Rechtssicher nach EStG §§ 39a & 39b

Formloser Antrag: Lohnsteuerermäßigung — Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte

Wer regelmäßig hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, kann einen Freibetrag eintragen lassen — und zahlt monatlich weniger Lohnsteuer. Wir erklären den Antrag und liefern die Vorlage.

EStG · Lohnsteuerrecht

Lohnsteuerermäßigung: Wie der Freibetrag funktioniert

Der Freibetrag wird elektronisch auf der Lohnsteuerkarte (ELStAM) eingetragen und gilt für 2 Kalenderjahre. Ihr Arbeitgeber berücksichtigt ihn automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug — Sie zahlen sofort weniger.

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Mindestbetrag: Nur Werbungskosten über 1.230 € werden als Freibetrag eingetragen — Grundpauschbetrag bereits enthalten— Mindestbetrag

Beispiel: Pendlerpauschale 2.000 € = Freibetrag 770 € (2.000 € minus 1.230 € Pauschbetrag). Unter 600 € Freibetrag: kein Eintrag möglich

Gültigkeit: Freibetrag gilt 2 Kalenderjahre — dann Antrag erneuern (EStG § 39a Abs. 1 Satz 4)— Gültigkeit

Elektronischer Abruf durch den Arbeitgeber automatisch. Bei Änderungen (z.B. kürzerer Fahrweg) muss Freibetrag angepasst werden

Antrag: Beim Finanzamt — schriftlich, über ELSTER oder persönlich mit Formular (Vordruck Lohnsteuerermäßigung)— Antrag

Formular: 'Antrag auf Lohnsteuerermäßigung' — beim Finanzamt erhältlich oder als PDF. Keine Fristen, aber: Antrag bis spätestens 30. November des Jahres, damit Jahreswirkung erzielt wird

Wirkung: Ab dem Monat nach Antrag — rückwirkende Wirkung für das laufende Jahr möglich (bis November)— Wirkung

Antrag im März: Gilt ab April — vorherige Monate werden über die Jahressteuererklärung erstattet. Direktwirkung spart monatliche Liquidität

EStG § 9 · Typische Freibeträge

Typische Freibeträge und ihre Berechnung

Diese Kosten können als Freibetrag eingetragen werden — wenn sie den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € überschreiten.

KostenartBetrag 2024Beispiel
Entfernungspauschale (Pendler)0,30 €/km (1–20 km) 0,38 €/km (ab 21 km)30 km × 220 Tage × 0,38 € = 2.508 €
Homeoffice-Pauschale6 € pro Tag, max. 1.260 €210 Tage × 6 € = 1.260 €
Arbeitsmittel / FortbildungTatsächliche KostenLaptop 1.400 € + Kurs 600 € = 2.000 €
Außergewöhnliche BelastungenÜber zumutbarer BelastungKrankheitskosten 3.000 € − 600 € = 2.400 €
Unterhalt (Sonderausgaben)Max. 13.805 € p.a.Unterhaltsleistungen an Ex-Ehegatte
Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Antrag-Generator — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Antragsgrund

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Typische Situationen

Lohnsteuerermäßigung in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann der Freibetrag einen spürbaren monatlichen Unterschied macht.

Pendler

Langer Arbeitsweg — Pendlerpauschale deutlich über 1.230 €

Arbeitnehmer fährt 45 km zur Arbeit. Pendlerpauschale 2024 deutlich über dem Pauschbetrag.

  • Berechnung: 45 km × 220 Arbeitstage × 0,38 € = 3.762 € Entfernungspauschale
  • Freibetrag: 3.762 € minus 1.230 € Pauschbetrag = 2.532 € einzutragender Freibetrag
  • Steuerersparnis: 2.532 € × 25 % Steuersatz ca. 633 € pro Jahr = 52 € pro Monat weniger Lohnsteuer
  • Antrag beim Finanzamt — reicht bis Ende November für das laufende Jahr
Fortbildung

Berufsbegleitende Weiterbildung — Kurskosten und Arbeitsmittel als Freibetrag

Arbeitnehmerin macht berufsbegleitenden Master. Studiengebühren und Fachliteratur 4.800 € jährlich.

  • Freibetrag: 4.800 € minus 1.230 € = 3.570 € — deutliche monatliche Entlastung
  • Belege sammeln: Studiengebühren-Quittungen, Bücher, Fahrtkosten zur Uni
  • Antrag beim Finanzamt mit Nachweisen — kann auch elektronisch via ELSTER eingereicht werden
  • Jahressteuererklärung weiterhin abgeben — Freibetrag ist Vorabauszahlung der Erstattung
Krankheitskosten

Chronische Erkrankung — hohe Zuzahlungen und Hilfsmittelkosten

Arbeitnehmer hat chronische Erkrankung. Jährliche Zuzahlungen und nicht erstattete Kosten 2.800 €.

  • Zumutbare Belastung berechnen (§ 33 EStG) — abhängig von Einkommen und Familienstand
  • Freibetrag: Kosten über der zumutbaren Belastung — mit Arzt-Rechnungen und Quittungen nachweisen
  • Behinderungsgrad ab 20 %: Pauschbetrag für Behinderte (§ 33b EStG) — kein Einzelnachweis nötig
  • Antrag beim Finanzamt — alle Belege kopieren und beilegen
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Rund um Lohnsteuer und Freibeträge

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