Rechtssicher nach AO §§ 163 & 227

Formloser Antrag: Steuererlass aus Billigkeitsgründen

In Ausnahmefällen kann das Finanzamt Steuern ganz oder teilweise erlassen — wenn die Einziehung unter den konkreten Umständen unbillig wäre. Wir erklären die engen Voraussetzungen und liefern die Vorlage.

AO · Billigkeitsrecht

Steuererlass: Enge Voraussetzungen und hohe Hürde

Der Steuererlass nach § 227 AO ist die Ultima Ratio im Steuerrecht. Er setzt voraus, dass die Einziehung der Steuer persönlich oder sachlich unbillig wäre — normale Zahlungsprobleme reichen nicht aus.

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Persönliche Unbilligkeit: Zahlung würde Existenz vernichten — Sozialhilfebedürftigkeit als Folge der Steuerzahlung— Persönliche Unbilligkeit

Maßstab: Nach der Zahlung darf kein ausreichendes Existenzminimum mehr verbleiben. Vorübergehende Zahlungsengpässe = Stundung, nicht Erlass

Sachliche Unbilligkeit: Besteuerung ist formal gesetzeskonform, führt aber zu einem Ergebnis, das der Gesetzgeber nicht gewollt hat— Sachliche Unbilligkeit

Selten — Finanzämter und Gerichte erkennen sachliche Unbilligkeit nur bei offensichtlichem Widerspruch zum Gesetzeszweck an

Erlass von Nebenleistungen: Säumniszuschläge und Zinsen können leichter erlassen werden als die eigentliche Steuer— Nebenleistungen

Säumniszuschläge: Bei unverschuldeter Verspätung oder während laufendem Ratenzahlungsverfahren oft erlässlich

Kein Rechtsanspruch: Erlass liegt im Ermessen des Finanzamts — Ermessen muss aber rechtsfehlerfrei ausgeübt werden— Ermessen

Ermessensreduzierung auf Null: In extremen Fällen kann das Finanzamt zum Erlass verpflichtet sein — gerichtlich durchsetzbar

AO §§ 163, 227 · Billigkeitsmaßnahmen

Billigkeitsmaßnahmen im Steuerrecht

Das Steuerrecht kennt verschiedene Maßnahmen für besondere Härtefälle — mit unterschiedlichen Voraussetzungen.

MaßnahmeGrundlageVoraussetzung
Abweichende SteuerfestsetzungAO § 163Sachliche Unbilligkeit — vor Bescheiderlass
ErlassAO § 227Persönliche oder sachliche Unbilligkeit
NiederschlagungAO § 261Einziehung vorläufig aussichtslos
Erlass SäumniszuschlägeAO § 227 i.V.m. § 240Unverschuldete Verspätung, Erlassbedürftigkeit
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Typische Situationen

Steuererlass in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann ein Erlassantrag erfolgversprechend ist und was dabei zu beachten ist.

Existenzgefährdung

Steuerschuld würde zur Sozialhilfebedürftigkeit führen — Erlassantrag

Rentner hat Steuernachzahlung von 3.800 €. Ersparnisse aufgebraucht. Rente knapp über Existenzminimum.

  • Erlassantrag mit vollständiger Vermögensdarstellung: Konten, Rente, Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Lebensmittel)
  • Nachweis: Nach der Zahlung verbleibt kein Existenzminimum mehr
  • Alternativ: Stundung oder Ratenzahlung prüfen — niedrigere Hürde als Erlass
  • Sozialhilfebescheid oder Beratungsstellennachweis als Ergänzung beifügen
Säumniszuschläge

Säumniszuschläge wegen unverschuldeter Verspätung — Erlass beantragen

Steuerpflichtiger hat Steuerbescheid erst nach Krankenhaus-Aufenthalt erhalten. Frist versäumt, Säumniszuschläge gelaufen.

  • Erlassantrag für Säumniszuschläge — separat vom Einspruch gegen den Steuerbescheid
  • Begründung: Unverschuldete Verspätung (Krankheit) — Krankenhausnachweis beilegen
  • Finanzamt erlässt Säumniszuschläge bei entschuldbarer Verspätung regelmäßig
  • Gleichzeitig: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, falls Frist des Bescheids noch läuft
Unternehmenskrise

Insolvenznahes Unternehmen — Steuerschulden können nicht bezahlt werden

Kleinstunternehmer hat aufgegeben. Umsatzsteuerschulden aus der Betriebszeit können nicht mehr bezahlt werden.

  • Erlassantrag mit vollständiger Darstellung der wirtschaftlichen Situation
  • Niederschlagung beantragen (§ 261 AO) — wenn Zahlung auf absehbare Zeit unmöglich
  • Insolvenz prüfen: Privatinsolvenz befreit nach 3 Jahren von allen Restschulden (auch Steuerschulden)
  • Steuerberatung: Insolvenzsteuerrecht ist komplex — Beratung vor dem Antrag sinnvoll
Verwandte Konzepte

Rund um Steuererlass und Billigkeitsrecht

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