Formloser Antrag: Aussetzung der Vollziehung — Keine Zahlung während Einspruch
Wer Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegt, muss die festgesetzte Steuer trotzdem zahlen — außer er beantragt die Aussetzung der Vollziehung. Wir erklären die Voraussetzungen und liefern die Vorlage.
Aussetzung der Vollziehung: Wann und wie?
Im deutschen Steuerrecht hat der Einspruch keine automatische aufschiebende Wirkung — die Steuer muss trotz Einspruch gezahlt werden. Nur auf Antrag kann das Finanzamt (oder das Finanzgericht) die Vollziehung aussetzen.
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Anders als im Verwaltungsrecht (VwGO § 80): Steuerrechtlicher Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 361 Abs. 1 AO)
Ernstliche Zweifel: Wenn bei summarischer Prüfung der Bescheid mehr als nur unwahrscheinlich rechtswidrig erscheint. Keine vollständige Begründung nötig — plausible Argumentation reicht
Wenn Einspruch Erfolg hat: Keine AdV-Zinsen. AdV-Zinsen entstehen nur bei Unterliegen — Risiko abwägen
Antrag beim Finanzgericht: Einstweiliger Rechtsschutz — einfacher Antrag, kein Anwaltszwang, schnelle Entscheidung
AdV beim Finanzamt vs. Finanzgericht
Der Antrag auf AdV kann zunächst beim Finanzamt gestellt werden — bei Ablehnung beim Finanzgericht.
| Kriterium | AdV beim Finanzamt | AdV beim Finanzgericht (FGO § 69) |
|---|---|---|
| Zuständigkeit | Erlassendes Finanzamt | Zuständiges Finanzgericht |
| Voraussetzung | Ernstliche Zweifel oder unbillige Härte | Gleiche Voraussetzungen |
| Kosten | Kostenlos | Gerichtsgebühren (GKG) |
| Geschwindigkeit | Wochen bis Monate | Oft schneller — Beschluss |
| AdV-Zinsen | 1,8 % p.a. bei Unterliegen | Gleich |
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AdV in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden sollte.
Finanzamt erkennt Homeoffice-Kosten nicht an — AdV beantragen
Steuerpflichtige hat Einspruch eingelegt. Finanzamt fordert 1.800 € Nachzahlung trotz laufendem Einspruch.
- →AdV-Antrag gleichzeitig mit oder kurz nach dem Einspruch stellen
- →Begründung: Ernstliche Zweifel — Homeoffice-Rechtsprechung ist zugunsten des Steuerpflichtigen
- →Einspruch und AdV in einem Schreiben möglich — oder separat
- →Finanzamt muss AdV gewähren, wenn ernstliche Zweifel bestehen — kein Ermessen
Steuerfrage beim BFH anhängig — AdV für gleichartige Fälle
Finanzamt hat Werbungskosten nicht anerkannt. Gleiche Frage ist gerade beim Bundesfinanzhof anhängig.
- →AdV-Antrag mit Verweis auf das anhängige BFH-Verfahren (Az. angeben)
- →Finanzamt ist verpflichtet, AdV zu gewähren, wenn ein Parallelverfahren anhängig ist
- →Quelle: BFH-Revisionsdatenbank oder juris — anhängige Verfahren recherchieren
- →Nach BFH-Entscheidung: Einspruch wird entsprechend entschieden — kein weiteres Tätigwerden nötig
Vollstreckungsankündigung trotz laufendem Einspruch — sofortiger AdV-Antrag
Finanzamt hat Vollstreckungsankündigung geschickt. Einspruch läuft seit 3 Monaten. Kontopfändung droht.
- →Sofortiger AdV-Antrag beim Finanzamt — mit Fristsetzung für Antwort (5 Werktage)
- →Parallel: Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO) beantragen — verhindert Pfändung bis zur AdV-Entscheidung
- →Bei Nichtreaktion oder Ablehnung: Sofort zum Finanzgericht — einstweiliger Rechtsschutz (§ 69 FGO)
- →Eingangsnachweis des AdV-Antrags sichern — Einschreiben oder ELSTER