Rechtssicher nach AO § 361 & FGO § 69

Formloser Antrag: Aussetzung der Vollziehung — Keine Zahlung während Einspruch

Wer Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegt, muss die festgesetzte Steuer trotzdem zahlen — außer er beantragt die Aussetzung der Vollziehung. Wir erklären die Voraussetzungen und liefern die Vorlage.

AO · Steuerrecht

Aussetzung der Vollziehung: Wann und wie?

Im deutschen Steuerrecht hat der Einspruch keine automatische aufschiebende Wirkung — die Steuer muss trotz Einspruch gezahlt werden. Nur auf Antrag kann das Finanzamt (oder das Finanzgericht) die Vollziehung aussetzen.

Liste anzeigen (4 Positionen)
Kein automatischer Aufschub: Einspruch hemmt die Fälligkeit nicht — Steuer muss gezahlt werden oder AdV beantragen— Kein Automatismus

Anders als im Verwaltungsrecht (VwGO § 80): Steuerrechtlicher Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 361 Abs. 1 AO)

Voraussetzung AdV: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids oder unbillige Härte— Voraussetzung

Ernstliche Zweifel: Wenn bei summarischer Prüfung der Bescheid mehr als nur unwahrscheinlich rechtswidrig erscheint. Keine vollständige Begründung nötig — plausible Argumentation reicht

AdV-Zinsen: 1,8 % jährlich auf den ausgesetzten Betrag — wenn Einspruch erfolglos bleibt— Zinsen

Wenn Einspruch Erfolg hat: Keine AdV-Zinsen. AdV-Zinsen entstehen nur bei Unterliegen — Risiko abwägen

Einstweiliger Rechtsschutz: Lehnt das Finanzamt AdV ab, kann das Finanzgericht sie gewähren (§ 69 FGO)— Finanzgericht

Antrag beim Finanzgericht: Einstweiliger Rechtsschutz — einfacher Antrag, kein Anwaltszwang, schnelle Entscheidung

AO § 361 · FGO § 69

AdV beim Finanzamt vs. Finanzgericht

Der Antrag auf AdV kann zunächst beim Finanzamt gestellt werden — bei Ablehnung beim Finanzgericht.

KriteriumAdV beim FinanzamtAdV beim Finanzgericht (FGO § 69)
ZuständigkeitErlassendes FinanzamtZuständiges Finanzgericht
VoraussetzungErnstliche Zweifel oder unbillige HärteGleiche Voraussetzungen
KostenKostenlosGerichtsgebühren (GKG)
GeschwindigkeitWochen bis MonateOft schneller — Beschluss
AdV-Zinsen1,8 % p.a. bei UnterliegenGleich
Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Antrag-Generator — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Antragsgrund

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Typische Situationen

AdV in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden sollte.

Homeoffice-Streit

Finanzamt erkennt Homeoffice-Kosten nicht an — AdV beantragen

Steuerpflichtige hat Einspruch eingelegt. Finanzamt fordert 1.800 € Nachzahlung trotz laufendem Einspruch.

  • AdV-Antrag gleichzeitig mit oder kurz nach dem Einspruch stellen
  • Begründung: Ernstliche Zweifel — Homeoffice-Rechtsprechung ist zugunsten des Steuerpflichtigen
  • Einspruch und AdV in einem Schreiben möglich — oder separat
  • Finanzamt muss AdV gewähren, wenn ernstliche Zweifel bestehen — kein Ermessen
BFH-Revisionsverfahren

Steuerfrage beim BFH anhängig — AdV für gleichartige Fälle

Finanzamt hat Werbungskosten nicht anerkannt. Gleiche Frage ist gerade beim Bundesfinanzhof anhängig.

  • AdV-Antrag mit Verweis auf das anhängige BFH-Verfahren (Az. angeben)
  • Finanzamt ist verpflichtet, AdV zu gewähren, wenn ein Parallelverfahren anhängig ist
  • Quelle: BFH-Revisionsdatenbank oder juris — anhängige Verfahren recherchieren
  • Nach BFH-Entscheidung: Einspruch wird entsprechend entschieden — kein weiteres Tätigwerden nötig
Vollstreckung droht

Vollstreckungsankündigung trotz laufendem Einspruch — sofortiger AdV-Antrag

Finanzamt hat Vollstreckungsankündigung geschickt. Einspruch läuft seit 3 Monaten. Kontopfändung droht.

  • Sofortiger AdV-Antrag beim Finanzamt — mit Fristsetzung für Antwort (5 Werktage)
  • Parallel: Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO) beantragen — verhindert Pfändung bis zur AdV-Entscheidung
  • Bei Nichtreaktion oder Ablehnung: Sofort zum Finanzgericht — einstweiliger Rechtsschutz (§ 69 FGO)
  • Eingangsnachweis des AdV-Antrags sichern — Einschreiben oder ELSTER
Verwandte Konzepte

Rund um AdV und einstweiligen Rechtsschutz

Aussetzung Vollziehung AdV § 361 AO Muster ernstliche ZweifelEinstweiliger Rechtsschutz Finanzgericht FGO § 69 AntragAdV Zinsen § 237 AO Höhe Berechnung EinspruchVollstreckungsaufschub § 258 AO Kontopfändung verhindernEinspruch Steuerbescheid AO § 347Ratenzahlung Stundung AO § 222