratenzahlung beantragen
Selbstständiger erhält Einkommensteuerbescheid über 4.200 € Nachzahlung. Konto hat nicht genug Deckung.
- →Antrag auf Ratenzahlung VOR dem Fälligkeitstag stellen — Fälligkeitstag steht auf dem Bescheid
- →Nachweis beifügen: aktuelle Kontoauszüge (letzter Monat), BWA oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- →Konkrete Ratenhöhe vorschlagen: z.B. 700 € monatlich über 6 Monate
- →Einspruch prüfen: Ist der Bescheid auch inhaltlich korrekt? Einspruch und Ratenzahlung schließen sich nicht aus
Haus geerbt, Erbschaftsteuer 35.000 € — Ratenzahlung nach § 28 ErbStG
Alleinerbin hat Elternhaus geerbt. Erbschaftsteuer 35.000 € — keine Ersparnisse vorhanden.
- →Antrag auf Ratenzahlung nach § 28 ErbStG — bis zu 10 Jahresraten möglich
- →Voraussetzung: Immobilie wird vom Erben zu eigenen Wohnzwecken genutzt
- →Antrag beim Finanzamt — möglichst sofort nach Erbschaftsteuerbescheid stellen
- →Alternativ: Verkauf des Hauses prüfen und Steuer aus Erlös bezahlen — je nach Marktwert
Umsatzsteuer-Vorauszahlung — Umsatzeinbruch durch Krankheit
Freiberuflerin war 3 Monate krank. Umsatz eingebrochen. Umsatzsteuer-Vorauszahlung fällig.
- →Stundungsantrag für die Vorauszahlung — Krankheitsnachweise und aktuelle Einnahmenübersicht beifügen
- →Anpassung der Vorauszahlungen beantragen — wenn dauerhaft geringere Einnahmen erwartet
- →Finanzamt hat Ermessen — glaubhafte Darstellung der wirtschaftlichen Situation ist entscheidend
- →Steuerberatung bei anhaltenden Problemen — Schulden nicht auflaufen lassen
Weitere Antragsthemen im Steuerrecht
Einspruch
Steuerbescheid falsch? Einspruch binnen 1 Monat einlegen — ohne Steuerberater.
Zur VorlageSteuererlass
Erlass von Steuern bei persönlicher Notlage — AO § 227 Billigkeitsgründe.
Zur VorlageAussetzung der Vollziehung
Keine Zahlung während laufendem Einspruch — AdV beim Finanzamt beantragen.
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