Formloser Antrag: Kleinunternehmerregelung — Keine Umsatzsteuer bis 25.000 €
Wer selbstständig startet oder geringe Umsätze hat, kann die Kleinunternehmerregelung beantragen — keine Umsatzsteuerausweisung, keine Voranmeldung, weniger Bürokratie. Wir erklären die Voraussetzungen und liefern die Vorlage.
Kleinunternehmer 2025: Neue Grenze und EU-Regelung
Ab 2025 gilt eine neue Kleinunternehmergrenze von 25.000 € (bisher 22.000 €). Außerdem gibt es eine EU-weite Kleinunternehmerregelung für grenzüberschreitende Umsätze bis 100.000 €.
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Bis 2024: Vorjahr max. 22.000 € + laufendes Jahr max. 50.000 €. Ab 2025: Neue Grenzen durch UStG-Reform. Bei Überschreitung im laufenden Jahr: sofortiger Verlust der Kleinunternehmerstellung
Nachteil: Keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Bei hohen Investitionen (Geräte, Fahrzeug) kann Regelbesteuerung vorteilhafter sein
Pflichtangabe auf Rechnung: 'Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG' oder ähnlich. Keine USt-IdNr. nötig
Wechsel zurück zu Kleinunternehmer: Erst nach 5 Jahren möglich (§ 9 Abs. 3 UStG). Gut abwägen: Investitionsphase planen
Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung
Je nach Umsatz, Kundschaft und Investitionsplanung ist eine der beiden Optionen günstiger.
| Kriterium | Kleinunternehmer | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer ausweisen | Nein | Ja (19 % oder 7 %) |
| Vorsteuerabzug | Kein Vorsteuerabzug | Volle Vorsteuer abziehbar |
| Bürokratie | Minimal — keine Voranmeldung | Monatliche/vierteljährliche Voranmeldung |
| Kundschaft | Privatkunden bevorzugt | Geschäftskunden bevorzugt (Vorsteuer) |
| Umsatzgrenze | Max. 25.000 € (2025) | Keine Grenze |
Antrag-Generator — PDF & Word
Kleinunternehmerregelung in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist und wie der Antrag gestellt wird.
Freelancer startet — Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?
Webdesignerin gründet selbstständige Tätigkeit. Erwartet im ersten Jahr ca. 18.000 € Umsatz. Kunden sind Privatpersonen und kleine Unternehmen.
- →Kleinunternehmerregelung sinnvoll: Umsatz unter 25.000 €, Privatkunden profitieren von günstigeren Preisen
- →Bei Gewerbeanmeldung oder Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Kleinunternehmer ankreuzen
- →Rechnungen: Hinweis auf § 19 UStG — keine Umsatzsteuer ausweisen
- →Wachstumsplan: Wenn Umsatz über 25.000 € erwartet wird — dann Regelbesteuerung von Anfang an
Umsatz dauerhaft gesunken — Wechsel zur Kleinunternehmerregelung
Übersetzer hat Umsatz von 28.000 € (2023) auf 19.000 € (2024) reduziert. Keine hohen Investitionen geplant.
- →Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ab 2025 möglich: Vorjahr 2024 unter 25.000 €
- →Antrag beim Finanzamt bis Ende des laufenden Jahres — gilt ab dem Folgejahr
- →Prüfen: Hat er zuvor auf Kleinunternehmer verzichtet? Wenn ja: 5-Jahres-Bindung beachten
- →Bestehende Daueraufträge prüfen: Kunden müssen über den Wegfall der USt informiert werden
Umsätze auch in EU-Ausland — EU-Kleinunternehmerregelung 2025
Onlinekurs-Anbieter hat Kunden in Deutschland, Österreich und Schweiz. Gesamtumsatz 20.000 €.
- →Ab 2025: EU-weite Kleinunternehmerregelung möglich (OSS-KU) — ein Antrag für alle EU-Länder
- →Voraussetzung: Gesamt-EU-Umsatz max. 100.000 €, Umsatz in jedem einzelnen EU-Land unter nationaler Grenze
- →Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) — nicht beim lokalen Finanzamt
- →Schweiz: Kein EU-Mitglied — eigene Regelungen (MWST-Schweiz) unabhängig von EU-Regelung