Rechtssicher nach UStG § 19 & UStG § 9

Formloser Antrag: Kleinunternehmerregelung — Keine Umsatzsteuer bis 25.000 €

Wer selbstständig startet oder geringe Umsätze hat, kann die Kleinunternehmerregelung beantragen — keine Umsatzsteuerausweisung, keine Voranmeldung, weniger Bürokratie. Wir erklären die Voraussetzungen und liefern die Vorlage.

UStG · Umsatzsteuerrecht

Kleinunternehmer 2025: Neue Grenze und EU-Regelung

Ab 2025 gilt eine neue Kleinunternehmergrenze von 25.000 € (bisher 22.000 €). Außerdem gibt es eine EU-weite Kleinunternehmerregelung für grenzüberschreitende Umsätze bis 100.000 €.

Liste anzeigen (4 Positionen)
Umsatzgrenzen 2025: Vorjahresumsatz max. 25.000 € — und laufendes Jahr voraussichtlich max. 100.000 €— Grenzen 2025

Bis 2024: Vorjahr max. 22.000 € + laufendes Jahr max. 50.000 €. Ab 2025: Neue Grenzen durch UStG-Reform. Bei Überschreitung im laufenden Jahr: sofortiger Verlust der Kleinunternehmerstellung

Vorteil: Keine Umsatzsteuerausweisung, keine Voranmeldung, kein Umsatzsteuerjahresbescheid — weniger Bürokratie— Vorteile

Nachteil: Keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Bei hohen Investitionen (Geräte, Fahrzeug) kann Regelbesteuerung vorteilhafter sein

Kennzeichnungspflicht: Rechnungen müssen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gekennzeichnet sein— Rechnungen

Pflichtangabe auf Rechnung: 'Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG' oder ähnlich. Keine USt-IdNr. nötig

Bindungsfrist: Wer auf Kleinunternehmer verzichtet (Verzicht auf Steuerbefreiung), ist 5 Jahre gebunden— Bindungsfrist

Wechsel zurück zu Kleinunternehmer: Erst nach 5 Jahren möglich (§ 9 Abs. 3 UStG). Gut abwägen: Investitionsphase planen

UStG § 19 · Vergleich

Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung

Je nach Umsatz, Kundschaft und Investitionsplanung ist eine der beiden Optionen günstiger.

KriteriumKleinunternehmerRegelbesteuerung
Umsatzsteuer ausweisenNeinJa (19 % oder 7 %)
VorsteuerabzugKein VorsteuerabzugVolle Vorsteuer abziehbar
BürokratieMinimal — keine VoranmeldungMonatliche/vierteljährliche Voranmeldung
KundschaftPrivatkunden bevorzugtGeschäftskunden bevorzugt (Vorsteuer)
UmsatzgrenzeMax. 25.000 € (2025)Keine Grenze
Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Antrag-Generator — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Antragsgrund

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Typische Situationen

Kleinunternehmerregelung in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist und wie der Antrag gestellt wird.

Neugründung

Freelancer startet — Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?

Webdesignerin gründet selbstständige Tätigkeit. Erwartet im ersten Jahr ca. 18.000 € Umsatz. Kunden sind Privatpersonen und kleine Unternehmen.

  • Kleinunternehmerregelung sinnvoll: Umsatz unter 25.000 €, Privatkunden profitieren von günstigeren Preisen
  • Bei Gewerbeanmeldung oder Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Kleinunternehmer ankreuzen
  • Rechnungen: Hinweis auf § 19 UStG — keine Umsatzsteuer ausweisen
  • Wachstumsplan: Wenn Umsatz über 25.000 € erwartet wird — dann Regelbesteuerung von Anfang an
Wechsel

Umsatz dauerhaft gesunken — Wechsel zur Kleinunternehmerregelung

Übersetzer hat Umsatz von 28.000 € (2023) auf 19.000 € (2024) reduziert. Keine hohen Investitionen geplant.

  • Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ab 2025 möglich: Vorjahr 2024 unter 25.000 €
  • Antrag beim Finanzamt bis Ende des laufenden Jahres — gilt ab dem Folgejahr
  • Prüfen: Hat er zuvor auf Kleinunternehmer verzichtet? Wenn ja: 5-Jahres-Bindung beachten
  • Bestehende Daueraufträge prüfen: Kunden müssen über den Wegfall der USt informiert werden
EU-Geschäfte

Umsätze auch in EU-Ausland — EU-Kleinunternehmerregelung 2025

Onlinekurs-Anbieter hat Kunden in Deutschland, Österreich und Schweiz. Gesamtumsatz 20.000 €.

  • Ab 2025: EU-weite Kleinunternehmerregelung möglich (OSS-KU) — ein Antrag für alle EU-Länder
  • Voraussetzung: Gesamt-EU-Umsatz max. 100.000 €, Umsatz in jedem einzelnen EU-Land unter nationaler Grenze
  • Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) — nicht beim lokalen Finanzamt
  • Schweiz: Kein EU-Mitglied — eigene Regelungen (MWST-Schweiz) unabhängig von EU-Regelung
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Rund um Kleinunternehmer und Umsatzsteuer

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